Gesetzgebung
   BGBl. I 1973 S. 18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,8071
BGBl. I 1973 S. 18 (https://dejure.org/1973,8071)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1973,8071) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1973 Teil I Nr. 3, ausgegeben am 13.01.1973, Seite 18
  • Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Arbeitserlaubnis für nichtdeutsche Arbeitnehmer (Arbeitserlaubnisverordnung)
  • vom 08.01.1973

Verordnungstext

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BSG, 10.03.1994 - 7 RAr 44/93

    Arbeitserlaubnis - Fahrendes Personal - Grenzüberschreitender Verkehr

    Durch Art. 1 Nr. 1 der Änderungsverordnung (ÄndV) zur ArbErlaubV vom 8. Januar 1973 (BGBl I 18) wurden in § 9 Nr. 2 nach dem Wort "Luftfahrzeugen" die Worte "mit Ausnahme der Flugzeugführer, Flugingenieure und Flugnavigatoren für eine Tätigkeit bei Luftfahrtunternehmen mit Sitz im Geltungsbereich dieser Verordnung" eingefügt.
  • BSG, 17.07.1980 - 7 RAr 20/79

    Wehrdienst - Unterbrechung des Wehrdienstes - Fünfjahresfrist - Frist -

    Einen Anspruch auf eine AE unabhängig von Lage und Entwicklung des Arbeitsmarkts nach 5 2 der Verordnung über die AE für nichtdeutsche Arbeitnehmer vom 2. März 1971 (BGBl I 152) idF der Änderungsverordnungen vom 8. Januar 1973 (BGBl I 18) und 22. Februar 1974 (BGBl I 365) (AEVO) habe der Kläger nicht.
  • VG Gelsenkirchen, 01.03.2004 - 7 L 2482/03

    Anspruch auf Anerkennung einer Fahrerbescheinigung für türkische "Alt"-Fahrer

    Die Wortfolge "für eine Tätigkeit bei Unternehmen mit Sitz im Geltungsbereich dieser Verordnung" ist durch Art. 1 Nr. 1 der Verordnung zur Änderung der Arbeitserlaubnisverordnung vom 8. Januar 1973 - BGBl. I, S. 18 - und Art. 1 Nr. 1 der dritten Verordnung zur Änderung der Arbeitserlaubnisverordnung vom 7. Juli 1976 - BGBl. I, S. 1782 eingefügt worden und bezieht sich eindeutig nur auf die in § 9 Abs. 2 AEV ebenfalls geregelten Besatzungen von Luftfahrzeugen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht