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   BGBl. I 1960 S. 578   

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BGBl. I 1960 S. 578 (https://dejure.org/1960,7177)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1960 Teil I Nr. 38, ausgegeben am 26.07.1960, Seite 578
  • Neufassung des Häftlingshilfegesetzes
  • vom 25.07.1960

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (51)

  • BSG, 22.10.1970 - 9 RV 476/69

    Zur zeitlichen Geltung des Ausschlusses von Leistungen wegen Gefängnisstrafen von

    Das VersorgA ist in seinem Entziehungsbescheid vom 2° März 1966 vom Häftlingshilfegesetz idF vom 25, Juli 1960 (BGBl I 578, 579) ausgegangen und hat sich dabei auf 5 62 BVG gestützt° Das ist an sich nicht zu beanstanden, da 5 4 des HHG für die Beschädigtenversorgung in mate- ' riell-rechtlicher Hinsicht die entsprechende Anwendung der Vorschriften des BVG vorsieht und 5 10 Abs° 1 HHG be« stimmt, daß sich das Verfahren, soweit die Versorgungsbehörden zuständig sind, nach den für die Kriegsopferversorgung (KGV) geltenden Vorschriften richtet (vglo BGBl 1960 I 580, 581)° @ 62 Abs° 1 BVG in der damals geltenden Fassung des Zweiten Neuordnungsgesetzes vom 21° Februar 196Ä (BGBl I 85) ließ allerdings eine Neufeststellung des Anspruchs dann in den Verhältnissen, die für.

    @ 2 AbSo 1 Nr" 3 des Häftlingshilfegesetzes vom 6° August 1955 (BGBl I 498) bestimmte, daß Leistungen nach diesem Gesetz nicht gewährt werden an Personen, "die nach dem 8° Mai 1945 durch ein deutsches Gericht im Geltungsbereich dieses GeSetzes zu einer Zuchthausstrafe von mehr als drei Jahren rechtskräftig verurteilt worden sind"" Diese Vorschrift wurde durch die Neufassung des'HHG aufgrund des Art° III des Gesetzes vom 13" März 1957 (BGBl I 165) durch die Bekanntmachung vom 13" März 1957 (BGBl I 168) nicht geändert° Die Neufassung des HHG vom 25° Juli 1960 (BGBl I 578, 579), die aufgrund des Art" II des Zweiten Änderungsgesetzes zum HHGvom 160 Juli 1960 (BGBl I 561) wurde,.

  • BVerwG, 08.04.1963 - VIII C 41.61

    Rechtsmittel

    Gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 10 Abs. 4 Satz 1 des Häftlingshilfegesetzes, jetzt anzuwenden in der Fassung vom 25. Juli 1960 (BGBl. I S. 578), ist dem Kläger die beantragte Bescheinigung nur zu erteilen, wenn er aus politischen, nach freiheitlich-demokratischer Auffassung von ihm nicht zu vertretenden Gründen in Gewahrsam genommen worden ist.
  • BVerwG, 04.03.1982 - 3 C 11.80

    Geltendmachung von BFG-Schäden - Aufenthaltsvoraussetzungen - Übersiedlung aus

    Nach § 1 Abs. 2 HHG in der Fassung vom 25. Juli 1960 (BGBl. I S. 578) ist von dem Stichtag des 10. August 1955 nicht betroffen, wer danach seinen Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt im Bundesgebiet genommen hat (1.) als Sowjetzonenflüchtling oder (2.) als Aussiedler.
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