Gesetzgebung
| BGBl. II 1958 S. 755 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1958 Teil II Nr. 30, ausgegeben am 30.12.1958, Seite 755
- Gesetz über die Zweite Vereinbarung zur Ergänzung des Allgemeinen Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über die Soziale Sicherheit und über die Fünfte Zusatzvereinbarung über die Einbeziehung des Landes Berlin in das Allgemeine Abkommen nebst ...
- vom 24.12.1958
Gesetzestext
Wird zitiert von ... (3)
- BSG, 30.10.1991 - 8 RKn 14/90
Zulässigkeit einer Terminsbestimmung, Leistungen für Kindererziehung für in …
Diese betreffen jedoch nicht den hier interessierenden Zeitraum der Geburt der Töchter der D. Vielmehr erstreckt sich die wirksam gebliebene Regelung der Zweiten Ergänzungsvereinbarung (BGBl II 1958, 755) auf Zeiten vor 1923 (Abschn 1 Art. 2) bzw den Zeitraum vom 1. Juli 1940 bis zum 8. Mai 1945 (Abschn 1 Art. 5 und 6). - BSG, 17.12.1965 - 5 RKn 54/61
Knappschaftliche Rentenversicherung - Kriegsdienst im ersten Weltkrieg - …
in Verbindung mit der Zweiten Vereinbarung zur Ergänzung des Allgemeinen Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über die Soziale Sicherheit vom 10. Juli 1950 sowie der Ersten, Zweiten und Vierten Zusatzvereinbarung zu diesem Abkommen Vom 18° Juni 1955 (Gesetz vom 24, Dezember 1958 - BGBl II 1958, 755 -)" in Kraft getreten am 1" Januar 1952 (Bekanntmachung vom 29° Juni 1959 - BGBl II 838 -)" - Zweite Ergänzungsvereinbarung - fallen diese Zeiten aber seit dem 1. Januar 1952 in die Last der französischen Sozialversiche- rung, soweit dies nicht schon nach früherem Recht der Fall gewesen sein sollte° Dies aber bedeutet, daß sie nicht mehr als deutsche Versicherungszeiten behandelt werden können, Nach Abschnitt I Art. 3 der Zweiten Ergänzungsvereinbarung gelten die Bestimmungen des Art° 1 der Entscheidung des Rates des Völkerbundcs vom 21. Juni 1921 (Baseler Schiedsspruch) auch für die Zeit nach dem Inkrafttreten des Deutsch-Französischen Sozialversieherungsabkommens weiter, soweit nicht in Art° 2 und 3 etwas anderes bestimmt ist.ist in Art° 3 des Gesetzes über diese Vereinbarung v0m 24. Dezember 1958 (BGBl II 1958, 755) ausdrücklich be- Stimmt, daß dieses Gesetz nicht im Saarland gilt.
- BSG, 28.06.1990 - 4 RA 26/90 Zwar galt das Zustimmungsgesetz vom 24. Dezember 1958 (BGBl II 1958, S 755) über die Zweite Vereinbarung zunächst nicht im Saarland (…Art. 3 aaO).
dejure.org
Übersicht Bundesgesetzblatt
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.