Gesetzgebung
   BGBl. I 1990 S. 2983   

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BGBl. I 1990 S. 2983 (https://dejure.org/1990,17696)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1990 Teil I Nr. 73, ausgegeben am 29.12.1990, Seite 2983
  • Verordnung zur Durchführung des Ausländergesetzes (DVAuslG)
  • vom 18.12.1990

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (35)

  • OVG Hamburg, 10.04.2014 - 4 Bf 19/13

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Zusammenlebens mit deutscher

    Entsprechendes galt für den Kläger nach § 3 Abs. 3 AuslG 1990 i.V.m. §§ 2, 9 f. DVAuslG vom 18. Dezember 1990 (BGBl. I 2983).
  • BVerwG, 06.11.2014 - 1 C 4.14

    Assoziationsrecht EWG-Türkei; Arbeitnehmerfreizügigkeit; Familiennachzug; neue

    Zum anderen sah § 2 Abs. 2 der Verordnung zur Durchführung des Ausländergesetzes vom 18. Dezember 1990 - DVAuslG 1990 - (BGBl I S. 2983) für türkische Staatsangehörige unter 16 Jahren, bei denen zumindest ein Elternteil eine Aufenthaltsgenehmigung besaß, nach wie vor einen erlaubnisfreien Aufenthalt im Bundesgebiet vor.
  • BVerwG, 27.02.1996 - 1 C 41.93

    Kein Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis aufgrund gleichgeschlechtlicher

    Da der Kläger zu 1 die Voraussetzungen einer Befreiung vom Erfordernis der Aufenthaltsgenehmigung nach §§ 1 ff. der Verordnung zur Durchführung des Ausländergesetzes vom 18. Dezember 1990 (BGBl I S. 2983) - DVAuslG - und die Voraussetzungen für die Einholung der Aufenthaltsgenehmigung nach der Einreise gemäß § 9 DVAuslG nicht erfüllte, hatte er vor der Einreise nach § 3 Abs. 3 AuslG eine Aufenthaltsgenehmigung in der Form eines Sichtvermerks (Visum) einzuholen.
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