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   BGBl. I 1952 S. 742   

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BGBl. I 1952 S. 742 (https://dejure.org/1952,2583)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1952 Teil I Nr. 50, ausgegeben am 26.11.1952, Seite 742
  • Erste Verordnung über Ausgleichsleistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz (1.LeistungsDV-LA)
  • vom 24.11.1952

Verordnungstext

 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BVerwG, 28.06.1957 - IV C 235.56

    Rechtsmittel

    die Gewährung "vorläufiger" Unterhaltshilfe (§ 2 der Ersten Verordnung über Ausgleichsleistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz - 1. LeistungsDV-LA - vom 24. November 1952 [BGBl. I S. 742]);.
  • BVerwG, 03.07.1956 - III C 130.56

    Rechtsmittel

    Nachdem die Klägerin zunächst Unterhaltshilfe nach dem Soforthilfegesetz auf Grund eines behaupteten Sparerschadens und später vorläufig Kriegsschadenrente (Unterhaltshilfe) nach dem Lastenausgleichsgesetz auf Grund der Ersten Verordnung über Ausgleichsleistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz vom 24. November 1952 (BGBl. I S. 742) - 1. LeistungsDV-LA - erhalten hatte, die ihr aber durch Verfügung des zuständigen Ausgleichsamtes mit Wirkung vom 31. August 1953 wieder entzogen wurde, wurde ihr Antrag auf Gewährung von Kriegsschadenrente (Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz) durch Bescheid des zuständigen Ausgleichsamtes abgelehnt und ihre hiergegen gerichtete Beschwerde zurückgewiesen.
  • BVerwG, 13.12.1956 - III C 38.55

    Rechtsmittel

    Mit Recht geht das angefochtene Urteil für die Frage, ob und was dem Ehemann der Klägerin Soforthilfe- oder lastenausgleichsrechtlich zustand, von § 1 der Ersten Verordnung über Ausgleichsleistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz - 1. LeistungsDV-LA - vom 24. November 1952 (BGBl. I S. 742) in der Fassung der Verordnungen von 27. März 195 (BGBl. I S. 91) und vom 30. März 1954 (BGBl. I S. 65) in Verbindung mit § 68 SHG aus.
  • BVerwG, 08.11.1957 - IV C 103.57

    Rechtsmittel

    Das beklagte Ausgleichsamt gewährte dem Kläger, der bis dahin Unterhaltshilfe nach dem Soforthilfegesetz wegen seines Währungsschadens bezogen hatte, mit Bescheid vom 7. März 1953 zuwächst vorläufige Leistungen an Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz wegen Sparerschadens nach der Ersten Verordnung über Ausgleichsleistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz vom 24. November 1952 (BGBl. I S. 742) - 1. LeistungsDV-LA -, lehnte jedoch die endgültige Gewährung von Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz nach näherer Prüfung der dem Kläger entstandenen Währungsschäden daraufhin, ob es sich hierbei um Sparerschäden im Sinne des § 15 des Gesetzes über den Lastenausgleich vom 14. August 1952 (BGBl. I S. 446) - LAG - handele, mit Bescheid vom 23. November 1953/8. Januar 1954 ab.
  • BVerwG, 20.01.1956 - IV C 87.55

    Rechtsmittel

    Am 31. Dezember 1952 stellte er einen Antrag auf Unterhaltshilfe nach dem Gesetz über den Lastenausgleich vom 14. August 1952 (BGBl. I S. 446) - LAG -, Mit Bescheid vom 30. Juni 1953 wurde ihm die vorläufige Zahlung von Unterhaltshilfe auf Grund der Ersten Verordnung über Ausgleichsleistungen nach dem LAG vom 24. November 1952 (BGBl. I S. 742) - 1. Leistungs DV-LA - für die Zeit vom 1. Januar 1953 bis 31. März 1954 in Höhe von monatlich 35, 50 DM bewilligt.
  • BVerwG, 26.09.1955 - III C 99.55

    Rechtsmittel

    Die heimatvertriebene, verwitwete Klägerin, Mutter von vier Kindern, erhielt ab 1. Juli 1953 vorläufige Zahlungen von Unterhaltshilfe als alleinstehende Frau auf Grund der Ersten Verordnung über Ausgleichsleistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz (1. LeistungsDV-LA) vom 24. November 1952 (BGBl. I S. 742), weil sie am Tage des Inkrafttretens des Lastenausgleichsgesetzes für drei zu ihrem Haushalt gehörige Kinder unter 15 bzw. 19 Jahren zu sorgen hatte.
  • BVerwG, 06.10.1953 - IV A 10.53

    Rechtsmittel

    Nach § 6 Abs. 4 der Ersten Verordnung über Ausgleichsleistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz vom 24. November 1952 (BGBl. I S. 742) in der Fassung vom 27. März 1953 (BGBl. I S. 91) hat in einem derartigen Fall der nach dem Lastenausgleichsgesetz - LAG - gebildete Beschwerdeausschuß selbst über die Beschwerde zu entscheiden.
  • BVerwG, 11.10.1955 - III C 71.55

    Gewährung einer Übergangsunterhaltshilfe - Gewährung von Kriegsschadenrente nach

    Da indessen nach der Übergangsregelung des Lastenausgleichsgesetzes und der hierzu ergangenen Ersten Verordnung über Ausgleichsleistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz (1. LeistungsDV LA) vom 24. November 1952 (BGBl. I S. 742) in der Fassung der Verordnungen vom 27. März 1953 (BGBl. I S. 91) und vom 30. März 1954 (BGBl. I S. 65) von einer Einstellung oder Herabsetzung von Zahlungen nach dem Soforthilfegesetz abzusehen war, wenn eine Einstellung oder Herabsetzung der Zahlungen nach den Vorschriften des Lastenausgleichsgesetzes nicht begründet gewesen wäre (§ 1 Abs. 2 der 1. LeistungsDV-LA), durfte die Ausgleichsbebörde die Unterhaltshilfe überhaupt nur einstellen, wenn die Klägerin nach dem Lastenausgleichsrecht keinen Anspruch auf Unterhaltshilfe hatte.
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