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   BGBl. I 1960 S. 833   

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BGBl. I 1960 S. 833 (https://dejure.org/1960,6640)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1960 Teil I Nr. 57, ausgegeben am 31.10.1960, Seite 833
  • Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Drittes Änderungsgesetz zum AVAVG)
  • vom 28.10.1960

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BSG, 19.02.1986 - 7 RAr 9/84

    Anwesenheitsprämie - Zuschlag zum Stundenlohn - Stundenlohnbezogenes

    So wurde darauf hingewiesen, daß sich diese Bemessungsart in der Praxis bewährt habe und in ihrer Anwendung einfacher sei als die bisherige Kug-Bemessung nach 5 121 AVAVG (idF des 3. Änderungsgesetzes zum AVAVG vom 28. Oktober 1960, BGBl I 833), die von dem Unterschied zwischen neun Zehntel des Brutto-Vollohnes und dem Brutto-Kurzlohn als Berechnungsgrundlage ausging, wobei Kug und Kurzlohn zusammen fünf Sechstel des Vollohnes nicht überschreiten durften.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2002 - L 12 AL 228/00

    Arbeitslosenversicherung

    § 81 Abs. 3 AFG ging auf § 143 l Abs. 2 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAVG) in der Fassung des 3. Änderungsgesetzes zum AVAVG zum 28.10.1960 (Bundesgesetzblatt I 833) zurück.
  • BSG, 10.12.1980 - 7 RAr 76/79
    Die Vorschrift des 5 81 Abs. 3 AFG geht letztlich auf 5 143 1 Abs. 2 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAVG) idF des 30 Änderungsgesetzes zum AVAVGvom 28° Oktober 1960 (BGBl I 833) zurück.
  • BSG, 30.09.1975 - 7 RAr 94/73

    Anspruch und Berechnung des Schlechtwettergeldes - Geltendmachung des Anspruches

    § 143 g Abs. 1 Satz 2 AVAVG entfiel aufgrund des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des AVAVG vom 28. Oktober 1960 (BGBl I 833 - Drittes Änderungsgesetz zum AVAVG -).
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