Gesetzgebung
   BGBl. I 1993 S. 1898   

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https://dejure.org/1993,20829
BGBl. I 1993 S. 1898 (https://dejure.org/1993,20829)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1993 Teil I Nr. 61, ausgegeben am 24.11.1993, Seite 1898
  • Verordnung über Beiträge nach dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMVBeitrV)
  • vom 12.11.1993

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Wird zitiert von ... (8)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2013 - 9 A 543/11

    Festsetzung eines Beitrags zur Abgeltung der Kosten für die Sicherstellung der

    Überdies ist das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung zur Erhebung von EMVG-Beiträgen für die Jahre 1993 und 1994 auf der Grundlage der Verordnung vom 12. November 1993 (BGBl. I S. 1898), BVerwG, Urteil vom 22. November 2000 - 6 C 8.99 -, BVerwGE 112, 194, juris Rdnr. 31, ebenfalls davon ausgegangen, dass die Beiträge von den Senderbetreibern erhoben werden, um die Vorteile abzugelten, die ihnen durch die Sicherung der Funktionsfähigkeit ihrer Anlagen aufgrund der Aufgabenerfüllung des (früheren) Bundesamtes für Post und Telekommunikation (heute: Bundesnetzagentur) in besonderem Maße zufließen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2013 - 9 A 545/11

    Festsetzung von Beiträgen für zugeteilte Frequenzen eines Mitglieds der ARD

    vgl. zur Erhebung von Frequenzschutzbeiträgen für die Jahre 1993 und 1994 auf der Grundlage von § 10 EMVG a.F. i.V.m. der Verordnung vom 12. November 1993 (BGBl. I S. 1898): BVerwG, Urteil vom 22. November 2000 - 6 C 8.99 -, BVerwGE 112, 194.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2013 - 9 A 544/11

    Festsetzung eines Beitrags zur Abgeltung der Kosten für die Sicherstellung der

    Überdies ist das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung zur Erhebung von EMVG-Beiträgen für die Jahre 1993 und 1994 auf der Grundlage der Verordnung vom 12. November 1993 (BGBl. I S. 1898), BVerwG, Urteil vom 22. November 2000 - 6 C 8.99 -, BVerwGE 112, 194, juris Rdnr. 31, ebenfalls davon ausgegangen, dass die Beiträge von den Senderbetreibern erhoben werden, um die Vorteile abzugelten, die ihnen durch die Sicherung der Funktionsfähigkeit ihrer Anlagen aufgrund der Aufgabenerfüllung des (früheren) Bundesamtes für Post und Telekommunikation (heute: Bundesnetzagentur) in besonderem Maße zufließen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2013 - 9 A 546/11

    Festsetzung von Beiträgen für zugeteilte Frequenzen eines Mitglieds der ARD

    vgl. zur Erhebung von Frequenzschutzbeiträgen für die Jahre 1993 und 1994 auf der Grundlage von § 10 EMVG a.F. i.V.m. der Verordnung vom 12. November 1993 (BGBl. I S. 1898): BVerwG, Urteil vom 22. November 2000 - 6 C 8.99 -, BVerwGE 112, 194.
  • BVerwG, 22.11.2000 - 6 C 10.99

    Pflicht von Senderbetreibern zur Finanzierung der Geräteprüfung und der

    Er ist gestützt auf § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 der Verordnung über Beiträge nach dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten - EMVBeitrV - vom 12. November 1993 (BGBl I 1898).
  • BVerwG, 22.11.2000 - 6 C 9.99

    Pflicht von Senderbetreibern zur Finanzierung der Geräteprüfung und der

    Er ist gestützt auf § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 der Verordnung über Beiträge nach dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten - EMVBeitrV - vom 12. November 1993 (BGBl I 1898).
  • VG Köln, 11.08.2006 - 11 K 241/05

    Streit über die Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Beitragsbescheides zur

    Ferner wird gemäß § 3 Abs. 2 EMVBeitrV die Höhe des zu erhebenden Beitrags auf den Betrag begrenzt, der sich im Einzelfall für den Beitragspflichtigen aus der Verordnung über Beiträge nach dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten vom 12. November 1993 (BGBl I S. 1898) für das Jahr 1999 ergeben hätte.
  • VG Köln, 11.08.2006 - 11 K 6433/04
    Ferner wird gemäß § 3 Abs. 2 EMVBeitrV die Höhe des zu erhebenden Beitrags auf den Betrag begrenzt, der sich im Einzelfall für den Beitragspflichtigen aus der Verordnung über Beiträge nach dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten vom 12. November 1993 (BGBl I S. 1898) für das Jahr 1999 ergeben hätte.
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