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   BGBl. II 1964 S. 677   

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BGBl. II 1964 S. 677 (https://dejure.org/1964,5116)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1964 Teil II Nr. 27, ausgegeben am 23.06.1964, Seite 677
  • Gesetz zu dem Abkommen vom 31. Mai 1963 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Indien über den Fluglinienverkehr
  • vom 15.06.1964

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerwG, 14.04.1992 - 1 C 48.89

    Ausländer - Beförderung asylsuchender Ausländer - Untersagung bei fehlender

    Sie ist schon deswegen zu bejahen, weil mit dem Beförderungsverbot in Rechte der Klägerin eingegriffen sein kann, die sich aus der ihr gemäß § 21 a Satz 1 LuftVG zur Durchführung des Fluglinienverkehrs von und nach Deutschland erteilten Betriebsgenehmigung in Verbindung mit Art. 11 Abs. 2 Buchst. c des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Indien über den Fluglinienverkehr vom 31. Mai 1963 (BGBl. 1964 II S. 677/1965 II S. 914) ergeben, wonach sie berechtigt ist, Flugpassagiere in Deutschland abzusetzen und aufzunehmen.
  • BVerwG, 07.09.1999 - 1 C 10.99

    Beförderung asylsuchender Ausländer durch Fluggesellschaften

    In Verbindung mit Art. 11 Abs. 2 Buchst. c des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Indien über den Fluglinienverkehr vom 31. Mai 1963 (BGBl 1964 II S. 677/1965 II S. 914) ergibt sich daraus die Berechtigung, im internationalen Verkehr Fluggäste in Deutschland abzusetzen und aufzunehmen.
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