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   BGBl. I 1960 S. 137   

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BGBl. I 1960 S. 137 (https://dejure.org/1960,12560)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1960 Teil I Nr. 11, ausgegeben am 08.03.1960, Seite 137
  • Verordnung über die Feststellung von Leistungen aus den gesetzlichen Rentenversicherungen bei verlorenen, zerstörten, unbrauchbar gewordenen oder nicht erreichbaren Versicherungsunterlagen
  • vom 03.03.1960

Verordnungstext

 
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Wird zitiert von ... (29)

  • BSG, 16.12.1999 - B 4 RA 18/99 R

    Verfassungsmäßigkeit der Entgeltpunktekürzung durch das WFG

    Im Verfahren zur Herstellung von Versicherungsunterlagen für Vertriebene nach § 11 Abs. 2 der Versicherungsunterlagen-Verordnung (VuVO) vom 3. März 1960 (BGBl I S 137) erkannte die Beklagte mit Bescheid vom 23. Januar 1985 (sog Herstellungsbescheid) idF der Änderungsbescheide vom 19. Februar und 25. September 1987 die Beschäftigungszeiten der Klägerin in Rumänien vom 15. Juli 1955 bis 25. August 1983 als gleichgestellte Beitragszeiten gemäß § 15 FRG an, davon die Zeit vom 15. Juli 1955 bis 30. April 1958 gekürzt auf fünf Sechstel (5/6), und ordnete ihnen zugleich als versichert geltende fiktive Arbeitsentgelte entsprechend den zuerkannten Leistungsgruppen in den Anlagen zu § 22 FRG zu.
  • BSG, 16.12.1997 - 4 RA 56/96

    Herstellungsbescheid nach § 11 Abs. 2 VuVO, Bindungswirkung, Aufhebung

    Mit dem bindend gewordenen Bescheid vom 1. Februar 1980 hat die Beklagte gemäß Art. 6 der Vereinbarung zur Durchführung des DPSVA iVm § 11 Abs. 2 der Versicherungsunterlagen-Verordnung (VuVO) vom 3. März 1960 (BGBl I S 137) außerhalb des Leistungsfeststellungsverfahrens Versicherungsunterlagen für Zeiten hergestellt, die nach dem FRG anrechenbar waren.
  • BSG, 17.12.1980 - 12 RK 42/80

    Glaubhaftmachung von Tatsachen - Verfolgung - Entschädigung

    Aus diesem Grunde seien auch die Beweiserleichterungen der Versicherungsunterlagen-Verordnung (VuVo) vom 3. März 1960 (BGBl. I S. 137) nicht anwendbar.
  • BSG, 08.08.1990 - 1 RA 31/88

    Berücksichtigung beitragsloser Zeiten nach § 37c Abs. 1 AVG

    Einmal sind nach § 3 Abs. 1 der Versicherungsunterlagen-Verordnung (VuVO) vom 3. März 1960 (BGBl I S 137) und nach § 19 Abs. 2 FRG bei nicht nachgewiesenen, aber glaubhaft gemachten Zeiten für das einzelne Jahr fünf Sechstel anzurechnen (kalenderjährliche Betrachtungsweise; vgl Verbandskommentar, § 19 FRG, RdNr 4).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2006 - L 14 RA 97/03

    Rentenversicherung

    Bei den Bescheiden vom 26.10.1989, die die Beklagte nunmehr mit Bescheid vom 28.06.2004 ab 01.07.2004 aufgehoben hat, handelte es sich um sogenannte Herstellungsbescheide, mit denen gemäß § 11 Abs. 2 der Versicherungsunterlagen-Verordnung (VuVo) vom 03.03.1960 (Bundesgesetzblatt I 137) außerhalb des Leistungsfeststellungsverfahrens Versicherungsunterlagen für Zeiten "hergestellt" wurden, die nach dem FRG anrechenbar waren.
  • BSG, 28.11.1963 - 12 RJ 240/62
    sei, - EbensoWenig könne die behauptete Beitragsleistung auf Grund der Verordnung vom 3, März 1960 (BGBl I 137) als glaubhaft angesehen werden, Auch im Rahmen der Verordnung könne nicht allein auf das BeschaitigunssVerhaltnis abgee tellt werden; es müsse die Beitragsleistung selbst glaubhaft sein, wenn auch die abführung vohi Beiträgen hier nicht auszuschließen doch so erhebligänzlich so beständen sei, che sachliche Bedenken, daß die Beitr% sleistung nicht als überwiegend wahra cheinlich angesehen \erden könnc, ; ' ihrem Iroze£bevollmächtigten an 25, 1962-Ü3 Gegen dieses April.

    eingelegt und diese mit Schriftsatz v0m 18" Juni 19629 eing11"cn nein BSG am 22° Juni 1962, begründet° "81 e mechnt geltend, nach der Verordnung vom 3" März 1960 (BGBl I 137) sei der"überwiegend wehrscheinliche"â- achweis einer Eeitregsleietung nicht erforderlich° Es genüge vielmehr die bloße ver"utcng für eine "e1trebsentrichtung" die hier nicht ausgeschlossen werden könne° Das Arbeitsverhältnis werde unterstellto Bereus ergébe.sich aber zwangsljfjufig" "eeß auch die ge1trceenahlung durch den Aroeitgeoer unter- stellt werden könne bzw° als bewiesen zu betrachten ee1" Die-h1äge" rin ceantreigt sinngemäß,.

  • BSG, 08.11.1989 - 1 RA 115/88

    Rumänischer Wehrdienst als gleichgestellte Beitragszeit

    Der Kläger kann die Herstellung einer Versicherungsunterlage (vgl § 11 Abs. 2 der Versicherungsunterlagen-Verordnung -VuVO- vom 3. März 1960; BGBl I S 137) für die Zeit seiner rumänischen Wehrdienstleistung als nach § 15 Abs. 1 FRG anrechenbarer Beitragszeit nicht beanspruchen.
  • LSG Baden-Württemberg, 25.03.2003 - L 13 RA 1602/02

    Begehren einer höheren Regelaltersrente; Berechnung der Renten anhand von

    Mit diesem Bescheid hat die LVA Baden in Anwendung von § 11 Abs. 2 der Versicherungsunterlagen -Verordnung (VuVo) vom 3. März 1960 (BGBl. I S. 137) Versicherungsunterlagen des Klägers für nach dem Fremdrentengesetz (FRG) anrechenbare Zeiten hergestellt, wozu die Entrichtung von Beiträgen an einen Träger der gesetzlichen Rentenversicherung in der damaligen DDR gehört hat (§§ 15, 17, Abs. 1 Buchst. a FRG).
  • BSG, 15.05.1991 - 5 RJ 55/90

    Bestimmung des Zeitraums für die Entrichtung freiwilliger Beiträge

    Diese Vorgehensweise findet eine Entsprechung in § 8 Versicherungsunterlagen-Verordnung (VuVo) vom 3. März 1960 (BGBl I, S 137), wonach Beiträge gleichmäßig auf die Beitragszeit zu verteilen sind, wenn lediglich Zahl und Höhe der Beiträge festgehalten sind, ohne daß festgestellt werden kann, für welche Zeit die Beiträge entrichtet worden sind.
  • BSG, 28.04.1989 - 5/5b RJ 38/87

    Kürzung glaubhaft gemachter Beschäftigungszeiten auf fünf Sechstel

    Die auf ungekürzte Anrechnung gerichtete Klage der Klägerin wies das Sozialgericht (SG) mit Urteil vom 5. Mai 1986 ab, da die Voraussetzungen des Art. 6 § 23 Abs. 1 FANG für die fragliche Zeit nicht nachgewiesen, sondern lediglich glaubhaft gemacht seien und daher in entsprechender Anwendung des § 3 der Versicherungsunterlagen-Verordnung (VuVO) vom 3. März 1960 (BGBl I S 137) die Kürzung vorzunehmen sei.
  • BSG, 06.09.1989 - 5 RJ 38/88
  • BSG, 29.08.1991 - 4 RA 7/90

    Berücksichtigung von Beiträgen aus einer Überversicherung bei

  • BSG, 25.04.1962 - 3 RK 12/58
  • SG Düsseldorf, 08.10.1998 - S 15 RJ 142/98

    Rentenversicherung

  • BSG, 27.11.1991 - 4 RA 82/90

    Anspruchsgrundlage für das Begehren auf Herstellung von Versicherungsunterlagen -

  • BSG, 14.02.1990 - 1 RA 41/89

    Altersruhegeld auf Grund einer Beschäftigungszeit in Ostpreußen

  • BSG, 29.08.1984 - 1 RJ 14/83

    Verfolgter - Vertreibungsland - Zugehörigkeit zum Deutschen Sprach- und

  • BSG, 10.02.1983 - 5b RJ 40/82

    Ersatzzeit - Beitragszeit - Anspruch auf Vormerkung der Verfolgtenersatzzeit

  • BSG, 29.08.1991 - 1 RA 21/90

    Anerkennung von in Polen zurückgelegten Beschäftigungszeiten bei der Berechnung

  • BSG, 24.03.1983 - 1 RA 43/82

    NS-Verfolgung - Ersatzzeit - Rentensteigernde Anrechnung der Beitragszeit

  • BSG, 27.11.1991 - 4 RA 79/90
  • BSG, 02.12.1975 - 1 RA 97/74

    Rente - Wahrung des Besitzstandes - Weiterzahlung

  • BSG, 12.09.1980 - 5 RJ 128/79
  • BSG, 15.03.1967 - 1 RA 65/65

    Rentenberechnung - Anrechnungsfähige Zeiten - Zahnarzt in der SBZ -

  • BSG, 02.12.1964 - 4 RJ 185/61
  • BSG, 28.11.1990 - 5 RJ 43/89
  • BSG, 22.07.1969 - 12 RJ 574/66

    Hinterbliebene - Fremdenrentengesetz - Gleichstehende Zeiten

  • BSG, 27.10.1964 - 4 RJ 347/64
  • BSG, 16.12.1965 - 3 RK 55/63

    Seefahrtstätigkeit - Angestellter der Seefahrt - Maschinist auf einem Schlepper

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