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   BGBl. I 1961 S. 764   

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BGBl. I 1961 S. 764 (https://dejure.org/1961,4749)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1961 Teil I Nr. 42, ausgegeben am 21.06.1961, Seite 764
  • Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung (KraftStDV 1961)
  • vom 14.06.1961

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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerfG, 25.01.1972 - 1 BvL 1/71

    Rückerstattung der Kraftfahrzeugsteuer bei vorzeitiger Beendigung der

    Für den Fall, daß ein Kraftfahrzeug auf einen anderen Steuerschuldner übergeht (§ 8), bestimmt § 18 der Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung -- KraftStDV -- vom 14. Juni 1961 (BGBl. I S. 764):.
  • BFH, 28.10.1969 - II 140/64

    Rechtmäßigkeit der Einordnung der während der Geltungsdauer des

    Die während der Geltungsdauer des Kraftfahrzeugsteuergesetzes in der Fassung vom 30. Juni 1955 - KraftStG 1955 - (BGBl 1, 417) und der Durchführungsverordnung zum Kraftfahrzeugsteuergesetz in der Fassung vom 12. Juli 1955 - KraftStDV 1955 - (BGBl 1, 423), also vor Inkrafttreten des KraftStG in der Fassung vom 2. Januar 1961 - KraftStG 1961 - (BGBl I, 1) am 1. Januar 1961 und der Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung vom 14. Juni 1961 - KraftStDV 1961 - (BGBl I, 764) am 22. Juni 1961, erteilten Kraftfahrzeugsteuer-Bescheide waren nichtförmliche Steuerbescheide im Sinne des § 212 AO.
  • BFH, 12.06.1963 - II 147/62 U

    Gewährung einer vielfachen Steuerermäßigung im Rahmen der Kraftfahrzeugsteuer bei

    Verfahrensrechtlich hat der Senat keine Bedenken, die beiden "Steuerkarten" als Steuerfestsetzungsverfügungen im Sinne des § 12 der Durchführungsverordnung zum Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStDV) vom 14. Juni 1961 (BGBl I S. 764) gelten zu lassen, zumal der Kraftfahrzeugsteuerbescheid nach der ausdrücklichen Vorschrift des § 12 Abs. 4 KraftStDV als formloser Steuerbescheid im Sinne des § 212 AO zu erteilen ist.
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