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   BGBl. II 1969 S. 1   

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BGBl. II 1969 S. 1 (https://dejure.org/1968,13732)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1969 Teil II Nr. 1, ausgegeben am 09.01.1969, Seite 1
  • Gesetz zu dem Abkommen vom 17. Januar 1966 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Fürsorge und Jugendwohlfahrtspflege
  • vom 28.12.1968

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.05.2020 - L 18 AS 1812/19

    Anspruch des österreichischen Staatsangehörigen auf Leistungen der Grundsicherung

    Nach entsprechender Ratifikation am 28. Dezember 1968 (BGBl. II 1969 S. 1) handelt es sich um unmittelbar geltendes Bundesrecht, dessen Anwendbarkeit im konkreten Fall kein jüngeres und deshalb gegebenenfalls vorrangig anzuwendendes Recht entgegensteht (vgl. zum vergleichbaren Gleichbehandlungsgebot des Art. 1 des Europäischen Fürsorgeabkommens - EFA - BSG, Urteil vom 19. Oktober 2010 - B 14 AS 23/10 R - juris Rn. 21 ff., 23 ff. m.w.N., zu dessen Unterzeichnerstaaten Österreich nicht gehört; wie hier: LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 7. März 2012 - L 8 B 489/10 ER - juris Rn. 30 ff.; SG München, Urteil vom 10. Februar 2017 - S 46 AS 204/15 - juris; a.A. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. August 2013 - L 5 AS 2112/13 B ER - juris Rn. 11 ff.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.06.2020 - L 18 AS 1641/19

    Anspruch des österreichischen Staatsangehörigen mit gewöhnlichem Aufenthalt in

    Nach entsprechender Ratifikation am 28. Dezember 1968 (BGBl. II 1969 S. 1) handelt es sich um unmittelbar geltendes Bundesrecht, dessen Anwendbarkeit im konkreten Fall kein jüngeres und deshalb gegebenenfalls vorrangig anzuwendendes Recht entgegensteht (vgl. zum vergleichbaren Gleichbehandlungsgebot des Art. 1 des Europäischen Fürsorgeabkommens - EFA - BSG, Urteil vom 19. Oktober 2010 - B 14 AS 23/10 R - juris Rn. 21 ff., 23 ff. m.w.N., zu dessen Unterzeichnerstaaten Österreich nicht gehört; wie hier: LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 7. März 2012 - L 8 B 489/10 ER - juris Rn. 30 ff.; a.A. noch LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. August 2013 - L 5 AS 2112/13 B ER - juris Rn. 11 ff.; vgl. im Übrigen Urteil des Senats vom 11. Mai 2020 - L 18 AS 1812/19 - vorgesehen zur Veröffentlichung in juris).
  • VG Hamburg, 12.08.2009 - 13 K 1979/08

    Kostenerstattung zwischen Jugendhilfeträgern bei Umzug der Pflegefamilie nach

    Die Beklagte wies den Kläger mit Schreiben vom 09.03.2005 unter Übersendung einer Kopie der einschlägigen Vorschriften auf das Deutsch-Österreichische Fürsorgeabkommen vom 28.12.1968 (BGBl. II 1969, S. 1) hin und bat um Prüfung, ob nach dem Umzug Österreich für die Gewährung der Hilfe zuständig werde.
  • OLG Frankfurt, 26.04.1993 - 14 W 4/93

    Gerichtliche Zuständigkeit für Streitigkeiten mit der Deutschen Bundespost

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  • SG Halle, 09.07.2021 - S 23 AS 662/21

    Ausschluss von Leistungen der Grundsicherung für einen österreichischen

    Der Antragsteller kann einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung auch nicht aus dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Fürsorge und Jugendwohlfahrtspflege vom 17. Januar 1966 (BGBl. 1969, 1 ff.) herleiten.
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