Gesetzgebung
| BGBl. I 1971 S. 979 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1971 Teil I Nr. 65, ausgegeben am 20.07.1971, Seite 979
- Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
- vom 13.07.1971
Verordnungstext
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 22.10.1974 - 1 StR 295/74
Eintrag eines später liegenden Termins für die Anmeldung zur nächsten …
Dieses System gilt seit der Verordnung vom 7. Juli 1960 - BGBl I 1960, 485 (Art. 2 Nr. 33; vgl. dazu die Amtliche Begründung VkBl 1960, 463); es ist auch durch die Neufassung des § 29 StVZO (Verordnung vom 13. Juli 1971 - BGBl I 1971, 979) nicht geändert worden (vgl. Amtliche Begründung VkBl 1971, 347 Abschnitt I 2). - OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2000 - 8 A 2429/99
Anspruch auf Anerkennung als Überwachungsorganisation für Hauptuntersuchungen und …
Rn. 87 Nachdem in den folgenden Jahren der Anteil der Technischen Prüfstellen an den Untersuchungen laufend zurückging, änderte der Verordnungsgeber die Anlage VIII zu § 29 StVZO durch Verordnung vom 13. Juli 1971 (BGBl. I S. 979) dahin, dass neue Anerkennungen für Überwachungsorganisationen nicht mehr erteilt wurden (Anlage VIII Nr. 7). - BVerwG, 20.09.1985 - 1 C 22.82
Gewerberecht - Technische Überwachung
Sämtliche amtliche Anerkennungen für die Überwachungsorganisationen, die im Bereich der freiwilligen Überwachung tätig sind, datieren aus der Zeit vor der Novelle zu § 29 und Anlage VIII StVZO vom 13. Juli 1971 (BGBl. I S. 979). - BVerwG, 20.09.1985 - 1 C 18.83
Gewerberecht - Technische Überwachung
Sämtliche amtliche Anerkennungen für die Überwachungsorganisationen, die im Bereich der freiwilligen Überwachung tätig sind, datieren aus der Zeit vor der Novelle zu § 29 und Anlage VIII StVZO vom 13. Juli 1971 (BGBl. I S. 979). - BVerwG, 20.09.1985 - 1 C 19.83
Technische Überwachungsorganisationen - Überwachungsbedürftige Anlagen - …
Sämtliche amtliche Anerkennungen für die Überwachungsorganisationen, die im Bereich der freiwilligen Überwachung tätig sind, datieren aus der Zeit vor der Novelle zu § 29 und Anlage VIII StVZO vom 13. Juli 1971 (BGBl. I S. 979).
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