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   BGBl. I 1986 S. 1227   

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BGBl. I 1986 S. 1227 (https://dejure.org/1986,17397)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1986 Teil I Nr. 39, ausgegeben am 07.08.1986, Seite 1227
  • Neufassung der Milch-Garantiemengen-Verordnung
  • vom 18.07.1986

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Wird zitiert von ... (17)

  • BVerwG, 08.12.1988 - 3 C 6.87

    Milcherzeugung - Garantiemenge - Mengenbegrenzung - Vermarktungsverbot -

    Der Kläger begehrt von der beklagten Landwirtschaftskammer im Hinblick auf seine Baumaßnahmen zur Vermehrung der Kuhplätze von 164 auf 230 eine Bescheinigung über die Anerkennung einer besonderen Anlieferungs-Referenzmenge nach der Verordnung über die Abgaben im Rahmen von Garantiemengen im Bereich der Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse (Milch-Garantiemengen-Verordnung) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Juli 1986 (BGBl. I S. 1227), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 25. März 1988 (BGBl. I S. 469), - MGVO -.
  • BVerwG, 24.03.1988 - 3 C 36.87

    Milcherzeugung - Anfangsstichtag - Referenzmenge - Bescheinigungsantrag -

    Der Kläger erfülle die Voraussetzungen für die Erteilung einer Bescheinigung nach § 9 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 6 Abs. 2 der Verordnung über die Abgaben im Rahmen von Garantiemengen im Bereich der Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse (Milch-Garantiemengen-Verordnung) i.d.F. der Bekanntmachung vom 18. Juli 1986 (BGBl. I S. 1227), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 24. Juli 1987 (BGBl. I S. 1698), - MGVO - nicht, weil die Bewilligung der Förderung vor dem 1. Juli 1978 liege.

    Um eine Abgabenangelegenheit (§ 33 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 FGO) handelt es sich schon deshalb nicht, weil mit der Klage von einer allgemeinen Verwaltungsbehörde, nicht aber von einer Finanzbehörde eine Bescheinigung begehrt wird; das Bescheinigungsverfahren ist gegenüber dem eigentlichen Besteuerungsverfahren verselbständigt und den "zuständigen Landesstellen" zugewiesen (§§ 2 Abs. 1 Satz 2, 9 Abs. 2, 10 Abs. 3 Satz 2 der Verordnung über die Abgaben im Rahmen von Garantiemengen im Bereich der Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse - Milch-Garantiemengen-Verordnung - i.d.F. der Bekanntmachung vom 18. Juli 1986, BGBl. I S. 1227, zuletzt geändert durch die Verordnung vom 24. Juli 1987, BGBl. I S. 1698, - MGVO -).

  • BVerwG, 24.03.1988 - 3 C 41.87

    Milcherzeugung - Kuhplatzzahl - Erhöhungsmaßnahme - Baugenehmigung

    Der Kläger begehrt vom beklagten Direktor der Landwirtschaftskammer im Hinblick auf seine Baumaßnahmen zur Erhöhung des Milchviehbestandes in den Jahren 1978 bis 1983 eine Bescheinigung gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 6 Abs. 5 der Verordnung über die Abgaben im Rahmen von Garantiemengen im Bereich der Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse (Milch-Garantiemengen-Verordnung) i.d.F. der Bekanntmachung vom 18. Juli 1986 (BGBl. I S. 1227), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 24. Juli 1987 (BGBl. I S. 1698), - MGVO - über die Anerkennung einer besonderen Anlieferungs-Referenzmenge.

    Um eine Abgabenangelegenheit (§ 33 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 FGO) handelt es sich schon deshalb nicht, weil mit der Klage von einer allgemeinen Verwaltungsbehörde, nicht aber von einer Finanzbehörde eine Bescheinigung begehrt wird; das Bescheinigungsverfahren ist gegenüber dem eigentlichen Besteuerungsverfahren verselbständigt und den "zuständigen Landesstellen" zugewiesen (§§ 2 Abs. 1 Satz 2, 9 Abs. 2, 10 Abs. 3 Satz 2 der Verordnung über die Abgaben im Rahmen von Garantiemengen im Bereich der Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse - Milch-Garantiemengen-Verordnung - i.d.F. der Bekanntmachung vom 18. Juli 1986, BGBl. I S. 1227, zuletzt geändert durch die Verordnung vom 24. Juli 1987, BGBl. I S. 1698, - MGVO -).

  • BVerwG, 24.03.1988 - 3 C 54.87

    Abgaben unter Berücksichtigung von Referenzmengen im Rahmen der nationalen

    Der Kläger begehrt vom beklagten Freistaat im Hinblick auf durchgeführte Baumaßnahmen zur Vermehrung der Kuhplätze eine Bescheinigung über die Anerkennung einer besonderen Anlieferungs-Referenzmenge nach der Verordnung über die Abgaben im Rahmen von Garantiemengen im Bereich der Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse (Milch-Garantiemengen-Verordnung) i.d.F. der Bekanntmachung vom 18. Juli 1986 (BGBl. I S. 1227), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 24. Juli 1987, (BGBl. I S. 1698).

    Um eine Abgabenangelegenheit (§ 33 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 FGO) handelt es sich schon deshalb nicht, weil mit der Klage von einer allgemeinen Verwaltungsbehörde, nicht aber von einer Finanzbehörde eine Bescheinigung begehrt wird; das Bescheinigungsverfahren ist gegenüber dem eigentlichen Besteuerungsverfahren verselbständigt und den "zuständigen Landesstellen" zugewiesen (§§ 2 Abs. 1 Satz 2, 9 Abs. 2, 10 Abs. 3 Satz 2 der Verordnung über die Abgaben im Rahmen von Garantiemengen im Bereich der Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse - Milch-Garantiemengen-Verordnung - i.d.F. der Bekanntmachung vom 18. Juli 1986, BGBl. I S. 1227, zuletzt geändert durch die Verordnung vom 24. Juli 1987, BGBl. I S. 1698, - MGVO -).

  • BVerwG, 24.03.1988 - 3 C 25.87

    Ausstellung von Bescheinigungen - Abgabenverwaltung - Bescheinigungsverfahren

    Der revisionsführende Kläger begehrt vom beklagten Land gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 6 in Verbindung mit § 6 Abs. 8 der Verordnung über die Abgaben im Rahmen von Garantiemengen im Bereich der Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse (Milch-Garantiemengen-Verordnung) i.d.F. der Bekanntmachung vom 18. Juli 1986 (BGBl. I S. 1227), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 24. Juli 1987 (BGBl. I S. 1698), - MGVO - eine Bescheinigung über eine zusätzliche Referenzmenge für Milch.

    Um eine Abgabenangelegenheit (§ 33 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 FGO) handelt es sich schon deshalb nicht, weil mit der Klage von einer allgemeinen Verwaltungsbehörde, nicht aber von einer Finanzbehörde eine Bescheinigung begehrt wird; das Bescheinigungsverfahren ist gegenüber dem eigentlichen Besteuerungsverfahren verselbständigt und den "zuständigen Landesstellen" zugewiesen (§§ 2 Abs. 1 Satz 2, 9 Abs. 2, 10 Abs. 3 Satz 2 der Verordnung über die Abgaben im Rahmen von Garantiemengen im Bereich der Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse - Milch-Garantiemengen-Verordnung - i.d.F. der Bekanntmachung vom 18. Juli 1986, BGBl. I S. 1227, zuletzt geändert durch die Verordnung vom 24. Juli 1987, BGBl. I S. 1698, - MGVO -).

  • BVerwG, 20.01.1994 - 3 C 29.91

    Festsetzung von Referenzmengen für die Milchproduktion - Übertragung eines

    Das Berufungsgericht hat § 7 Abs. 3 b MGV in der maßgeblichen Fassung der Bekanntmachung vom 18. Juli 1986 (BGBl I S. 1227) fehlerhaft ausgelegt und falsch angewandt.

    Einschlägig sind hier die Vorschriften der Milch-Garantiemengen-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Juli 1986 (BGBl I S. 1227) und damit § 7 Abs. 3 b MGV.

  • BVerwG, 16.09.1993 - 3 C 37.92

    Ausmaß des Übergangs von Referenzmengen durch die Rückgabe einer gepachteten

    Einschlägig wäre insoweit § 7 Abs. 3 a MGV in der Fassung der Fünften Änderungsverordnung vom 18. Juni 1986 und der Bekanntmachung der Neufassung der Milch-Garantiemengen-Verordnung vom 18. Juli 1986 (BGBl I S. 1227).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.2003 - 10 S 2128/02

    GbR als Milcherzeuger - Referenzmengenübergang - Altpachtverhältnis - Zäsur bei

    Bereits in der Neufassung der MGV vom 18.07.1986 (BGBl. I, 1227) enthält deren § 7 Abs. 3b die inhaltlich identische Regelung.
  • BVerwG, 01.09.1994 - 3 C 15.93

    Milch-Garantiemengen-Verordnung (MGV) - Referenzmengenübergang - Pächterschutz -

    Allerdings ist in § 7 Abs. 3 a Satz 2 MGV in der hier maßgeblichen Fassung vom 18. Juli 1986 (BGBl I S. 1227) von einer Vereinbarung zwischen Verpächter und Pächter die Rede.
  • BVerwG, 23.04.1993 - 3 C 12.91

    Betriebsaufteilung nach Ehescheidung - Referenzmengenübergang -

    Die Klägerin kann die dem Beigeladenen bescheinigte Referenzmenge auch nicht aufgrund von § 7 Abs. 3 a MGV i.d.F. vom 18. Juli 1986 (BGBl. I S. 1227) für sich beanspruchen.
  • BVerwG, 11.05.1989 - 3 C 63.87

    Abgabenerhebung - Abgabenhöhe - Behördliche Ermessensentscheidung -

  • BVerwG, 11.07.1994 - 3 C 21.92

    Höhe einer übergegangenen Referenzmenge - Voraussetzungen für die Anwendung von

  • BVerwG, 24.11.1994 - 3 C 25.93

    Verpächter - Referenzmenge

  • BFH, 31.08.1993 - VII R 142/92

    Neufestsetzung einer Milchanlieferungsreferenzmenge (ARM) - Zuständigkeit der

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 11.01.1990 - 3 A 21/88

    Bescheinigung; Milcherzeuger; Umstellungszeitraum; Nichtvermarktungszeitraum;

  • FG Düsseldorf, 09.08.1995 - 4 K 7649/91

    Rückwirkende Festsetzung der Anlieferungsreferenzmenge für Milch (ARM);

  • VGH Baden-Württemberg, 15.06.1992 - 7 S 2569/91

    Unwirksamkeit der Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes an einen Geschäftsunfähigen;

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