Gesetzgebung
BGBl. I 1993 S. 392 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1993 Teil I Nr. 12, ausgegeben am 03.04.1993, Seite 392
- Gesetz über das Ruhen der Verjährung bei SED-Unrechtstaten (VerjährungsG)
- vom 26.03.1993
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Wird zitiert von ... (7)
- BVerfG, 12.05.1998 - 2 BvR 61/96
Keine Verletzung von GG Art 3 Abs 1 und Art 103 Abs 2 durch Verneinung der …
a) Aus den angegriffenen Entscheidungen ergibt sich, daß der Eintritt der Verfolgungsverjährung nicht aufgrund des Gesetzes über das Ruhen der Verjährung bei SED-Unrechtstaten vom 26. März 1993 (BGBl I S. 392) und des durch dieses Gesetz in Art. 315a Abs. 1 EGStGB eingefügten Satzes 2 verneint worden ist. - BGH, 26.04.1995 - 3 StR 93/95
DDR - StGB-DDR - Verfolgungsverjährung - Verjährung - Körperverletzung - …
Die Taten des Angeklagten wurden in der DDR aus Gründen nicht verfolgt, die der Gesetzgeber der Bundesrepublik in Art. 1 des Gesetzes über das Ruhen der Verjährung bei SED-Unrechtstaten (VerjährungsG) vom 26. März 1993 (BGBl I 392) als Voraussetzung für die Anwendung der Ruhensvorschriften aufgeführt hat. - BGH, 20.03.1995 - 5 StR 378/94
Mauerschützen - Befehlsausführung - Rechtfertigung - Rechtfertigungsgründe - …
Damit sind die Voraussetzungen erfüllt, unter denen nach den Grundsätzen von BGHSt 40, 113 (vgl. auch das Gesetz über das Ruhen der Verjährung bei SED-Unrechtstaten - VerjährungsG - vom 26. März 1993, BGBl. I S. 392) die Verjährung in der DDR geruht hat, weil ein quasigesetzliches Verfolgungshindernis eingetreten ist.
- BGH, 08.06.1993 - 5 StR 88/93
Annahme eines unbedingten oder bedingten Tötungsvorsatzes - Schluss auf einen …
a) Der Senat braucht aus Anlaß dieser Revisionen nicht auf die Frage einzugehen, welche Auswirkungen das - zur Zeit des tatrichterlichen Urteils noch nicht verabschiedete - Verjährungsgesetz vom 26. März 1993 (BGBl. I S. 392) auf Fälle dieser Art hat. - OLG Jena, 16.01.1997 - 1 Ss 295/95 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 29.11.1994 - 3 StR 221/94
Presseverjährung - Recht des Gerichtsortes
Denn die Presseverjährung bestimmt sich wegen ihres jedenfalls auch prozessualen Charakters (vgl. BVerfGE 25, 269, 287; BT-Drucks. 12/4140 S. 5) nach dem Recht des Gerichtsorts (BGHSt 2, 300, 308; BGH NJW 1952, 1146;… Löffler, PresseR I 1983 § 24 LPG Rdn. 27). - BayObLG, 24.08.1995 - 3 St 11/94 Diese Frist wird weder durch das Verjährungsgesetz vom 26.3.1993 (BGBl I S. 392) noch durch das 2.Verjährungsgesetz vom 27.9.1993 (BGBl I S. 1657) berührt (Schmidt NStZ. 1995, 262).