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   BGBl. I 1957 S. 1251   

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BGBl. I 1957 S. 1251 (https://dejure.org/1957,6296)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1957 Teil I Nr. 48, ausgegeben am 23.08.1957, Seite 1251
  • Drittes Gesetz zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit
  • vom 19.08.1957

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BVerfG, 21.05.1974 - 1 BvL 22/71

    Staatsangehörigkeit von Abkömmlingen

    Entsprechend wurde die ausländische Ehefrau eines Deutschen von demselben Zeitpunkt an durch die Eheschließung nicht mehr automatisch deutsche Staatsangehörige (vgl. das Dritte Gesetz zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit vom 19. August 1957 - BGBl. I S. 1251).
  • BVerwG, 06.12.1983 - 1 C 122.80

    Staatsangehörigkeit - Nichteheliches Kind - Wiedereinbürgerung -

    Dem widerspräche eine Auslegung dahin, daß aufgrund einer Eheschließung mit einem Verfolgten oder dessen Abkömmling in der Zeit bis zum Außerkrafttreten des § 6 RuStAG u.F. am 1. April 1953 (Art. 117 Abs. 1 GG; Art. 1 des Gesetzes vom 19. August 1957, BGBl. I S. 1251) die Frau die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hätte.

    Entsprechendes gilt für § 12 Abs. 2 1. StARegG i.d.F. des Gesetzes vom 19. August 1957 (BGBl. I S. 1251), dem eine dem Art. 116 Abs. 2 GG vergleichbare Zweckbestimmung zugrunde liegt (vgl. Makarov/v. Mangoldt, a.a.O., § 5 RuStAG Rdnrn. 20 ff.; § 6 RuStAG Rdnrn. 50 ff.; § 12 StARegG Rdnrn. 4, 16).

    Die Auffassung des Berufungsgerichts, das Klagebegehren könne nicht auf § 10 RuStAG i.d.F. des RuStAÄndG 1974 (BGBl. I S. 3714) und des Gesetzes zur Verminderung der Staatenlosigkeit vom 29. Juni 1977 (BGBl. I S. 1101), Art. 4 RuStAÄndG 1974 und auf § 12 1. StARegG i.d.F. des Gesetzes vom 19. August 1957 (BGBl. I S. 1251) gestützt werden, begegnet zwar keinen Bedenken und wird auch von der Revision nicht angegriffen.

  • BVerwG, 03.05.1973 - I C 33.72

    Anforderungen an das Vorliegen einer Notwehrlage gegenüber dem Liebhaber der

    Für die Folgezeit räumte ihr die Neufassung, die § 6 RuStAG a.F. durch das Dritte Staatsangehörigkeitsregelungsgesetz vom 19. August 1957 (BGBl. I S. 1251) erhalten hatte, einen uneingeschränkten Rechtsanspruch auf Einbürgerung ein.
  • BVerwG, 27.03.1990 - 1 C 5.87

    Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit - Einbürgerungsanspruch - Kinder eines

    Auf das sonstige Verfolgungs-, insbesondere das Emigrationsschicksal, wie es etwa § 12 des Gesetzes zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit in der Fassung vom 19. August 1957 (BGBl. I S.1251) berücksichtigt, stellt Art. 116 Abs. 2 GG nicht ab.
  • BVerwG, 08.03.1988 - 1 C 55.86

    Einordnung - Deutsche Lebensverhältnisse - Einbürgerung - Kenntnisse der

    Die Vorschrift des § 9 RuStAG bezweckt zum einen, aus Gründen der Gleichberechtigung (Art. 3 Abs. 2 GG) für ausländische Ehefrauen und ausländische Ehemänner Deutscher eine einheitliche Einbürgerungsregelung zu schaffen und die Regelung des § 6 RuStAG i.d.F. des Dritten Gesetzes zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit vom 19. August 1957 (BGBl. I S. 1251), die lediglich Ehefrauen bei der Einbürgerung begünstigte, abzulösen.
  • BVerwG, 03.05.1973 - I C 20.70

    Klagebefugnis eines deutschen Ehegatten gegen die Ausweisung des ausländischen

    Für die Folgezeit räumte ihr die Neufassung, die § 6 RuStAG a.F. durch das Dritte Staatsangehörigkeitsregelungsgesetz vom 19. August 1957 (BGBl. I S. 1251) erhalten hatte, einen uneingeschränkten Rechtsanspruch auf Einbürgerung ein.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.1999 - 8 A 353/99

    Festellungsantrag i.R.d. Erteilung der deutschen Staatsangehörigkeit; Erteilung

    Die begehrte Feststellung kann nicht getroffen werden, weil die Klägerin die deutsche Staatsangehörigkeit weder gemäß § 6 RuStAG in der bis zum 31. März 1953 geltenden Fassung des Gesetzes vom 22. Juli 1913 (RGBl. S. 583) (I.) noch nach den dieser Bestimmung nachfolgenden Regelungen (Art. 2 Abs. 1 und 2 des 3. Staatsangehörigkeitsregelungsgesetzes - StAngRegG - vom 19. August 1957, BGBl. I, 1251, und § 9 RuStAG) (II.) erworben hat; schließlich greift auch Art. 116 GG, § 40 a RuStAG n.F. nicht ein (III.).
  • BVerwG, 21.12.1962 - I C 115.61

    Rechtsmittel

    Mit Rücksicht auf das Gebot der Gleichbehandlung von Mann und Frau (Drucksache des Deutschen Bundestages, 2. Wahlperiode Nr. 2146) ist ferner § 6 des Gesetzes von 1913 durch das Dritte Gesetz zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit vom 19. August 1957 (BGBl. I S. 1251) neu gefaßt worden.
  • BVerwG, 03.05.1973 - I C 52.70

    Ausweisung und Abschiebung eines Ausländers - Verurteilung wegen begangener

    Für die Folgezeit räumte ihr die Neufassung, die § 6 RuStAG a.F. durch das Dritte Staatsangehörigkeitsregelungsgesetz vom 19. August 1957 (BGBl. I S. 1251) erhalten hatte, einen uneingeschränkten Rechtsanspruch auf Einbürgerung ein.
  • BVerwG, 23.10.1969 - I B 37.69

    Rechtsmittel

    Seine Ansicht, er habe bei verfassungskonformer Auslegung des § 6 des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes in der Fassung vom 19. August 1957 (BGBl. I S. 1251) - RuStAG - einen Rechtsanspruch auf Einbürgerung, ist unzutreffend.
  • BVerwG, 21.12.1961 - I C 2.60

    Eheschluss von Ausländerinnen mit deutschen Staatsangehörigen - Erwerb der

  • BVerwG, 13.12.1961 - V C 3.60

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 04.11.1965 - I C 63.63

    Voraussetzungen für eine Einbürgerung in Deutschland - Voraussetzungen für die

  • BVerwG, 19.12.1963 - III C 121.61
  • BVerwG, 11.01.1960 - CB 2.60

    Rechtsmittel

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