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   BGBl. I 1961 S. 813   

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BGBl. I 1961 S. 813 (https://dejure.org/1961,3208)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1961 Teil I Nr. 46, ausgegeben am 05.07.1961, Seite 813
  • Drittes Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Bundesvertriebenengesetzes
  • vom 29.06.1961

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (69)

  • BGH, 20.04.1978 - IX ZR 128/73

    Rechtsmittel

    Das nach § 23 auch im Land Berlin geltende Bundesevakuiertengesetz in den Fassungen vom 14. Juli 1953 (BGBl. I, 586), vom 5. Oktober 1957 (BGBl. I, 1687) und vom 13. Oktober 1961 (BGBl. I, 1865) enthielt und enthält keine Ausschlußbestimmungen, wie sie durch das 3. ÄndG-BVFG vom 29. Juni 1961 (BGBl. I, 813) dem § 3 BVFG als Absatz 2 eingefügt worden sind.

    Aus der Sowjetzone zurückgekehrte Evakuierte, für die das Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 und 2 BEvG festgestellt ist, sind auch nicht im Wege der Notaufnahme nach dem Gesetz vom 22. August 1950 (BGBl. I, 367; geändert durch das 3. ÄndG BVFG vom 29. Juni 1961, BGBl. I, 813) im Geltungsbereich des BEG aufgenommen worden, sondern haben ihren Wohnsitz in die Bundesrepublik Deutschland oder Westberlin auf Grund des im BEvG geregelten Verfahrens zurückverlegt.

    Wie bereits dargelegt, waren die registrierten aus der Sowjetzone in den Geltungsbereich des BEG zurückgekehrten Verfolgten nach dem bis 17. September 1965 geltenden Recht gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 1 a BEG entschädigungsberechtigt, auch wenn sie von der Anerkennung als Sowjetzonenflüchtling nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 oder 2 BVFG in der Fassung des Gesetzes vom 29. Juni 1961 (BGBl. I, 813) ausgeschlossen gewesen wären.

    Nach alledem ist auf registrierte Evakuierte wie den Kläger § 4 Abs. 1 Nr. 1 f BEG n.F. nicht anzuwenden und damit auch nicht § 3 Abs. 2 BVFG in der Fassung des 3. ÄndG BVFG vom 29. Juni 1961 (BGBl. I, 813).

  • BVerwG, 25.01.1962 - VIII B 40.61

    Verhältnis der Sachrüge zur Verfahrensrüge bei der Revisionszulassung -

    Durch das Dritte Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Bundesvertriebenengesetzes vom 29. Juni 1961 (BGBl. I S. 813) hat aber § 3 Abs. 1 Satz 4 BVFG eine Fassung erhalten, die in der Anerkennung wirtschaftlicher Gründe als Zwangslage über die bisherige Rechtsprechung zum Begriff der Existenzvernichtung hinausgeht und es erforderlich macht, die als Zwangslage anzuerkennenden wirtschaftlichen Gründe nach Voraussetzungen und Umfang erneut zu prüfen.
  • BVerwG, 05.03.1970 - II C 129.67

    Versagung von Versorgungsbezügen - Zur echten, retroaktiven Rückwirkung der

    Nach Einlegung der Berufung nahm der Kläger die Klage zurück, weil das Landratsamt in Ulm in Aussicht gestellt hatte, ihn auf Grund der am 6. Juli 1961 in Kraft getretenen Neufassung des § 3 Abs. 1 Satz 4 BVFG durch das Dritte Änderungsgesetz vom 29. Juni 1961 (BGBl. I S. 813) wegen erheblicher Existenzbeeinträchtigung als Sowjetzonenflüchtling anzuerkennen und den Sperrvermerk zu streichen.

    Kapitel I des Gesetzes zu Art. 131 GG erst vom 6. Juli 1961, nämlich erst von dem Zeitpunkt an, in dem das Dritte Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Bundesvertriebenengesetzes vom 29. Juni 1961 (BGBl. I S. 813) - Drittes ÄndG/BVFG -, das die Anerkennung des Klägers als Sowjetzonenflüchtling herbeigeführt habe, in Kraft trat.

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