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   BGBl. I 1976 S. 2005   

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BGBl. I 1976 S. 2005 (https://dejure.org/1976,7440)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1976 Teil I Nr. 91, ausgegeben am 03.08.1976, Seite 2005
  • Neufassung des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG)
  • vom 22.07.1976

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Wird zitiert von ... (6)

  • BVerwG, 31.01.1980 - 2 C 50.78

    Verschweigen einer strafgerichtlichen Verurteilung im Rahmen eines

    Der rechtlichen Wertung dieses Verhaltens als arglistige Täuschung im Sinne des § 14 Abs. 1 Nr. 1 LBG, die auch noch im Jahre 1976 die Rücknahme der Ernennung rechtfertigte, stehen die Vorschriften des Bundeszentralregistergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Juli 1976 (BGBl. I S. 2005) - BZRG - nicht entgegen.
  • BVerwG, 06.02.1978 - 7 B 17.78

    Verurteilung - Eintragung im Bundeszentralregister - Entziehung der Fahrerlaubnis

    Der Senat ist in seinem Urteil vom 17. Dezember 1976 - BVerwG 7 C 28.74 - (NJW 1977, 1075), das sich grundsätzlich mit der Verwertbarkeit von im Bundeszentralregister und im Verkehrszentralregister getilgten Eintragungen befaßte, davon ausgegangen, daß nach § 50 Abs. 2 BZRG i.d.F. vom 22. Juli 1976 (BGBl. I S. 2005) in einem Verfahren, das die Erteilung oder Entziehung der Fahrerlaubnis zum Gegenstand hat, auch solche Verkehrsstraftaten verwertet werden dürfen, deren Eintragung sowohl im Bundeszentralregister als auch im Verkehrszentralregister gelöscht ist (a.a.O. S. 1077) oder die - aus welchen Gründen auch immer - im Verkehrszentralregister nicht eingetragen worden waren, aber hätten eingetragen werden müssen (ebenso Götz, Das Bundeszentralregister, Kommentar, 2. Aufl. 1977, Anm. 11 zu § 50 BZRG); daß solche Straftaten in einem Führungszeugnis nicht mehr verzeichnet sein können und daß die deswegen Verurteilten insoweit keine Offenbarungspflicht trifft, liegt auf der Hand.
  • BVerwG, 17.12.1976 - VII C 52.74

    Erteilung einer Fahrerlaubnis - Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen

    Die Entscheidungsgründe des angefochtenen Urteils ergeben zwar insofern eine Verletzung von Bundesrecht, als § 49 Abs. 1 des Gesetzes über das Zentralregister und das Erziehungsregister (Bundeszentralregistergesetz - BZRG -) vom 18. März 1971 (BGBl. I S. 243) bei Erlaß des angefochtenen Urteils die Verwertung aller getilgten Straftaten auch in Verfahren auf Erteilung oder Entziehung der Fahrerlaubnis ausgeschlossen hat und auch nach der Einfügung des § 50 Abs. 2 BZRG in der Fassung von 22. Juli 1976 (BGBl. I S. 2005) die Berücksichtigung getilgter Straftaten nichtverkehrsrechtlicher Art in diesen Verfahren weiterhin ausschließt.
  • BVerwG, 21.02.1978 - 7 C 62.76

    Ungeeignetheit zum Führen eines Fahrzeuges wegen hoher Rückfallwahrscheinlichkeit

    Der Senat hat mit Urteil vom 17. Dezember 1976 - BVerwG 7 C 69.74 - (BVerwGE 52, 1 [BVerwG 17.12.1976 - VII C 69/74]) entschieden, daß zwar § 49 Abs. 1 des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) vom 18. März 1971 (BGBl. I S. 243) die Verwertung von getilgten oder tilgungsreifen Verkehrsstraftaten in Verfahren auf Erteilung oder Entziehung der Fahrerlaubnis untersagt hat, daß aber nach § 50 Abs. 2 BZRG i.d.F. vom 22. Juli 1976 (BGBl. I S. 2005) seit dem 1. Juni 1976 abweichend von § 49 Abs. 1 BZRG eine frühere Tat in einem Verfahren berücksichtigt werden darf, das die Erteilung oder Entziehung der Fahrerlaubnis zum Gegenstand hat, wenn die Verurteilung dieser Tat in das Verkehrszentralregister einzutragen war.
  • BVerwG, 17.02.1977 - 7 B 4.76

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Mangelnde Eignung zum Führen eines Kfzs

    Der weiter in der Beschwerde für notwendig gehaltenen Grundsatzentscheidung zur Anwendbarkeit des § 49 des Gesetzes über das Zentralregister und Erziehungsregister (Bundeszentralregistergesetz - BZRG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Juli 1976 (BGBl. I S. 2005) auch im Rahmen des § 13 a StVZO bedarf es nicht mehr, weil der Senat im Urteil vom 17. Dezember 1976 - BVerwG VII C 28.74 -, wenn auch aus anderen Gründen, entschieden hat, daß die im Verkehrszentralregister getilgten Eintragungen auch bei der Erteilung und Entziehung der Fahrerlaubnis nicht mehr verwertbar sind.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.04.1980 - 10 S 430/80

    Verfahrenshandlung der Behörde; Eignungsgutachten

    Dies steht in Übereinstimmung mit der gesetzlichen Bewertung, die der Neufassung des § 50 Abs. 2 BZRG (idF v 22.7.1976 - BGBl I S 2005) zugrundeliegt, wonach in Verfahren wegen Erteilung einer Fahrerlaubnis das Verkehrssicherheitsbedürfnis der Allgemeinheit Vorrang hat vor dem - einer Verwertung von Vorstrafen entgegenstehenden - Resozialisierungsinteresse eines früher straffällig gewordenen Bürgers.
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