Gesetzgebung
   BGBl. I 1965 S. 1362   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,5662
BGBl. I 1965 S. 1362 (https://dejure.org/1965,5662)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1965,5662) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1965 Teil I Nr. 53, ausgegeben am 22.09.1965, Seite 1362
  • Gesetz zur Änderung der Haftungshöchstbeträge nach dem Straßenverkehrsgesetz
  • vom 15.09.1965

Gesetzestext

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 20.11.1969 - III ZR 234/68

    AfV - Ersatzberechtigte - Anfechtung - Anerkenntnisbescheid - Treu und Glauben -

    W. vom 17. September 1965 die Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Änderung der Haftungsbeträge nach dem Straßenverkehrsgesetz vom 15. September 1965 (BGBl. I S. 1362) Anwendung fänden.

    Die Neufassung der Bestimmung, durch die der Höchstbetrag von 10.000 DM auf 50.000 DM erhöht worden ist, ist erst am 1. Oktober 1965 in Kraft getreten (Gesetz zur Änderung der Haftungsbeträge nach dem Straßenverkehrsgesetz vom 15. September 1965 - BGBl. I 1362).

  • BGH, 23.05.1972 - VI ZR 186/70

    Anspruch auf Ersatz eines Unfallschadens - Verjährung von Ansprüchen -

    Im ersten Rechtszug hat die Klägerin die Feststellung erstritten, daß die Beklagte verpflichtet sei, der Klägerin allen künftigen materiellen Schaden aus dem Unfall in den Haftungshöchstgrenzen des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung des Gesetzes vom 15. September 1965 BGBl I S. 1362 zu ersetzen, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger übergehen.

    Nach Art. 2 Abs. 2 des Gesetzes vom 15. September 1965 (BGBl I S. 1362) in Verbindung mit Art. 7 Abs. 3 Ziffer 3 des Verkehrsmaßnahmengesetzes vom 16. Juli 1957 (BGBl I S. 710) ist aber für einen Billigkeitsanspruch insoweit kein Raum, als ein Sozialversicherungsträger eintritt und deshalb der Anspruch auf ihn übergehen würde.

  • BGH, 18.10.1979 - III ZR 137/78

    Verbindlichkeit eines als unrichtig und ungerechtfertigt erkannten Bescheides

    Die zwischenzeitlichen Steigerungen der Höchstbeträge bleiben hier außer Betracht, da sie nur für Unfälle gelten, die nach dem 1. Oktober 1965 (Art. 2 des Gesetzes vom 15. September 1965 - BGBl I S. 1362) und dem 1. Januar 1978 gelten (Gesetz vom 16. August 1977 - BGBl I S. 1577).
  • BGH, 03.11.1970 - VI ZR 76/69

    Anwendbarkeit von § 3 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG ) auf vor dessen

    Im übrigen zeigen die in Art. 7 des Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des Verkehrsrechts und des Haftpflichtrechts vom 16. Juli 1957 (BGBl I 710) und in Art. 2 des Gesetzes zur Änderung der Haftungshöchstbeträge nach dem Straßenverkehrsgesetz vom 15. September 1965 (BGBl I 1362) getroffenen Übergangsregelungen, daß der Gesetzgeber sich des Erfordernisses ausdrücklicher Anordnung einer etwa gewollten Rückwirkung bewußt ist.
  • BVerwG, 16.10.1967 - VII B 53.67
    Die Ausführungen des Berufungsgerichts zur Bindungswirkung nach § 4 Abs. 3 des Straßenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1952 (BGBl. I S. 837) - zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15. September 1965 (BGBl. I S. 1362) - StVG - sind ebenfalls rechtlich nicht zu beanstanden.
  • BVerwG, 27.10.1967 - VII ER 204.67

    Rechtsmittel

    In demUrteil vom 13. Januar 1961 - BVerwG VII C 233.59 - (BVerwGE 11, 334 [BVerwG 13.01.1961 - VII C 233/59]) ist ausgesprochen, daß Mängel in der sittlichen Persönlichkeit zur Ungeeignetheit als Kraftfahrer führen können und daß der Schutzzweck des § 4 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1952 (BGBl. I S. 837) - zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15. September 1965 (BGBl. I S. 1362) - StVG - sich nicht nur auf den Straßenverkehr bezieht, sondern allgemeiner Natur ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht