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   BGBl. I 1983 S. 1515   

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BGBl. I 1983 S. 1515 (https://dejure.org/1983,10019)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1983 Teil I Nr. 53, ausgegeben am 24.12.1983, Seite 1515
  • Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Entlastung der Gerichte in der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit
  • vom 22.12.1983

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BVerwG, 28.02.1985 - 2 C 14.84

    Berufungsgericht - Entscheidung - Annahme - Berufung - Streitgegenstand -

    Die Berufung hätte gemäß Art. 2 § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Entlastung der Gerichte in der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit - EntlG - vom 31. März 1978 (BGBl. I S. 446), geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 1983 (BGBl. I S. 1515), der Zulassung in dem Urteil des Verwaltungsgerichts bedurft.
  • VGH Bayern, 03.03.1992 - 21 B 91.1336

    Berufsrecht Ärzte: Widerruf der Approbation bei Verstoß gegen

    garantiert zwar die Effektivität des Verwaltungsrechtsschutzes, gewährleistet aber nicht, daß die Verwaltungsgerichtsordnung dem Rechtssuchenden einen mehrstufigen Instanzenzug mit mündlichen Verhandlungen für jede Instanz zur Verfügung stellt (BVerwG, Urteil vom 25. Juli 1985, DVBl 1986, 286 , zu der mit § 130a Satz 1 VwGO vergleichbaren Vorschrift des Art. 2 § 5 des Entlastungsgesetzes vom 31. März 1978, BGBl I S. 446, in der Fassung des Gesetzes vom 22. Dezember 1983, BGBl I S. 1515).
  • BVerwG, 01.12.1987 - 8 B 58.87

    Entlastung - Wiederkehrende Leistung - Berufung - Fremdenverkehrsabgabe -

    Die Berufung ist nicht zulassungsfrei, denn weder betrifft sie wiederkehrende Leistungen für mehr als ein Jahr noch übersteigt was unstreitig ist, der Wert des Beschwerdegegenstandes 500 DM (Art. 2 § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 Gesetz zur Entlastung der Gerichte in der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit vom 31. März 1978 <BGBl. I S. 446>, geändert durch Gesetze vom 22. Dezember 1983 <BGBl. I S. 1515> und vom 4. Juli 1985 <BGBl. I S. 1274>) - EntlG -.
  • BVerwG, 24.07.1984 - 7 B 92.84

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Rüge der Verletzung der

    Die Gültigkeitsdauer dieses Gesetzes ist durch das Änderungsgesetz vom 22. Dezember 1983 (BGBl. I S. 1515) bis zum 31. Dezember 1985 verlängert worden.
  • BVerwG, 07.10.1985 - 2 B 22.85

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

    Hiervon ist auch das Berufungsgericht, das zur Begründung gemäß Art. 2 § 7 Abs. 1 des Gesetzes zur Entlastung der Gerichte in der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit vom 31. März 1978 (BGBl. I S. 446) in der Fassung des Gesetzes vom 22. Dezember 1983 (BGBl. I S. 1515) - EntlG - auf die Gründe des erstinstanzlichen Urteils verwiesen hat, ausgegangen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.1985 - 7 A 100/84

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

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