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   BGBl. I 1971 S. 1729   

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BGBl. I 1971 S. 1729 (https://dejure.org/1971,7805)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1971 Teil I Nr. 109, ausgegeben am 06.11.1971, Seite 1729
  • Verordnung über Beschäftigungszeiten im Straßenverkehr
  • vom 28.10.1971

Verordnungstext

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamm, 29.07.1980 - 1 Ss OWi 1509/80

    Nichtvorzeigen des Arbeitszeitnachweises als bußgeldbewehrtes Verhalten;

    Die Frage, welche Anforderungen an einen Arbeitszeitnachweis für Taxenfahrer gemäß Nr. 54 der Ausführungsverordnung zur Arbeitszeitordnung vom 12. Dezember 1938 (RGBl. I S. 1799) in der Fassung des Art. 2 der Verordnung über Beschäftigungszeiten im Straßenverkehr vom 28.10.1971 (BGBl. I S. 1729) zu stellen sind, ist - soweit ersichtlich - bisher obergerichtlich noch nicht entschieden worden.
  • OLG Hamm, 02.11.1983 - 1 Ss OWi 1536/83

    Ordnungswidrige Überschreitung der höchtzulässigen Schichtzeit und

    Das bedeutet, daß auch die Neufassung sich nach wie vor nur teilweise auch gegen den als Arbeitnehmer beschäftigten Kraftfahrer richtet, soweit nämlich Nr. 54 AV-AZO in der Fassung der Verordnung über Beschäftigungszeiten im Straßenverkehr vom 28. Oktober 1971 (BGBl. I S. 1729) den Fahrern der dort genannten Fahrzeuge näher bestimmte Arbeitszeitnachweise abverlangt (vgl. Senatsbeschluß in VRS 60, 72).
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