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   BGBl. I 1987 S. 842   

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BGBl. I 1987 S. 842 (https://dejure.org/1987,16530)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1987 Teil I Nr. 20, ausgegeben am 19.03.1987, Seite 842
  • Neufassung des Soldatenversorgungsgesetzes
  • vom 05.03.1987

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (19)

  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 207/87

    Pensionistenprivileg

    Die für das Ausgangsverfahren maßgebende Vorschrift des Soldatenversorgungsgesetzes lautet in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 1987 (BGBl. I S. 842):.
  • BVerwG, 19.11.2015 - 2 C 20.14

    Rückabwicklung der Pensionskürzung nach Versorgungsausgleich auch dann

    Zu Recht hat das Berufungsgericht festgestellt, dass dem Kläger nach geltendem Recht kein Anspruch auf Rückabwicklung der aufgrund von § 55c Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Versorgung für die ehemaligen Soldaten der Bundeswehr und ihrer Hinterbliebenen (- SVG -) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 5. März 1987 (BGBl. I S. 842) erfolgten Kürzung seiner Versorgungsbezüge vom 1. Januar 1993 bis zum 31. März 2010 zusteht.
  • BVerwG, 25.06.1992 - 2 C 13.91

    Versorgung von Zeitsoldaten - Übergangsgebührnisse bei Verlängerung der

    Die für den Kläger in Betracht kommende regelmäßige Bezugsdauer der Übergangsgebührnisse von drei Jahren nach § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 des Soldatenversorgungsgesetzes - SVG - i.d.F. der Bekanntmachung vom 5. März 1987 (BGBl. I S. 842, mit hier nicht einschlägigen späteren Änderungen) war mit Erreichen des streitigen Zeitraums bereits erfüllt.
  • BVerwG, 17.12.1997 - 10 C 1.95

    Berufsoffizier der NVA; Entlassung aus der NVA vor dem Beitritt der DDR zur

    Der Senat teilt auch die Auffassung des Berufungsgerichts, daß § 62 des Soldatenversorgungsgesetzes in der Fassung vom 5. März 1987 (BGBl I S. 842) i.V.m. der Anlage I Kap. XIX Sachgebiet B Abschn. III Nr. 5 des Einigungsvertrages keine Rechtsgrundlage für das Begehren des Klägers bietet.
  • BVerwG, 21.03.1996 - 2 C 20.95

    Recht der Soldatenrecht: Versorgung bei Zusammentreffen von Versorgungsbezügen

    Zu Recht hat die Beklagte das teilweise Ruhen der Übergangsgebührnisse des Klägers unter Anrechnung seines Einkommens aus der Verwendung beim Europäischen Patentamt nach Maßgabe des § 53 Abs. 6 i.V.m. Abs. 1 bis 5 des Soldatenversorgungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 1987 (BGBl I S. 842) - SVG -, die mit § 53 des Soldatenversorgungsgesetzes i.d.F. vom 19. Januar 1995 (BGBl I S. 50) wörtlich übereinstimmt, angeordnet.
  • BVerwG, 05.05.1995 - 2 C 10.94

    Fachausbildung - Weiterbildung eines Arztes zum Facharzt für Inneres

    Dieser Anspruch des Klägers ergibt sich aus § 3 Abs. 1 Nr. 2 und § 5 Abs. 1 des Soldatenversorgungsgesetzes - SVG - in der hier maßgeblichen Fassung vom 5. März 1987 (BGBl I S. 842) in Verbindung mit § 9 Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung der §§ 4, 5 und 5 a des Soldatenversorgungsgesetzes vom 26. Oktober 1965 (BGBl I S. 1746) in der Fassung der zweiten Änderungsverordnung vom 22. Oktober 1970 - DVO - (BGBl I S. 1448).
  • BVerwG, 17.10.1991 - 2 C 8.91

    Soldatenversorgung - Dienstunfall - Truppenärztliche Versorgung

    Das Berufungsgericht hat zutreffend das Vorliegen eines Dienstunfalls verneint (§ 27 Abs. 2 des Soldatenversorgungsgesetzes - SVG - in der hier anzuwendenden Fassung der Bekanntmachung vom 1. September 1971 <BGBl. I S. 1481, mit hier nicht einschlägigen späteren Änderungen>, insoweit übereinstimmend mit der vom Berufungsgericht angeführten Fassung der Bekanntmachung vom 8. August 1964 <BGBl. I S. 649> sowie mit § 27 Abs. 2 Satz 1 SVG in der heute geltenden Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 1987 <BGBl. I S. 842, mit hier ebenfalls nicht einschlägigen späteren Änderungen>).
  • BSG, 15.07.1992 - 9a RV 33/90

    Wehrdienstbeschädigung - Wehrdienstverrichtung - Sportsoldat - Trainingsunfall

    Der Kläger kann keine Versorgung entsprechend dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) beanspruchen, weil er bei dem Verkehrsunfall keine Wehrdienstbeschädigung erlitten hat (§ 80 S 1 SVG idF der Bek vom 21. April 1983 - BGBl I 457 - mit Änderungen bis Ende 1986 - vgl Neufassung vom 5. März 1987, BGBl I 842).
  • OVG Schleswig-Holstein, 12.12.1997 - 3 L 185/96

    Bundesinnenminister; Durchführungshinweis

    Hinsichtlich der Ruhegehaltfähigkeit von Zulagen enthalten die §§ 6 - 8 PersStärkeG keine ausdrücklichen Regelungen, so daß § 17 Abs. 1 Soldatenversorgungsgesetz (SVG) in der hier anzuwendenden Fassung der Bekanntmachung vom 05. März 1987 (BGBl. I S. 842) Anwendung findet.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.11.1993 - 11 S 1583/92

    Zum Begriff der "Fachausbildung" iSd SVG § 3 Abs 1 Nr 2, § 5 - Weiterbildung zum

    Diese ärztliche Weiterbildung ist Fachausbildung im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 2, § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes in der hier maßgebenden Fassung der Bekanntmachung vom 5.3.1987 (BGBl. I S. 842) -SVG-, und ihrer Bewilligung steht nach den gesetzlichen Bestimmungen auch sonst nichts entgegen.
  • BSG, 13.07.1988 - 9a RV 11/87

    Maßnahme der gesunden Lebensführung - Finanzierung - Versorgungsverwaltung -

  • VGH Baden-Württemberg, 13.06.1990 - 11 S 3300/89

    Gewährung von Übergangsgebührnissen für (ehemaligen) Soldaten auf Zeit bei

  • BSG, 20.09.1988 - 4a RJ 9/87

    Übergangsgebührnis - Arbeitsentgelt - Lohnersatz - Ruhen der Rente -

  • VG Berlin, 22.11.2018 - 36 K 186.17

    Geltendmachung der Aufhebung der Ruhendstellung der Versorgungsbezüge

  • OVG Niedersachsen, 12.01.1999 - 5 L 4480/96

    Versorgungsbezüge, Berücksichtigung bestimmter Zeiten; Dienstzeit,

  • BSG, 11.09.1991 - 9a BV 30/91

    Familienheimfahrt eines Soldaten - Unfallversicherungsschutz - Soldatenversorgung

  • LAG Hessen, 19.05.1989 - 15 Sa 826/88

    Anspruch auf Anrechnung der Dienstzeit als Zeitsoldat auf Beschäftigungszeit für

  • VG Oldenburg, 12.01.2005 - 6 A 2069/03

    Anrechnung; Beschäftigungsverhältnis; Dozent; Einkommen; Erwerbseinkommen;

  • VG Oldenburg, 21.05.2003 - 6 A 675/01

    Anrechnung; Erwerbseinkommen; Versorgung; Versorgungsbezüge

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