Gesetzgebung
BGBl. I 1971 S. 1729 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1971 Teil I Nr. 109, ausgegeben am 06.11.1971, Seite 1729
- Verordnung über Beschäftigungszeiten im Straßenverkehr
- vom 28.10.1971
Verordnungstext
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamm, 29.07.1980 - 1 Ss OWi 1509/80
Nichtvorzeigen des Arbeitszeitnachweises als bußgeldbewehrtes Verhalten; …
Die Frage, welche Anforderungen an einen Arbeitszeitnachweis für Taxenfahrer gemäß Nr. 54 der Ausführungsverordnung zur Arbeitszeitordnung vom 12. Dezember 1938 (RGBl. I S. 1799) in der Fassung des Art. 2 der Verordnung über Beschäftigungszeiten im Straßenverkehr vom 28.10.1971 (BGBl. I S. 1729) zu stellen sind, ist - soweit ersichtlich - bisher obergerichtlich noch nicht entschieden worden. - OLG Hamm, 02.11.1983 - 1 Ss OWi 1536/83
Ordnungswidrige Überschreitung der höchtzulässigen Schichtzeit und …
Das bedeutet, daß auch die Neufassung sich nach wie vor nur teilweise auch gegen den als Arbeitnehmer beschäftigten Kraftfahrer richtet, soweit nämlich Nr. 54 AV-AZO in der Fassung der Verordnung über Beschäftigungszeiten im Straßenverkehr vom 28. Oktober 1971 (BGBl. I S. 1729) den Fahrern der dort genannten Fahrzeuge näher bestimmte Arbeitszeitnachweise abverlangt (vgl. Senatsbeschluß in VRS 60, 72).