Gesetzgebung
BGBl. I 1961 S. 809 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1961 Teil I Nr. 45, ausgegeben am 30.06.1961, Seite 809
- Siebzehnte Verordnung über Ausgleichsleistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz
- vom 26.06.1961
Verordnungstext
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 26.10.1966 - V C 10.65
Anfechtung eines antragsgemäß ergangenen Teilerfüllungsbescheides - …
Wie auch die Revision ausführt, kann der Sinn der teilweisen Erfüllung der Hauptentschädigung durch Begründung einer Spareinlage nur darin bestanden haben, vorzeitig - durch Auszahlung der 25 v.H. Quote der Spareinlage gemäß § 2 Abs. 2 der Siebzehnten Verordnung über Ausgleichsleistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz (17. LeistungsDV-LA) vom 26. Juni 1961 (BGBl. I S. 809) mit späteren Änderungen (vgl. auch Nr. 18 Buchst. b der HE-DB) und durch vorzeitige Freigabe weiterer Beträge von Seiten des Kreditinstituts - in den Genuß eines größeren Bargeldbetrages aus der Hauptentschädigung zu gelangen. - BVerwG, 08.06.1964 - III C 130.63 Demgemäß kann im vorliegenden Falle unentschieden bleiben, ob dem Klagebegehren tatsächlich erst nach Erlaß der 2. BAA-LeistungsDV-LA vom 15. Januar 1964 (Mtbl. BAA 1964 S. 3) hat entsprochen werden können - wie die Beteiligte meint -, oder ob nicht vielmehr - wie die Klägerin in Übereinstimmung mit dem angefochtenen Urteil annimmt - eine Erfüllung ihres Anspruchs auf Hauptentschädigung durch Begründung von Spareinlagen bereits durch § 1 Abs. 2 der 17. LeistungsDV-LA vom 26. Juni 1961 (BGBl. I S. 809) in der Fassung der Verordnung vom 14. Januar 1963 (BGBl. I S. 44) ermöglicht wurde.