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   BGBl. I 1960 S. 745   

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BGBl. I 1960 S. 745 (https://dejure.org/1960,6639)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1960 Teil I Nr. 51, ausgegeben am 21.09.1960, Seite 745
  • Achte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes
  • vom 14.09.1960

Verordnungstext

 
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Wird zitiert von ...

  • BFH, 08.07.1969 - VII 54/65

    Fälligkeit der Mineralölsteuerschuld, wenn das Öl entgegen der Zweckbestimmung

    Bedingt entsteht die Steuerschuld u.a. nach § 36 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 MinöStDV in der für die streitigen Streckengeschäfte nach dem 21. September 1960 maßgebenden Fassung der 8. AndVO vom 14. September 1960 (BGBl I 1960, 745), wenn das Mineralöl in ein Steuerlager verbracht werden soll.

    Das bedeutet, daß diese Regelung auf das nach dem 22. September 1960 - dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der 8. ÄndVO, vgl. Art. 3 der 8. ÄndVO (BGBl I 1960, 745) - nicht in das Steuerlager aufgenommene Mineralöl anzuwenden ist und im Falle des Verstoßes gegen sie nach § 1 StSäumG Säumniszuschläge festzusetzen sind.

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