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   BGBl. I 1984 S. 1710   

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BGBl. I 1984 S. 1710 (https://dejure.org/1984,11205)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1984 Teil I Nr. 56, ausgegeben am 29.12.1984, Seite 1710
  • Drittes Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften
  • vom 20.12.1984

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerwG, 22.03.1990 - 2 C 11.89

    Absenkung der Eingangsbesoldung nach dem HBegleitG 1984

    Ferner war der Ausnahmetatbestand des § 19 a Abs. 2 Satz 1 BBesG in der ab 1. Januar 1984 geltenden Fassung des Art. 3 Nr. 1 des Dritten Gesetzes zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften vom 20. Dezember 1984 (BGBl. I S. 1710) nicht erfüllt; denn nach dieser Vorschrift entfiel die Absenkung der Eingangsbesoldung für Beamte, "die bis zur Entstehung des Anspruchs auf Dienstbezüge in einem vor dem 1. Januar 1984 begründeten hauptberuflichen Angestelltenverhältnis im öffentlichen Dienst gestanden haben".

    Der erst durch Art. 3 Nr. 1 des Dritten Gesetzes zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften vom 20. Dezember 1984 (BGBl. I S. 1710) in § 19 a neu eingefügte Absatz 2 regelt lediglich, daß die Absenkung der Eingangsbesoldung für Beamte entfällt, "die bis zur Entstehung des Anspruchs auf Dienstbezüge in einem vor dem 1. Januar 1984 begründeten hauptberuflichen Angestelltenverhältnis im öffentlichen Dienst ... gestanden haben".

  • BVerwG, 28.04.1988 - 2 C 51.87

    Richter - Besoldung - Grundgehalt - Absenkung - Vorzeitiger Ruhestand - Spätere

    Gemäß § 19 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG) i.d.F. des Art. 30 Nr. 1 des Haushaltsbegleitgesetzes 1984 vom 22. Dezember 1983 (BGBl. I S. 1532) und des Art. 3 Nr. 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 1984 (BGBl. I S. 1710) erhalten Richter, für die nach dem 31. Dezember 1983 Anspruch auf Dienstbezüge aus einem Eingangsamt der Besoldungsgruppe R 1 entsteht, für die Dauer von vier Jahren nach Entstehung des Anspruchs Grundgehaltssätze in Höhe von 90 v.H. der Grundgehälter der Besoldungsgruppe R 1 (zur Verfassungsmäßigkeit der Absenkung der Eingangsbesoldung durch § 19 a BBesG vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 13. November 1986 - BVerwG 2 A 2.86 - ; Beschluß des Vorprüfungsausschusses des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Januar 1985 - 2 BvR 1148/84 - <DVBl. 1985, 520>).
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