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   BGBl. I 1951 S. 219   

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BGBl. I 1951 S. 219 (https://dejure.org/1951,1944)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1951 Teil I Nr. 15, ausgegeben am 31.03.1951, Seite 219
  • Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung
  • vom 29.03.1951

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BSG, 25.08.1981 - 7 RAr 59/80

    Bemessung des Arbeitslosengeldes - Arbeitslosmeldung - Unbillige Härte -

    Die vorausgegangenen Fassungen dieser Vorschrift (@ 105 Abs. 2 AVAVG idF vom 29.März 1951 - BGBl I 219; 5 105 Abs. 2 AVAVG idF vom 23. Dezember 1956 9 90 Abs. 2 AVAVG idF vom 3. April 1957 - BGBl I.
  • BSG, 15.09.1966 - 7 RAr 56/64

    Berechnung des Arbeitslosengeldes - Maßgeblicher Lohnabrechnungszeitraum -

    Die amtliche Begründung zur Neufassung des § 90 AVAVG hat vielmehr gerade ausdrücklich darauf hingewiesen, daß für die Zukunft eine "großzügigere Behandlung" bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes ermöglicht werden solle (BT-Drucks. Nr. 1240, III. Wahlperiode, S. 14) Offenbar unter dieser Zielsetzung waren die in den vorausgegangenen Fassungen der Vorschrift (§ 105 Abs. 2 AVAVG idF vom 29. März 1951 - BGBl I 219; § 105 Abs. 2 AVAVG idF vom 23. Dezember 1956 - BGBl I 1018; § 90 Abs. 2 AVAVG idF vom 3. April 1957 - BGBl I 522 -) noch enthaltenen Voraussetzungen weggefallen, daß das im Bemessungszeitraum von dem Arbeitslosen bezogene geringere (verminderte) Arbeitsentgelt aus einer berufsfremden oder anderen Tätigkeit, als er bisher überwiegend ausgeübt hatte, herrührt.
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