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   BGBl. II 1961 S. 397   

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BGBl. II 1961 S. 397 (https://dejure.org/1961,7336)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1961 Teil II Nr. 18, ausgegeben am 22.04.1961, Seite 397
  • Gesetz zu dem Abkommen vom 21. Juli 1959 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der ...
  • vom 14.04.1961

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Wird zitiert von ... (14)

  • BVerfG, 22.03.1983 - 2 BvR 475/78

    Rechtshilfevertrag

    Immerhin kennt sie im Abgabenrecht einige Ausnahmen: in einzelnen (zumeist Doppelbesteuerungs-) Abkommen ist eine gegenseitige Vollstreckung rechtskräftiger Abgabentitel vereinbart; so z. B. in den Doppelbesteuerungsabkommen mit Dänemark vom 30. Januar 1962 (BGBl. 1963 II, S. 1311), mit Frankreich vom 21. Juli 1959 (BGBl. 1961 II, S. 397) oder mit Belgien vom 11. April 1967 (BGBl. 1969 II, S. 17).
  • BFH, 31.03.2004 - X R 18/03

    Steuerbarkeit von Unterhaltsleistungen des geschiedenen Ehegatten aus dem Ausland

    Auch ist Monaco trotz seiner engen wirtschaftlichen Verflechtungen mit Frankreich nicht in den räumlichen Geltungsbereich des DBA zwischen Frankreich und Deutschland einbezogen (vgl. die Definition des räumlichen Geltungsbereichs in Art. 2 Abs. 1 Nr. 1 DBA-Frankreich vom 21. Juli 1959, BGBl II 1961, 397).
  • BFH, 24.06.2009 - X R 57/06

    Beschränkung des Sonderausgabenabzugs bei Grenzgängern verstößt nicht gegen

    Die Klägerin ist Französin und erzielt in Frankreich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die sie als Grenzgängerin aufgrund des Art. 13 Abs. 5 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern vom 21. Juli 1959 (BGBl. II 1961, 397) i.d.F. des Zusatzabkommens vom 28. September 1989 (BGBl. II 1990, 770) --DBA-Frankreich-- in der Bundesrepublik Deutschland (Deutschland) versteuert.
  • BFH, 16.09.2015 - I R 61/13

    Progressionsvorbehalt - Sozialversicherungsbeiträge französischer Beamter,

    Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) nahm die Einkünfte der Klägerin in den Streitjahren als nach dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern vom 21. Juli 1959 (BGBl II 1961, 397, BStBl I 1961, 342) i.d.F. des Revisionsprotokolls vom 9. Juni 1969 (BGBl II 1970, 719, BStBl I 1970, 902) und des Zusatzabkommens vom 20. Dezember 2001 (BGBl II 2002, 2370, BStBl I 2002, 891) --DBA-Frankreich 1959-- steuerfreie Einkünfte von der Bemessungsgrundlage der jeweils festzusetzenden Einkommensteuer aus.
  • BFH, 23.01.1985 - I R 292/81

    Ausländische Betriebsstätten - Redaktionsaußenstellen - Herausgeber einer

    c) Art. 4 Abs. 1 Satz 3 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern vom 21. Juli 1959 - DBA-Frankreich 1959 - (BGBl II 1961, 397) und.
  • BFH, 20.01.2015 - II R 42/12

    Bewertungsrechtliches Schachtelprivileg für Beteiligung an einer französischen

    Der Einspruch, mit dem die Klägerin das bewertungsrechtliche Schachtelprivileg nach Art. 20 Abs. 1 Buchst. a i.V.m. Buchst. b Doppelbuchst. aa Satz 2 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland (Deutschland) und der Französischen Republik (Frankreich) zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern vom 21. Juli 1959 (BGBl II 1961, 397) in der Fassung des Revisionsprotokolls vom 9. Juni 1969 (BGBl II 1970, 719) sowie des Zusatzabkommens vom 28. September 1989 (BGBl II 1990, 772) --DBA-Frankreich 1959/1989-- geltend machte, blieb erfolglos.
  • FG Baden-Württemberg, 12.12.2007 - 3 K 209/03

    Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 44 EStG für Forschungsstipendien eines ausländischen

    Das Besteuerungsrecht am Stipendium stehe gemäß Art. 18 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern (BGBl. II 1961, 397, BStBl I 1961, 342 --DBA Frankreich--) Deutschland zu.
  • FG Baden-Württemberg, 23.06.2016 - 3 K 3089/13

    Besteuerungsrecht für Einkünfte aus unselbständiger Arbeit eines unbeschränkt

    In abkommensrechtlicher Hinsicht unterliegt der Kläger entgegen der Auffassung der Beteiligten mit seinen Einkünften aus unselbständiger Arbeit nicht der Grenzgängerregelung nach Art. 15a DBA-Schweiz 1971/1992 (siehe nachfolgend zu 1.), sondern der Regelung über die Einkünfte aus unselbständiger Arbeit gemäß Art. 13 Abs. 1 Satz 1 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern vom 21. Juli 1959 (BGBl II 1961, 397, BStBl I 1961, 342) i.d.F. des Revisionsprotokolls vom 9. Juni 1969 (BGBl II 1970, 719, BStBl I 1970, 902) und des Zusatzabkommens vom 20. Dezember 2001 (BGBl II 2002, 2370, BStBl I 2002, 891) -DBA-Frankreich 1959- (siehe nachfolgend zu 2.).
  • BFH, 02.12.1992 - I R 165/90

    Dauer

    Schließlich steht die Vorentscheidung auch mit dem Abkommen vom 21. Juli 1959 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern (BGBl II 1961, 397, BStBl I 1961, 342) i. d. F. des Revisionsprotokolls vom 9. Juni 1969 - DBA-Frankreich - (BGBl II 1970, 718, BStBl I 1970, 901) in Einklang.
  • BFH, 18.12.1963 - I 230/61 S

    Verstoß gegen das GG (Grundgesetz) durch Heranziehung des Angehörigen eines

    Auch die Stellungnahme auf den Ifa-Kongressen (1939, Cahiers de droit fiscal International Vol I 1939 S. 217, 236; vgl. auch Steuer und Wirtschaft 1954 Sp. 325-342 für die Tagung der Ifa am 10. Dezember 1953, für Ifa 1954 Cahiers 1954 S. 123) und dem deutsch-französischen Doppelbesteuerungsabkommen vom 14. April 1961 (BGBl 1961 II S. 397), die der Organtheorie kritisch gegenübertreten, können hierfür nicht als Beweis angesehen werden.
  • FG Baden-Württemberg, 11.11.2009 - 2 K 306/04

    Zeitpunkt des Zuflusses einer Dividendenzahlung beim beherrschenden

  • FG Baden-Württemberg, 02.10.2003 - 10 K 309/98

    Besteuerung der Tätigkeit einer in Frankreich wohnenden, für eine deutsche

  • BSG, 24.06.1983 - 5b RJ 66/82

    Berechnung des Übergangsgeldes

  • BFH, 19.09.1969 - III R 105/66

    Abziehbarkeit von zum Erwerb einer vermögensteuerbefreiten Schachtelbeteiligung

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