Gesetzgebung
BGBl. I 1986 S. 599 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1986 Teil I Nr. 18, ausgegeben am 06.05.1986, Seite 599
- Zweites Gesetz zur Änderung des Entwicklungshelfer-Gesetzes
- vom 24.04.1986
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Wird zitiert von ...
- BGH, 09.07.1986 - IVb ZR 39/85
Zeitliche Begrenzung und Bemessung des eheangemessenen Unterhalts
Die Rechtsfolgen eines Fehlverhaltens des Unterhaltsberechtigten sind abschließend in § 1579 BGB geregelt; ein solches ist daher im Rahmen der Billigkeitsabwägung nach den durch das UÄndG neu eingeführten § 1573 Abs. 5, 1578 Abs. 1 Satz 2 und 3 BGB nicht relevant (vgl. Diederichsen NJW 1986, 1283, 1287; Hahne FamRZ 1986, 305, 308; BT-Drucks. 10/4515 S. 21 f).