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   BGBl. I 1974 S. 821   

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BGBl. I 1974 S. 821 (https://dejure.org/1974,6880)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1974 Teil I Nr. 35, ausgegeben am 04.04.1974, Seite 821
  • Siebzehntes Gesetz über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung und der Altersgelder in der Altershilfe für Landwirte (Siebzehntes Rentenanpassungsgesetz - 17. ...
  • vom 01.04.1974

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Wird zitiert von ... (10)

  • BSG, 28.04.2004 - B 2 U 20/03 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Umweg/Abweg - Verbringung der Kinder in

    In dieser Weise ist die Regelung, die zwischenzeitlich durch § 15 des 17. Rentenanpassungsgesetzes vom 1. April 1974 (BGBl I 821) als § 550 Abs. 2 Nr. 1 redaktionell etwas anders gefasst wurde, auch von Rechtsprechung und Literatur verstanden worden; stets ist nur die Rede davon, dass das Kind zur fremden Obhut gebracht oder von dort abgeholt wird (stellvertretend BSGE 43, 72, 74 = SozR 2200 § 550 Nr. 23 S 50 und BSG SozR 2200 § 550 Nr. 9, 72; Lauterbach, Unfallversicherung, 3. Aufl, § 550 RVO Nr. 17a mwN; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl, S 486x f; Schulin in HS-UV, § 33 RdNr 101; Schmitt, SGB VII, 2. Aufl, § 8 RdNr 189, 198).
  • BSG, 25.01.1977 - 2 RU 57/75

    Ort der Tätigkeit - Umkehr - Rückweg - Versicherungsschutz

    Nach 9 550 Abs" 1 RVG, der mit dem bis zum 31. Dezember 1973 geltenden % 550 Satz 1 RVO identisch ist (vgl. 9 15 Nr. 1 des Siebzehnten Rentenanpassungsgesetzes vom 1. April 1974 - BGBl I 821), gilt als Arbeitsunfall auch ein Unfall auf einem mit einer der in den 55 539, 540 und 543 bis 545 RVO genannten Tätigkeiten zusammenhängenden Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit.
  • BSG, 27.10.1976 - 2 RU 247/74

    Versicherungsschutz - Weg nach dem Ort der Tätigkeit - Durchschreiten des

    Die Entscheidung des Rechtsstreits hängt von der Auslegung des 5 550 Abs. 1 RVO ab, der mit dem bis zum 31. Dezember 1973 geltenden 5 550 Satz 1 RVO identisch ist (vgl. 5 15 Nr. 1 des Siebzehnten Rentenanpassungsgesetzes vom 1. April 1974 - BGBl I 821).
  • BFH, 14.11.1986 - VI R 79/83

    Unfallkosten auf der Umwegstrecke anläßlich der Mitnahme eines Arbeitskollegen

    Die letztgenannte Vorschrift beruht auf dem 17. Rentenanpassungsgesetz (17. RAG) vom 1. April 1974 (BGBl I 1974, 821) und wurde gerade im Hinblick auf Fahrgemeinschaften von Arbeitskollegen geschaffen.
  • BSG, 26.03.1986 - 2 RU 7/85

    Wegeunfall - Versicherungsschutz

    In der Begründung zum Entwurf des 5 550 Satz 2 RVO idF des Gesetzes vom 18. März 1971 -BGBl I 237- (jetzt 5 550 Abs. 2 Nr. 1 BVD idF des Gesetzes vom 1. April 1974 -BGBl I 821-) ist zwar ua ausgeführt, der Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit werde unterstellt, wenn der Vater oder die Mutter das Kind in Verbindung mit dem Weg zur Arbeitsstätte fortbringe oder es auf dem Rückweg abhole (BT-Drucks aaO S 2 zu 5 2 Nr. 1 des Entwurfs).
  • BSG, 15.06.1983 - 9b/8 RU 56/81

    Entschädigung eines Unfalls aus der gesetzlichen Unfallversicherung - Erleiden

    Zudem bestätigt die in § 550 Abs. 2 Nr. 1 RVO idF des § 15 Nr. 1 des 17. RAG vom 1. April 1974 (BGBl I 821) für eine ähnliche Fallgestaltung getroffene Regelung, daß der Gesetzgeber Um- bzw Abwege, die noch in einem gewissen betrieblichen Zusammenhang stehen, den Schutz der Unfallversicherung zukommen lassen wollte, und zwar dies unabhängig von der Länge des eingeschlagenen Weges.
  • BSG, 27.06.1984 - 9b RU 28/83

    Fahrt zweier Versicherter - Ort der Tätigkeit - Weg zur Familienwohnung -

    Als Arbeitsunfall gilt nach 5 550 Abs. 1 RVG (idF des 5 15 des 17. Rentenanpassungsgesetzes vom 1. April 1974 - BGBl I 821 -) auch ein Unfall auf einem Weg nach und von dem Ort einer der in 5 539 Abs. 1 Nr. 1 RVO genannten, auf einem Arbeitsverhältnis beruhenden Tätigkeit, wenn der Weg mit dieser zusammenhängt (vgl dazu BSG SozR 2200 S 550 Nr. 57).
  • BSG, 25.02.1976 - 8 RU 80/75

    Neugefaßte Vorschrift - Rückwirkung - Unfallversicherungsschutz -

    Die Neufassung und Erweiterung dieser Vorschrift durch % 15 des 17. RAG vom 1. April 1974 (BGBl I 821) ist gem. 5 19 des Gesetzes mit Wirkung vom 1. Januar 1974 in Kraft getreten.
  • BSG, 14.11.1974 - 8 RU 310/73
    Mit Recht nimmt das Berufungsgericht an, daß die Klägerin im Zeitpunkt des Verkehrsunfalls nicht nach § 550 Abs. 1 RVO i. d. F. des § 15 Nr. 1 des 17. RAG vom 01.04.1974 - BGBl. I S. 821 - im Zeitpunkt des Unfalls noch § 550 Satz 1 RVO, unfallgeschützt gewesen ist.
  • BSG, 11.12.1980 - 2 RU 71/78
    Die Entscheidung darüber, ob die Klägerin im Unfallzeitpunkt unter Versicherungsschutz gestanden hat, hängt davon ab, ob die Voraussetzungen des 5 550 Satz 1 BVG in der bis zum 51. Dezember 1975 geltenden Fassung vör Inkrafttreten des 17. RAG vom 1. April 1974 (BGBl I 821) gegeben sind.
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