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   BGBl. I 1980 S. 851   

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BGBl. I 1980 S. 851 (https://dejure.org/1980,8075)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1980 Teil I Nr. 35, ausgegeben am 11.07.1980, Seite 851
  • Siebentes Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
  • vom 07.07.1980

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BVerwG, 12.06.1984 - 6 C 94.83

    Stellenzulage für Luftfahrzeugführer - Sonstige Luftfahrzeuge - Zuletzt gewährte

    Der Anspruch des Klägers auf Gewährung der erhöhten Stellenzulage folge aus der Vorbemerkung Nr. 6 Abs. 2 Satz 1 Buchst. a der Anlage I zum Bundesbesoldungsgesetz in der Fassung der Art. 6 und 10 des 7. Gesetzes zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes vom 7. Juli 1980 (BGBl. I S. 851).

    Als Rechtsgrundlage für das Klagebegehren kommt allein die Vorbemerkung Nr. 6 der Anlage I (Bundesbesoldungsordnungen A und B) zum Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) in der Fassung der Art. 6 und 10 des Siebenten Gesetzes zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes vom 7. Juli 1980 (BGBl. I S. 851) - im folgenden als "Vorbemerkung Nr. 6" bezeichnet - in Betracht, nach deren Absatz 1 Nr. 2 Soldaten und Beamte der Besoldungsgruppen A 5 bis A 16 eine Stellenzulage nach Anlage IX zum BBesG erhalten, wenn sie als Luftfahrzeugführer mit der Erlaubnis zum Führen von sonstigen Strahlflugzeugen oder von sonstigen Luftfahrzeugen verwendet werden.

  • BSG, 16.05.1995 - 9 RV 1/94

    Verbindlichkeit einer durch die Wehrverwaltung festgesetzten Minderung der

    Das hat den Bundesrat und den Verteidigungsausschuß veranlaßt, auf die entsprechende Änderung des § 88 Abs. 3 SVG hinzuwirken (vgl BT-Drucks 8/4030 S 25).

    Diese Änderung ist durch das 7. Gesetz zur Änderung des SVG vom 7. Juli 1980 (BGBl I 851) mit Wirkung vom 1. Januar 1981 vollzogen worden (Art. 1 Nr. 33 Buchst b) und Art. 10 dieses Gesetzes.

  • BSG, 25.03.2004 - B 9 VS 2/01 R

    Soldatenversorgung - Wehrdienstbeschädigung - Bindungswirkung der Entscheidung

    Bei diesen Ansprüchen, die einerseits zwar zeitlich von einander getrennt und konstruktiv selbstständig nebeneinander stehen (vgl nur BSG SozR 3-3200 § 88 Nr. 2; SozR 3100 § 62 Nr. 9 und SozR 3200 § 88 Nr. 4), die andererseits jedoch beide auf ein und derselben gesundheitlichen Schädigung durch einen Unfall während der Ausübung des Wehrdienstes oder die dem Wehrdienst eigentümlichen Verhältnisse iS von § 81 Abs. 1 SVG gründen, sollten doppelte Prüfungen vermieden werden (vgl auch BT-Drucks 8/3750, S 23, und 8/4030, S 25).
  • BVerwG, 21.09.1982 - 6 C 85.81

    Umzugskostenvergütung für die Reise eines Soldaten zur Vorbereitung und

    Auch die späteren Erweiterungen des Anwendungsbereichs des § 62 Abs. 2 SVG, deren erste das Erfordernis der Berufsbezogenheit des Umzugs fortfallen ließ (§ 62 Abs. 2 SVG i.d.F. des Art. 1 Nr. 15 Buchst. a des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes vom 10. August 1971 [BGBl. I S. 1273]) und deren zweite die Möglichkeit eröffnete, diese Leistungen auch dann zu gewähren, wenn der Umzug aus besonderen Gründen Innerhalb eines Jahres vor Beendigung des Dienstverhältnisses erforderlich ist (§ 62 Abs. 2 i.d.F. des Art. 1 Nr. 27 Buchst. b des Siebenten Gesetzes zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes vom 7. Juli 1980 [BGBl. I S. 851]), gaben dem Gesetzgeber keinen Anlaß, die Anwendbarkeit des § 5 Abs. 3 BUKG im Rahmen des § 62 Abs. 2 SVG einzuschränken oder insoweit eine differenzierte Regelung zu treffen, obwohl jedenfalls die letzte Änderung des § 62 Abs. 2 SVG hierzu Anlaß geboten hätte, wenn die Auffassung der Revision zuträfe.

    Auch den Materialien zu den jeweiligen Gesetzesänderungen lassen sich derartige Einschränkungn nicht entnehmen (vgl. Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes, BTDrucks. VI/1681 S. 12; Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes, BTDrucks. 8/3750 S. 16).

  • BVerwG, 30.07.1992 - 2 B 93.92

    Verlust des Rechts aus dem Eingliederungsschein bei früheren Soldaten auf Zeit -

    Diese Eingangsworte wurden zwar in der in Art. 1 Nr. 6 des Siebenten Gesetzes zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes vom 7. Juli 1980 (BGBl. I S. 851) enthaltenen Neufassung des § 9 durch die jetzigen Eingangsworte "Das Recht aus dem Eingliederungsschein erlischt" ersetzt.

    In dem zugrundeliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 8/3750) findet sich jedoch in der Einzelbegründung zur Neufassung des § 9 Abs. 3 Satz 2 SVG (a.a.O. S. 13) nach Äußerungen zu anderen Punkten der Neufassung nur der Hinweis: "Im übrigen redaktionellen Änderungen".

  • OVG Niedersachsen, 19.01.2009 - 5 LA 273/06

    Zulässigkeit einer Berufung auf die Verjährungseinrede gegenüber dem Anspruch

    Als Rechtsgrundlage scheidet Nr. 8a der Vorbemerkungen zu den Besoldungsordnungen A und B aus, da diese nach Art. 10 Abs. 2 Nr. 2 des Siebten Gesetzes zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes vom 7. Juli 1980 (BGBl. I, S. 851) erst mit Wirkung vom 1. Januar 1980 in Kraft getreten ist.
  • BVerwG, 23.05.1985 - 6 C 121.83

    Umfang einer zulageberechtigenden Tätigkeit - Anspruch auf Gewährung einer Zulage

    Der Anspruch des Klägers auf Zahlung der Stellenzulage richtet sich nach Nr. 8 a der Vorbemerkungen zu den Besoldungsordnungen A und B (Anlage I zum Bundesbesoldungsgesetz) in der ab 1. Januar 1980 geltenden Fassung des Art. 6 Nr. 1 Buchst. d) des Siebenten Gesetzes zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes vom 7. Juli 1980 (BGBl. I S. 851) - im folgenden als "Vorbemerkung Nr. 8 a" bezeichnet -.
  • BVerwG, 21.01.1983 - 6 C 206.81

    Unterschiedliche Bemessung der Stellenzulage für Strahlflugzeugführer mit der

    Dabei verblieb es nicht nur nach der differenzierenden Änderung der Vorschrift durch das Gesetz zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes vom 22. Dezember 1977, die der Vorschrift die hier anzuwendende Fassung gab, sondern auch nach der bisher letztmaligen weiteren Änderung durch das Siebente Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes vom 7. Juli 1980 (BGBl. I S. 851).
  • BGH, 28.03.1985 - III ZR 36/84

    Vorsätzliche Amtspflichtverletzung durch den militärischen Befehl eines

    Denn nach § 91 a des Soldatenversorgungsgesetzes in der hier maßgeblichen (vgl. Senatsurteil vom 3. Dezember 1983 - III ZR 72/82 = VersR 1984, 379) Fassung vom 18. Februar 1977 (BGBl I S. 337), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. Juli 1980 (BGBl I S. 851), - SVG - kann der Kläger über die in dieser Vorschrift geregelten Leistungen, die ein Schmerzensgeld nicht umfassen, hinaus Ansprüche nur geltend machen, wenn eine vorsätzliche unerlaubte Handlung vorliegt.
  • BVerwG, 09.06.1982 - 6 C 88.79

    Gewährung einer Umzugskostenvergütung im Rahmen der Soldatenversorgung - Anspruch

    Daß dies zumindest zweifelhaft ist, ergibt sich daraus, daß der Wortlaut der entsprechenden Abschnitte der Richtlinien zu § 62 SVG durch Art. 1 Nr. 27 Buchst. b des Siebenten Gesetzes zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes vom 7. Juli 1980 (BGBl. I S. 851) in die gesetzliche Regelung selbst eingefügt worden ist, damit "das seit Jahren geübte Verwaltungsverfahren ..., für das nach einem Teil der Rechtsprechung in der Verwaltungsgerichtsbarkeit die gesetzliche Grundlage fehlt, beibehalten werden" kann (amtliche Begründung zum Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes, BTDrucks. 8/3750, S. 16).
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