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   BGBl. I 1957 S. 722   

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BGBl. I 1957 S. 722 (https://dejure.org/1957,4999)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1957 Teil I Nr. 31, ausgegeben am 18.07.1957, Seite 722
  • Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß
  • vom 17.07.1957

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BVerfG, 29.11.1961 - 1 BvR 148/57

    Bahnhofsapotheke Frankfurt

    Er wendet sich gegen § 8 Abs. 3 des Gesetzes über den Ladenschluß vom 28. November 1956 (BGBl. I S. 875) in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß vom 17. Juli 1957 (BGBl. I S. 722) und des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß vom 14. November 1960 (BGBl. I S. 845 - LSchG -).
  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 698/79

    Verfassungsmäßigkeit der Ladenschlußzeit für Friseurbetriebe

    In der bis zum Änderungsgesetz vom 17. Juni 1957 (BGBl. I S. 722) geltenden Fassung war ferner bestimmt, daß alle Verkaufsstellen an denjenigen Montagvormittagen zu schließen hatten, die auf die regelmäßigen verkaufsoffenen Sonnabende folgten.
  • BVerfG, 29.11.1961 - 1 BvR 758/57

    Ladenschlußgesetz I

    Die Beschwerdeführerinnen wenden sich gegen § 3 des Gesetzes über den Ladenschluß (LSchG) vom 28. November 1956 (BGBl. I S. 875) in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß vom 17. Juli 1957 (BGBl. I S. 722) und des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß vom 14. November 1960 (BGBl. I S. 845).
  • BVerfG, 29.11.1961 - 1 BvR 760/57

    Ladenschlußgesetz II

    Der Beschwerdeführer, Inhaber einer Universitätsbuchhandlung, beantragt, § 3 des Gesetzes über den Ladenschluß (LSchG) vom 28. November 1956 (BGBl. I S. 875) i.d.F. des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß vom 17. Juli 1957 (BGBl. I S. 722) und des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß vom 14. November 1960 (BGBl. I S. 845) für nichtig zu erklären.
  • BVerwG, 20.03.1979 - 1 C 29.78

    Ladenschlußzeiten für Friseurbetriebe

    Auf diesen gesetzlichen Zusammenhang ist das Änderungsgesetz von 1957 (BGBl. I S. 722) ohne Einfluß geblieben.
  • BVerwG, 30.01.1964 - I C 104.60

    Ambulanter Verkauf von Speiseeis an Sonntagen und Feiertagen - Warenbegriff im

    Seinen Antrag, ihm auch für das Jahr 1958 die Erlaubnis zu erteilen, lehnte der Stadtdirektor in E. durch Bescheid vom 10. Februar 1958 ab, da nach § 3 des Gesetzes über den Ladenschluß vom 28. November 1956 (BGBl. I S. 875) in der Fassung des Gesetzes vom 17. Juli 1957 (BGBl. I S. 722) - LSchlG - Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen und über den Ladenschluß hinaus geschlossen sein müßten und § 20 LSchlG die für die Verkaufsstellen geltende Ladenschlußvorschrift auf jedes sonstige gewerbliche Feilhalten von Waren zum Verkauf an jedermann ausgedehnt habe.
  • BVerwG, 20.03.1979 - 1 C 85.77

    Ladenschlusszeit für Friseurbetriebe an Montagvormittagen - Regelung einer

    Auf diesen gesetzlichen Zusammenhang ist das Änderungsgesetz von 1957 (BGBl. I S. 722) ohne Einfluß geblieben.
  • BGH, 20.10.1972 - I ZR 125/71

    Verbot der Versteigerung von in offenen Verkaufsstellen feilgebotenen und

    Nach § 3 Abs. 1 Ziff. 2 des Gesetzes über den Ladenschluß (LSchlG) vom 28. November 1956 (BGBl I 875) in der Fassung der beiden Änderungsgesetze vom 17. Juli 1957 (BGBl I 722) und vom 14. November 1960 (BGBl I 845) müssen Verkaufsstellen, vorbehaltlich der Vorschriften der §§ 4 bis 16, für den geschäftlichen Verkehr mit den Kunden montags bis freitags bis sieben Uhr und ab achtzehn Uhr dreißig Minuten geschlossen sein.
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