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   BGBl. I 1951 S. 371   

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BGBl. I 1951 S. 371 (https://dejure.org/1951,2497)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1951 Teil I Nr. 26, ausgegeben am 05.06.1951, Seite 371
  • Gesetz zur Aufhebung und Ergänzung von Vorschriften auf dem Gebiete der Mineralölwirtschaft
  • vom 31.05.1951

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerfG, 06.11.1957 - 2 BvL 12/56

    Dieselsubventionierung

    in dem Verfahren wegen verfassungsrechtlicher Prüfung des § 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Aufhebung und Ergänzung von Vorschriften auf dem Gebiete der Mineralölwirtschaft vom 31. Mai 1951 (BGBl. I S. 371) auf Antrag des Bundesverwaltungsgerichts Neustadt a.d. Weinstraße - Kammer Mainz -.

    Das Bezirksverwaltungsgericht Neustadt a. d. Weinstraße Kammer Mainz - hat durch Beschlüsse vom 3. Juni 1954 in vier sachlich gleichliegenden Verwaltungsstreitsachen das Verfahren ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob § 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Aufhebung und Ergänzung von Vorschriften auf dem Gebiete der Mineralölwirtschaft vom 31. Mai 1951 - BGBl. I S. 371 - (MinÖlG) mit Art. 80 Abs. 1 S. 2 GG vereinbar ist.

  • BVerwG, 15.12.1961 - VII C 108.60
    Diese Verordnung ist auf Grund der Ermächtigung in § 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Aufhebung und Ergänzung von Vorschriften auf dem Gebiete der Mineralölwirtschaft (Mineralölgesetz) vom 31. Mai 1951 (BGBl. I S. 371) erlassen worden.
  • BVerwG, 20.01.1961 - VII C 202.59

    Rechtsmittel

    Nach § 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Aufhebung und Ergänzung von Vorschriften auf dem Gebiete der Mineralölwirtschaft vom 31. Mai 1951 (BGBl. I S. 371) - MinÖlG - hatte der Bundesminister der Finanzen durch Rechtsverordnung Vorschriften über die Verbilligung von Dieselkraftstoff u.a. zum Betrieb von Schiffsmotoren in der Binnenschiffahrt zu erlassen.
  • BVerwG, 22.02.1958 - VII B 1.57

    Rechtsmittel

    Für ihren Verbrauch an Dieselkraftstoff in der Zeit vom 1. April 1951 bis 31. März 1952 verlangt sie eine Betriebshilfe in Höhe von 374 DM gemäß § 2 des Gesetzes zur Aufhebung und Ergänzung von Vorschriften auf dem Gebiete der Mineralölwirtschaft vom 31. Mai 1951 (BGBl. I S. 371) - Mineralölgesetz - und der Durchführungsverordnung hierzu vom 6. Juni 1951 (BGBl. I S. 375) - DKVO-Schiff -.
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