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   BGBl. II 1965 S. 1122   

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BGBl. II 1965 S. 1122 (https://dejure.org/1965,2997)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1965 Teil II Nr. 31, ausgegeben am 21.08.1965, Seite 1122
  • Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Europäischen Sozialcharta
  • vom 09.08.1965
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BAG, 12.09.1984 - 1 AZR 342/83

    Warnstreiks und ultima-ratio-Prinzip

    Dies ist am 26. Februar 1965 geschehen (vgl. Bekanntmachung vom 9. August 1965 -- BGBl. II S. 1122).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.2000 - 2 S 1860/99

    Studiengebühr für Langzeitstudierende

    b) Ein Verstoß gegen Art. 10 Nr. 1 der Europäischen Sozialcharta, die durch Zustimmungsgesetz vom 19.9.1964 (BGBl. II, S. 1261) in innerstaatliches Recht transformiert wurde, scheidet bereits deshalb aus, weil die Bundesrepublik Deutschland die in Art. 10 Nr. 4a der Charta niedergelegte Verpflichtung entsprechend Art. 20 der Charta nicht ratifiziert hat (vgl. hierzu die Bekanntmachung vom 9.8.1965, BGBl. II, S. 1122).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.03.1992 - 10 S 1666/90

    Landeserziehungsgeld - Gewährung an Staatsangehörige eines anderen Staates

    Ebenso ist richtig, daß die Europäische Sozialcharta vom 18.10.1961 - ESC - (BGBl. II 1964 S. 1261), die für die Bundesrepublik Deutschland am 26.2.1965 (BGBl. II 1965 S. 1122) und für die türkische Republik am 24.12.1989 (BGBl. II 1990 S. 59) verbindlich geworden ist, der Klägerin keinen unmittelbaren Anspruch auf Leistungsgewährung einräumt.

    Zwar sehen die Bundesrepublik Deutschland und die Türkei Art. 16 ESC als für sich bindend an (BGBl. II 1965 S. 1122 und BGBl. II 1990 S. 59), wonach, um die erforderlichen Voraussetzungen für die Entfaltung der Familie als eine Grundeinheit der Gesellschaft zu schaffen, sich die Vertragsparteien verpflichten, den wirtschaftlichen, gesetzlichen und sozialen Schutz des Familienlebens zu fördern, insbesondere durch Sozial- und Familienleistungen, steuerliche Maßnahmen, Förderung des Bauens familiengerechter Wohnungen, Hilfen für junge Eheleute und andere geeignete Mittel jeglicher Art. Mit dieser Verpflichtung der vertragschließenden Parteien korrespondiert jedoch kein Anspruch der Staatsangehörigen der Vertragspartner.

  • LSG Bayern, 19.12.2000 - L 9 EG 7/00

    Anspruch auf Gewährung von bayerischen Landeserziehungsgeld einer türkischen

    Die Entscheidung gründet auf den Bestimmungen der Europäischen Sozialcharta vom 18.10.1961, die am 26.02.1965 (BGBl II. 1965 S.1122) für die Bundesrepublik und am 24.12.1989 (BGBl II. 1990 S.59) für die Türkei verbindlich geworden ist,sowie auf Art. 10 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrates über die Entwicklung der Assoziation zwischen der EG und der Türkei.
  • VG Frankfurt/Main, 09.11.1998 - 9 E 2851/98

    Lehrer - Teilzeit nicht erzwingbar

    In Kraft getreten ist die ESC laut Bekanntmachung vom 09.08.1965 am 26.02.1965 (BGBl. 1965 II S. 1122).
  • VG Frankfurt/Main, 09.11.1998 - 9 E 1570/98

    Anspruch auf vollzeitige und regelmäßige Arbeitszeit sowie auf volles Gehalt der

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