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   BGBl. I 1951 S. 82   

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BGBl. I 1951 S. 82 (https://dejure.org/1951,2263)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1951 Teil I Nr. 6, ausgegeben am 09.02.1951, Seite 82
  • Erste Durchführungsverordnung zum Getreidegesetz; Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel
  • vom 03.02.1951

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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 16.12.1976 - III ZR 3/74

    Einfuhrstelle - Weisung, § 839 BGB, Amtspflicht, Art. 34 GG, Passivlegitimation

    Die Weisungsbefugnis des Bundesministers ergibt sich aus § 1 der Satzung der Einfuhrstelle (BGBl 1951 I 82, 83) in Verbindung mit § 7 Abs. 5 des Getreidegesetzes vom 4. November 1950 (BGBl 721; 1951 I 900).
  • BVerwG, 24.11.1961 - VII C 82.61

    Anwendbarkeit des § 21 Bundesverwaltungsgerichtsgesetz (BVerwGG) auf

    Dies wird in § 3 der Ersten Durchführungsverordnung zum Getreidegesetz; Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel vom 3. Februar 1951 (BGBl I S. 82) verdeutlicht, wonach der Vorstand - und nur dieser und nicht etwa auch der Verwaltungsrat - für den Aufgabenbereich der Einfuhr- und Vorratsstelle als Verwaltungsbehörde im Sinne des Wirtschaftsstrafgesetzes für den in § 21 Abs. 2 des Getreidegesetzes vom 4. November 1950 (BGBl. S. 7.21) bestimmten Zuständigkeitsbereich bezeichnet und außerdem bestimmt wird, daß der Vorstand in dieser Eigenschaft nur der Aufsicht des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten untersteht, während er im übrigen gemäß § 9 Abs. 2 Ziff. 2 der Satzung der Aufsicht des Verwaltungsrats unterstellt ist.
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