Gesetzgebung
BGBl. II 1964 S. 677 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1964 Teil II Nr. 27, ausgegeben am 23.06.1964, Seite 677
- Gesetz zu dem Abkommen vom 31. Mai 1963 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Indien über den Fluglinienverkehr
- vom 15.06.1964
Gesetzestext
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 14.04.1992 - 1 C 48.89
Ausländer - Beförderung asylsuchender Ausländer - Untersagung bei fehlender …
Sie ist schon deswegen zu bejahen, weil mit dem Beförderungsverbot in Rechte der Klägerin eingegriffen sein kann, die sich aus der ihr gemäß § 21 a Satz 1 LuftVG zur Durchführung des Fluglinienverkehrs von und nach Deutschland erteilten Betriebsgenehmigung in Verbindung mit Art. 11 Abs. 2 Buchst. c des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Indien über den Fluglinienverkehr vom 31. Mai 1963 (BGBl. 1964 II S. 677/1965 II S. 914) ergeben, wonach sie berechtigt ist, Flugpassagiere in Deutschland abzusetzen und aufzunehmen. - BVerwG, 07.09.1999 - 1 C 10.99
Beförderung asylsuchender Ausländer durch Fluggesellschaften
In Verbindung mit Art. 11 Abs. 2 Buchst. c des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Indien über den Fluglinienverkehr vom 31. Mai 1963 (BGBl 1964 II S. 677/1965 II S. 914) ergibt sich daraus die Berechtigung, im internationalen Verkehr Fluggäste in Deutschland abzusetzen und aufzunehmen.