Gesetzgebung
BGBl. I 1951 S. 439 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1951 Teil I Nr. 32, ausgegeben am 13.07.1951, Seite 439
- Verordnung über die Überwachung des Verkehrs mit Vermögenswerten zwischen dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands sowie dem Ostsektor von Berlin (Interzonenüberwachungsverordnung - JZÜVO -)
- vom 09.07.1951
Verordnungstext
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 15.07.1986 - VII R 145/85
Feststellungslast - In die BRD verbrachte Waren - Ursprung von Waren - Ursprung …
Das ZA fertigte die Waren nach den Vorschriften der Verordnung über die Überwachung des Verkehrs mit Vermögenswerten zwischen dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands sowie dem Ostsektor von Berlin -Interzonenüberwachungsverordnung (IZÜVO)- vom 9. Juli 1951 (BGBl I 1951, 439; Vorschriftensammlung der Bundesfinanzverwaltung -VSF- SV 50 70) ab. - BVerwG, 16.07.1963 - VII A 1.63
Rechtsmittel
Die Zahlungsbeschränkungen im Verkehr mit der Zone haben dementsprechend ihre gesetzliche Grundlage wie die übrigen devisenwirtschaftlichen Vorschriften im Militärregierungsgesetz Nr. 53. Die Verordnung über die Überwachung des Verkehrs mit Vermögenswerten zwischen den Gebieten der Bundesrepublik und der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands sowie dem Ostsektor von Berlin vom 9. Juli 1951 (BGBl. I S. 439) stützt sich ausdrücklich auf die Ermächtigung des Gesetzes Nr. 53 über Devisenbewirtschaftung und Kontrolle des Güterverkehrs.