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   BGBl. I 1956 S. 904   

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BGBl. I 1956 S. 904 (https://dejure.org/1956,5081)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1956 Teil I Nr. 51, ausgegeben am 11.12.1956, Seite 904
  • Zweites Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes
  • vom 08.12.1956

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (33)

  • BVerfG, 28.06.1960 - 2 BvL 19/59

    Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz

    in dem Verfahren wegen verfassungsrechtlicher Prüfung des Art. 1 Nr. 2 Buchstabe b und c des Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes vom 8. Dezember 1956 (BGBl. I S. 904) - Vorlage des Landesverwaltungsgerichts Hamburg - Kammer III - vom 16. Januar 1957 - III a VG 1180/56.

    § 2 Absatz 3 Satz 1 des Gesetzes über die Entschädigung ehemaliger deutscher Kriegsgefangener vom 30. Januar 1954 (BGBl. I S. 5) in der Fassung des Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes vom 8. Dezember 1956 (BGBl. I S. 904) ist mit dem Grundgesetz vereinbar.

    Auf eine von ihr erhobene Anfechtungs- und Vornahmeklage beschloß das Landesverwaltungsgericht Hamburg am 16. Januar 1957 die Einholung einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Gültigkeit des Art. 1 Nr. 2 b und c des Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes vom 8. Dezember 1956 (BGBl. I S. 904).

  • BVerwG, 05.03.1958 - V C 584.56

    Rechtsmittel

    Daß dieses Ergebnis der Absicht des Gesetzgebers entspricht, wird durch die Verhandlungen im Bundestag anläßlich der Verabschiedung des Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes vom 8. Dezember 1956 (BGBl. I S. 904) - 2. ÄndG - bestätigt.
  • BVerwG, 15.05.1957 - V C 343.56

    Einlegung der Revision bei Kriegsgefangenenentschädigungssachen (KgfEG) bei

    Nachdem das Bundesverfassungsgericht durch Beschluß vom 13. Juni 1956 - BVerfGE 5, 71 - den § 44 KgfEG, der die Ermächtigungsgrundlage für die 3. DVO bildete, hinsichtlich dieser Ermächtigung für nichtig erklärt hatte, erging das Zweite Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes vom 8. Dezember 1956 (BGBl. I S. 904) - 2. ÄndG -.
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