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   BGBl. I 1989 S. 2406   

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BGBl. I 1989 S. 2406 (https://dejure.org/1989,15903)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1989 Teil I Nr. 61, ausgegeben am 29.12.1989, Seite 2406
  • Gesetz zur Verlängerung beschäftigungsfördernder Vorschriften (Beschäftigungsförderungsgesetz 1990 - BeschFG 1990)
  • vom 22.12.1989

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (20)

  • BAG, 16.10.2008 - 7 AZR 253/07

    Altersgrenze für Flugbegleiter - MTV Kabinenpersonal Lufthansa -

    Die Regelungen des BeschFG 1985 wurden durch das Gesetz zur Verlängerung beschäftigungsfördernder Vorschriften vom 22. Dezember 1989 (BGBl. I S. 2406) bis zum 31. Dezember 1995 und durch Art. 2 des Beschäftigungsförderungsgesetzes 1994 vom 26. Juli 1994 (BGBl. I S. 1786) bis zum 31. Dezember 2000 verlängert.
  • BSG, 05.06.1997 - 7 RAr 22/96

    Anfechtungsklage gegen einen Sperrzeitbescheid, Bestimmung des

    Das Urteil des LSG beruht auf einem Verstoß gegen § 119 Abs. 2 Satz 1 AFG (idF, die § 119 durch das Gesetz zur Änderung des AFG und zur Förderung eines gleitenden Übergangs älterer Arbeitnehmer in den Ruhestand vom 20. Dezember 1988 - BGBl I 2343 - erhalten hat) i.V.m. § 119a AFG (idF des Gesetzes zur Verlängerung beschäftigungsfördernder Vorschriften vom 22. Dezember 1989 - BGBl I 2406).
  • BVerwG, 06.09.1995 - 6 P 41.93

    Personalvertretungsrecht: Verweigerung der Zustimmung zu fortlaufend wiederholten

    Vielmehr könnte er ggf. die arbeitsrechtlich mögliche Befristungsdauer über das beabsichtigte halbe Jahr hinaus ausschöpfen (vgl. § 1 Abs. 1 BeschFG vom 26. April 1985 - BGBl I S. 710, i.d.F. vom 22.12.1989 - BGBl I S. 2406), oder er könnte von der Einstellung gänzlich Abstand nehmen.
  • BSG, 09.11.1995 - 11 RAr 27/95

    Eintritt einer Sperrzeit bei tariflich grundsätzlich nicht kündbaren

    Das Landessozialgericht (LSG) hat die Vorschrift in der hier maßgebenden Fassung des Gesetzes vom 20. Dezember 1988 (BGBl I 2343) und § 119a Nr. 1 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) idF des Gesetzes vom 22. Dezember 1989 (BGBl I 2406) zugrunde gelegt.
  • BSG, 25.04.1991 - 11 RAr 21/89

    Kurzarbeitergeld bei endgültiger Stillegung eines Betriebes, atypischer Fall iS.

    Eine Modifizierung des Betriebsbegriffs in die von der Klägerin für zutreffend erachtete Richtung kann auch nicht darin erblickt werden, daß der Gesetzgeber in § 63 Abs. 4 in der - hier nicht maßgebenden - Fassung des Achten AFG -Änderungsgesetzes vom 14. Dezember 1987 (BGBl I 2602) und idF des Beschäftigungsförderungsgesetzes vom 22. Dezember 1989 (BGBl I 2406) unter den dort genannten Voraussetzungen die Gewährung von Kug auch an Arbeitnehmer vorsieht, die in Betriebsteilen zusammengefaßt sind, weil in diesen Regelungen der Betriebsbegriff durch den Begriff der "betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheit" eher eingeengt als in Richtung auf den von der Klägerin für zutreffend erachteten Unternehmensbegriff erweitert worden ist.
  • BSG, 15.11.1995 - 7 RAr 32/95

    Besondere Härte bei der Sperrzeit beim Arbeitslosengeld

    Gemäß § 119a AFG (hier anzuwenden i.d.F. des § 1 Abs. 2 Buchst. a des Gesetzes zur Verlängerung beschäftigungsfördernder Vorschriften [Beschäftigungsförderungsgesetz 1990 - BeschFG 1990] vom 22. Dezember 1989 - BGBl. I 2406), gilt bei Sperrzeiten nach § 119 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AFG, die in der Zeit vom 1. Januar 1985 bis 31. Dezember 1995 eintreten, § 119 AFG ua mit folgenden Maßgaben: Die Dauer der Sperrzeit nach Abs. 1 Satz 1 beträgt zwölf Wochen, die Dauer nach Abs. 2 Satz 1 sechs Wochen (Nr. 1).
  • BSG, 09.02.1995 - 7 RAr 34/94

    Sperrzeit - Arbeitslosigkeit

    Gemäß § 119a AFG, hier anzuwenden idF des § 1 Abs. 2 Buchst a des Gesetzes zur Verlängerung beschäftigungsfördernder Vorschriften (Beschäftigungsförderungsgesetz 1990 - BeschFG 1990) vom 22. Dezember 1989 (BGBl I 2406), gilt bei Sperrzeiten nach § 119 Abs. 1 S 1 Nr. 1 AFG, die in der Zeit vom 1. Januar 1985 bis 31. Dezember 1995 eintreten, § 119 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) ua mit folgenden Maßgaben: Die Dauer der Sperrzeit nach Abs. 1 S 1 beträgt zwölf Wochen, die Dauer nach Abs. 2 S 1 sechs Wochen (Nr. 1).
  • LAG Hamm, 22.10.1992 - 17 Sa 1035/92

    Vorlagebeschluß an den EuGH - Überstundenvergütung von Teilzeitkräften

    insbesondere kein Verstoß gegen § 2 Abs. 1 des Gesetzes über arbeitsrechtliche Vorschriften zur Beschäftigungsförderung vom 26.04.1985 (BGBl I S. 710) i.d.F. des Gesetzes vom 22.12.1989 (BGBl. I S. 2406) zu sehen, wo bestimmt ist, daß der Arbeitgeber einen teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer nicht wegen der Teilzeitarbeit gegenüber vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern unterschiedlich behandeln darf, es sei denn, daß sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen.
  • BSG, 20.01.2000 - B 7 AL 20/99 R

    Keine Vermeidung einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld durch Vorziehen des

    Eine Regelsperrzeit tritt nach § 119 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AFG (hier idF, die § 119 durch das Gesetz zur Änderung des AFG und zur Förderung eines gleitenden Übergangs älterer Arbeitnehmer in den Ruhestand vom 20. Dezember 1988 - BGBl I 2343 - erhalten hat) iVm § 119a Nr. 1 AFG (hier idF, die § 119a durch das Beschäftigungsförderungsgesetz 1990 vom 22. Dezember 1989 - BGBl I 2406 - erhalten hat) unter anderem dann ein, wenn der Arbeitslose, ohne für sein Verhalten einen wichtigen Grund zu haben, das Beschäftigungsverhältnis gelöst und dadurch vorsätzlich oder grob fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat.
  • BSG, 19.03.1992 - 7 RAr 34/91

    Begriff der Auflage iS. des Art. 1 § 2 Abs. 2 AÜG

    Das Beschäftigungsförderungsgesetz 1990 vom 22. Dezember 1989 (BGBl I 2406) verschob die zweite Änderung auf den 1. Januar 1996.
  • BSG, 13.03.1997 - 11 RAr 17/96

    Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg) statt gezahlter Arbeitslosenhilfe (Alhi) -

  • LAG Baden-Württemberg, 01.02.1995 - 3 Sa 80/94

    Teilzeitbeschäftigte: Anspruch auf Zusatzversorgung - Gleichbehandlungsgrundsatz

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2015 - L 18 R 1087/12

    Gewährung einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen nach Inanspruchnahme

  • BSG, 06.02.1992 - 7 RAr 72/91

    Heimarbeiter, Höhe des Arbeitslosengeldes

  • BSG, 12.09.1996 - 7 RAr 88/95

    Voraussetzungen des Anspruchs auf höheres Unterhaltsgeld - Anforderungen an eine

  • BVerwG, 06.09.1995 - 6 P 40.93
  • BSG, 12.09.1996 - 7 RAr 90/95

    Voraussetzungen des Anspruchs auf höheres Unterhaltsgeld - Anforderungen an eine

  • BSG, 09.11.1995 - 11 RAr 65/95

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg) - Ruhen des

  • BSG, 09.11.1995 - 11 RAr 105/94

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg) - Vorliegen von von

  • VGH Bayern, 05.06.1991 - 18 P 91.00945
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