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   BGBl. I 1975 S. 1351   

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BGBl. I 1975 S. 1351 (https://dejure.org/1975,6915)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1975 Teil I Nr. 66, ausgegeben am 20.06.1975, Seite 1351
  • Neufassung der Verordnung über die Pflichten der Makler, Darlehens- und Anlagenvermittler, Bauträger und Baubetreuer (Makler- und Bauträgerverordnung - MaBV -)
  • vom 11.06.1975

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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 12.03.1981 - III ZR 92/79

    Sittenwidriger Teilzahlungs- oder Ratenkreditvertrag

    Insbesondere sind Vorschriften ergangen, die der Unterrichtung des Verbrauchers über den Inhalt der von ihm zu übernehmenden Verpflichtungen oder dem Schutz vor der übereilten Übernahme solcher Verpflichtungen dienen sollen (z.B. - bezogen auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses - durch die Preisangabenverordnung vom 10. Mai 1973 [BGBl I S. 461], durch die Makler- und Bauträgerverordnung idF der Bekanntmachung vom 11. Juni 1975 [BGBl I S. 1351] und durch die neue Regelung der §§ 1 b - 1 d AbzG, eingefügt durch das 2. Gesetz zur Änderung des Abzahlungsgesetzes vom 15. Mai 1974 [BGBl I S. 1169]).
  • BVerwG, 14.12.1982 - 1 C 23.79

    Frage der Verfassungsmäßigkeit von § 16 der Makler- und Bauträgerverordnung in

    § 16 der Makler- und Bauträgerverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 11.6.1975 (BGBl. I, 1351) ist verfassungsgemäß.

    Mit Bescheid vom 28. September 1977 forderte die Beklagte den Kläger auf, einen Prüfungsbericht gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 der Makler- und Bauträgerverordnung - MaBV - in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Juni 1975 (BGBl. I S. 1351) vorzulegen.

    Daß in der Eingangsformel der Bekanntmachungsfassung vom 11. Juni 1975 (BGBl. I S. 1351) der Hinweis auf den maßgeblichen Absatz des § 34 c GewO fehlt, ist entsprechend der zutreffenden Auffassung des Berufungsgerichts wegen der bloß nachrichtlichen Bedeutung der Bekanntmachungsfassung unerheblich.

  • BGH, 10.06.1983 - V ZR 252/80

    Einzahlung eines Betrages auf ein Sperrkonto als vom Gläubiger anerkannte

    Dem trägt die Freistellungserklärung zumindest für den Fall des "steckengebliebenen Baues" in Anlehnung an § 3 Abs. 1 Satz 2 und 3 der Verordnung über die Pflichten der Makler, Darlehens- und Anlagenvermittler, Bauträger und Baubetreuer (Makler- und Bauträgerverordnung - MaBV -) vom 11. Juni 1975 (BGBl I S. 1351) dadurch Rechnung, daß die Beklagte - sofern sie sich nicht für die Rückzahlung der eingezahlten Beträge entscheidet - den Grundbesitz schon bei Zahlung der bis dahin fällig gewordenen Raten freistellt.
  • BGH, 19.11.1987 - VII ZR 39/87

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

    Durch die Einschaltung des Treuhänders wird versucht, die Schutzvorschriften der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV - vom 11. Juni 1975, BGBl. I 1351, geändert durch die VO vom 28. November 1979, BGBl. I 1986, und das VAGÄndG vom 29. März 1983, BGBl. I 377) zu umgehen (vgl. Reithmann/Brych/Manhart, Kauf vom Bauträger und Bauherrenmodelle, 5. Aufl., Rdz. 124).
  • BGH, 24.11.1983 - VII ZR 34/83

    Errichtung von Wohnungen auf einem Grundstück - Schadensersatz wegen

    Da die Kläger hier als Bauträger, mithin als Gewerbetreibende im Sinne des § 34 c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a der Gewerbeordnung aufgetreten waren, galten für das Vertragsverhältnis der Parteien die Bestimmungen der Makler- und Bauträgerverordnung in der damals maßgeblichen Fassung der Bekanntmachung vom 11. Juni 1975 (BGBl. I 1351 - MaBV).
  • BGH, 08.11.1984 - VII ZR 42/84

    Bauträger: Vertragliches Rücktrittsrecht

    Hier greife die Makler- und Bauträgerverordnung ein (MaBV - in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Juni 1975 - BGBl. I S. 1351, geändert durch die VO vom 28. November 1979 - BGBl. I S. 1986).
  • BGH, 12.11.1980 - VIII ZR 338/79

    Bausatzverträge - Abzahlungsgesetz

    Es reicht vielmehr aus, wenn die Raten - etwa dem Vorbild in § 3 Abs. 2 der Makler- und Bauträgerverordnung (i.d.F. der Bekanntmachung vom 11. Juni 1975, BGBl I 1351 für entsprechend - je nach Abruf und Lieferung in Prozentsätzen vom vereinbarten Gesamtpreis fällig werden.
  • BGH, 20.09.1977 - VI ZR 180/76

    Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages - Verletzung von Notaramtspflichten -

    Auch nach der jetzt geltenden Makler- und Bauträgerverordnung vom 11. Juni 1975 (BGBl I 1351) kann der Bauträger nach Rohbaufertigstellung 58 % der Vertragssumme (einschließlich der Grundstückskosten) annehmen, ohne besondere Sicherheiten leisten zu müssen.
  • BGH, 11.12.1978 - NotZ 3/78

    Enthebung vom Amt des Notars wegen Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden -

    vom 11. Juni 1975 (BGBl. I S. 1351) bezwecken.
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