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   BGBl. I 1976 S. 45   

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BGBl. I 1976 S. 45 (https://dejure.org/1976,8895)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1976 Teil I Nr. 4, ausgegeben am 13.01.1976, Seite 45
  • Gesetz über die Regelung der Landeszugehörigkeit des Verwaltungsbezirks Oldenburg und des Landkreises Schaumburg-Lippe nach Artikel 29 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes
  • vom 09.01.1976

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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerfG, 01.08.1978 - 2 BvR 123/76

    Volksentscheid Oldenburg

    Gegenstand der Verfassungsbeschwerde ist das Gesetz über die Regelung der Landeszugehörigkeit des Verwaltungsbezirks Oldenburg und des Landkreises Schaumburg-Lippe nach Art. 29 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes -- im folgenden: Regelungsgesetz -- vom 9. Januar 1976 (BGBl. I S. 45).

    In der Begründung des Gesetzentwurfs (BTDrucks. 7/4167, S. 3 ff.) führte die Bundesregierung aus, daß die Schaffung eines nicht ausreichend leistungsfähigen selbständigen Landes Oldenburg den in Art. 29 Abs. 1 GG (F. 1969) niedergelegten Zielen einer zeitgerechten Neugliederung widersprechen würde.

  • BVerfG, 01.08.1978 - 2 BvH 1/76

    Voraussetzungen für die Annahme eines Verfassungsstreits zwischen dem Bund und

    ~ 1 des Gesetzes über die Regelung der Landeszugehörigkeit des Verwaltungsbezirks Oldenburg und des Landkreises Schaumburg-Lippe nach Art. 29 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes vom 9. Januar 1976 (BGBl. I S. 45) bestimmt gleichwohl, daß der Verwaltungsbezirk Oldenburg - nach dem Gebietsstand vom 9. April 1956 - beim Land Niedersachsen verbleibt.
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