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   BGBl. I 1978 S. 1217   

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BGBl. I 1978 S. 1217 (https://dejure.org/1978,10108)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1978 Teil I Nr. 46, ausgegeben am 11.08.1978, Seite 1217
  • Zehntes Gesetz über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Zehntes Anpassungsgesetz-KOV - 10. AnpG-KOV)
  • vom 10.08.1978

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (37)

  • BSG, 16.03.2016 - B 9 V 6/15 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Antrag auf Beschädigtenversorgung - Jahresfrist -

    Ob für einen Anspruch der Klägerin im streitigen Zeitraum die Voraussetzungen von § 1 Abs. 4 OEG oder von Abs. 5 bzw Abs. 6 der Vorschrift für Ausländer Anwendung findet, kann hier dahinstehen, weil sich ein Anspruch der Klägerin für einen früheren Leistungsbeginn als ab dem 1.7.2005 weder aus § 1 Abs. 1 S 1 OEG iVm § 60 Abs. 1 S 2 und 3 BVG (in der Fassung vom 10.8.1978, BGBl I 1217; siehe hierzu 1.) noch unter dem Gesichtspunkt eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs (siehe hierzu unter 2.) ergibt.
  • BSG, 02.10.2008 - B 9 VH 1/07 R

    Kriegsopferversorgung - Beschädigtenversorgung - Schädigungsfolge -

    Diese Vorschrift ist auch auf Fälle anwendbar, in denen eine Verschlimmerung der Schädigungsfolgen schon vor dem Inkrafttreten der Neufassung des § 60 BVG am 1.1.1979 (Gesetz vom 10.8.1978, BGBl I 1217) eingetreten ist (vgl BSGE 59, 40, 41 = SozR 3800 § 1 Nr. 5 S 12; BSGE 92, 34 = SozR 4-3100 § 60 Nr. 1, jeweils RdNr 20 f).
  • BSG, 10.12.2003 - B 9 VJ 2/02 R

    Anti-D-Prophylaxe - Hepatitis C - Infektion - Impfschaden - Chronische Hepatitis

    Der am 1. Januar 1979 in Kraft getretenen (Art. 8 Zehntes Gesetz über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes vom 10. August 1978, BGBl I 1217), um die in den Sätzen 2 und 3 getroffenen Ausnahmebestimmungen ergänzten Fassung des § 60 Abs. 1 BVG liegt folgendes Konzept zu Grunde: Im Grundsatz beginnt die Versorgung mit dem Antragsmonat, wenn die materiell-rechtlichen Voraussetzungen vorliegen.

    Damit sollte namentlich den Belangen von Impfgeschädigten und Opfern von Gewalttaten Rechnung getragen werden (vgl BT-Drucks 8/1735 S 19 Zu Nr. 37, § 60 BVG).

  • BSG, 06.10.1981 - 9 RV 9/81

    Aufwendungsersatz - Pflegezulage - Pauschsatz - Kriegsbeschädigung

    Dem pflegenden Ehegatten kann eine Badekur gewährt werden, um seine Fähigkeit zur Pflege zu erhalten (@ 12 Abs. 3 Satz 1 BVG idF des 10. Aan-KOV vom 10. August 1978 - BGBl I 1217).

    Diese Leistung ist gerade wegen der außergewöhnlichen gesundheitlichen Belastung solcher Personen eingeführt worden (BT-Drucks 8/1735, Begründung zu Art I Nr. 2).

  • BSG, 07.12.1983 - 9a RV 40/82

    Kompensationsdelikte - Beleidigung und Körperverletzung - Leistungsausschluß

    Im Falle einer positiven Entscheidung ist Versorgung auch für die Zeit vor der Antragstellung zu leisten, wenn der Antrag innerhalb eines Jahres nach Eintritt der Schädigung gestellt wird (5 60 Abs. 1 Satz 2 BVG idF des 10. Anpassungsgesetzes KGV -AanKOV- vom 10. August 1978, BGBl I 1217).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 13.11.2003 - L 7 (5) VG 22/02

    Rechte von minderjährigen Opfern sexuellen Missbrauchs

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  • BVerwG, 04.09.1986 - 5 ER 216.85

    Ablehnung eines Antrages auf Gewährung von Prozesskostenhilfe mangels

    Grundsätzliche Bedeutung gibt dem Rechtsstreit ferner nicht, daß für den Bewilligungszeitraum vom 1. Januar 1979 bis zum 21. August 1982 § 27 BVG in der durch das 10. Anpassungsgesetz vom 10. August 1978 (BGBl. I S. 1217) geänderten Fassung anzuwenden ist, in der das Merkmal der "erforderlichen Leistung" durch das Merkmal des "angemessenen Bedarfs" ersetzt worden ist.

    Der vorliegende Rechtsstreit gibt keinen Anlaß, die im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. April 1981 (a.a.O.) offengelassene Frage zu klären, ob dieser Wechsel in der Wortwahl lediglich als redaktionelle Überarbeitung unter Beibehaltung der bisherigen Rechtslage zu verstehen ist (so Gesetzentwurf der Bundesregierung zum 10. Anpassungsgesetz, BT-Drucks. 8/1735 S. 17) oder ob damit die Rechtslage zugunsten der Leistungsempfänger verändert werden sollte.

  • BVerwG, 01.10.1992 - 5 C 14.89

    Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt für Heizkosten, Einsatz des Einkommens;

    Demgegenüber beruft sich das Berufungsgericht für seine Einkommensanrechnung nach dem Bundessozialhilfegesetz zu Unrecht auf die frühere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 52, 201; 52, 302 [BVerwG 21.04.1977 - III C 71/76]; Urteil vom 18. August 1977 - BVerwG 5 C 61.76 - (Buchholz 436.7 § 27 a BVG Nr. 8) und Urteil vom 13. Dezember 1979 - BVerwG 5 C 39.76 - (Buchholz 436.7 § 27 a BVG Nr. 10)) zur früheren, durch das 10. Gesetz über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes vom 10. August 1978 (BGBl. I S. 1217) überholten Rechtslage.

    Sie war - hier für die Einkommens- und Vermögensanrechnung bedeutsam - das Ergebnis einer rechtssystematischen Gesamtüberarbeitung des Rechts der Kriegsopferfürsorge mit dem Ziel besserer Überschaubarkeit der Hilfeleistungen und Leistungsvoraussetzungen sowie größerer Eigenständigkeit in rechtstechnischer Hinsicht gegenüber dem Recht der Sozialhilfe (vgl. BT-Drucks. 8/1735 S. 15).

  • BSG, 15.07.1992 - 9a RV 40/91

    Witwenbeihilfe - Rechtsvermutung - Berufsschadensausgleich für fünf Jahre -

    Aber das Berufungsgericht hat mit Recht diese Voraussetzung deshalb nach § 48 Abs. 1 S 2 Halbs 1 Bundesversorgungsgesetz (BVG) aF (jetzt S 6) als erfüllt angesehen, weil der Beschädigte wenigstens fünf Jahre lang Anspruch auf Berufsschadensausgleich (BSchA) hatte (§ 30 Abs. 3 und 4 Bundesversorgungsgesetz (BVG) vom 22. Juni 1976 - BGBl I 1633 / 10. August 1978 - BGBl I 1217).
  • BVerwG, 11.05.1988 - 5 ER 216.87

    Angemessener Umfang der Erziehungsbeihilfe nach dem Bundesversorgungsgesetz

    Das Bundesverwaltungsgericht hat sich zwar zur Bemessung der Erziehungsbeihilfe nach § 27 des Bundesversorgungsgesetzes in der hier anzuwendenden Fassung des Zehnten Anpassungsgesetzes-KOV vom 10. August 1978 (BGBl. I S. 1217) - BVG - noch nicht abschließend geäußert.

    Auch der vorliegende Rechtsstreit gibt keinen Anlaß, die im Urteil des beschließenden Senats vom 9. April 1981 - BVerwG 5 C 25.79 - (Buchholz 436.7 § 27 BVG Nr. 17) offengelassene Frage zu klären, ob das Ersetzen des Merkmals der "erforderlichen Leistung" in den früheren Fassungen des Bundesversorgungsgesetzes durch das Merkmal des "angemessenen Bedarfs" lediglich als redaktionelle Überarbeitung unter Beibehaltung der bisherigen Rechtslage zu verstehen ist (so Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Zehnten Anpassungsgesetz-KOV, BT-Drucks. 8/1735 S. 17) oder ob damit, wie das Berufungsgericht meint, die Rechtslage zugunsten der Leistungsempfänger verändert werden sollte.

  • BSG, 25.06.1986 - 9a RV 19/84

    Hilfsgeräte - Gebrauchsgegenstände - Haushaltsführung - Einkommensverlust -

  • BVerfG, 24.01.1984 - 1 BvL 7/82

    Anforderungen an die Zuläsigkeit einer Richtervorlage

  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.06.2007 - L 13 VH 7/94

    Kriegsopferversorgung - Beschädigtenversorgung - Begrenzung der rückwirkenden

  • BAG, 08.11.1983 - 3 AZR 64/82

    Betriebsrente - Verletztenrente - Unfallversicherung - Altersrente -

  • LSG Rheinland-Pfalz, 07.09.2005 - L 4 V 16/04

    Berufsschadensausgleich bei fehlendem beruflichen Aufstieg und wegen vorzeitigen

  • BSG, 12.12.1990 - 9a/9 RV 24/89

    Anspruch eines Kriegsbeschädigten auf Berufsschadensausgleich, der trotz der

  • BSG, 13.05.1987 - 9a RV 12/85

    Berufsschadensausgleich-Einstufung eines Angestellten

  • BVerwG, 09.04.1981 - 5 C 25.79

    Höhe der Erziehungsbeihilfe bei Unterkunft außerhalb der elterlichen Wohnung

  • SG Karlsruhe, 23.02.2010 - S 4 VG 404/08

    Gewaltopferentschädigung - Vergewaltigungstat - posttraumatische

  • BSG, 27.01.1987 - 9a RV 6/86

    Berufsschadensausgleich - Witwenbeihilfe - Beschädigtenrente

  • BSG, 31.05.1989 - 9 RV 2/88
  • VGH Baden-Württemberg, 18.06.1990 - 6 S 3140/89

    Anspruch eines Jugendlichen auf Erziehungsbeihilfe nach § 27 BVG -

  • BSG, 27.10.1982 - 9a RV 5/82

    Arbeitslosigkeit als Nachschaden

  • BSG, 19.09.1979 - 9 RV 68/78

    Verzinsung von Ansprüchen auf Geldleistungen nach Ablauf eines Kalendermonats -

  • BSG, 09.03.1988 - 9a RV 28/86

    Bezug von Berufsschadensausgleich, wenn auch der Ersatzberuf unter

  • BSG, 24.08.1982 - 9a RV 4/82

    Berufsschadensausgleich - Beruf iS des Paragraph 30 Abs 3 und 4 BVG

  • BVerwG, 18.03.1988 - 5 ER 246.87

    Kriterien für Ermessensentscheidung bei Überleitung von Ansprüchen des

  • LSG Saarland, 30.03.2004 - L 5 V 1/01

    Antrag auf Gewährung von Versorgungskrankengeld - Auslegung des Antrags -

  • BSG, 03.09.1986 - 9a RV 16/85

    Fahrkostenersatz für Kriegsbeschädigte

  • BVerwG, 09.04.1981 - 5 C 6.80

    Keine Aufzehrung der häuslichen Ersparnis durch nicht

  • BSG, 19.09.1979 - 9 RV 66/78
  • VGH Baden-Württemberg, 07.03.1991 - 6 S 2216/88

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Gewährung einmaliger Beihilfen der

  • BVerwG, 18.03.1988 - 5 ER 248.87

    Ermessen des Trägers der Kriegsopferfürsorge bei der Überleitung von Ansprüchen

  • BSG, 06.10.1981 - 9 RV 45/80
  • BVerwG, 11.05.1988 - 5 ER 217.87

    Vornahme der Bedarfsermittlung auf Grund eines objektiven Maßstabes bei Bemessung

  • BSG, 25.05.1988 - 9a RV 56/86
  • BSG, 26.02.1986 - 9a RV 59/83
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