Gesetzgebung
   BGBl. I 1994 S. 2058   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,26957
BGBl. I 1994 S. 2058 (https://dejure.org/1994,26957)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,26957) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1994 Teil I Nr. 54, ausgegeben am 16.08.1994, Seite 2058
  • Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes und anderer Gesetze
  • vom 09.08.1994

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 26.07.2017 - XI R 22/15

    Zur Steuerbefreiung der Verwaltung von Unterstützungskassen

    a) Steuerfrei sind nach § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG in der für das Streitjahr 2003 geltenden Fassung vom 9. August 1994 (BGBl I 1994, 2058) die Verwaltung von Sondervermögen nach dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften, in der für das Streitjahr 2004 geltenden Fassung vom 15. Dezember 2003 (BGBl I 2003, 2676), die Verwaltung von Sondervermögen nach dem Investmentgesetz und die Verwaltung von Versorgungseinrichtungen i.S. des VAG.

    a) Die Umsatzsteuerbefreiung in § 4 Nr. 8 Buchst. h 2. Alternative UStG wurde durch das Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes und anderer Gesetze vom 9. August 1994 (BGBl I 1994, 2058) in das UStG aufgenommen.

  • FG Münster, 23.02.2000 - 13 K 1171/00

    Keine Freistellung für im Ausland zugelassene Nutzfahrzeuge mit inländischem

    Dem ist die Bundesrepublik Deutschland durch das Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes und anderer Gesetze vom 09.08.1994 (BGBl I 1994, 2058) und damit fristgerecht nachgekommen.
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 08.11.1995 - 1 K 61/95
    Im Hinblick auf die bisher fehlende Anerkennung und Bekanntgabe dieses Änderungsgesetzes nach § 6 Abs. 3 KirchStG und die dann möglicherweise gegebene Zuständigkeit der OFD (§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 8 Abs. 6 des Gesetzes über die Finanzverwaltung - FVG - i. d. F. des Finanzanpassungsgesetzes vom 30. August 1971 - BGBl. I, 1426 -;, zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes und anderer Gesetze vom 9. August 1994 - BGBl. I S. 2058) bestehen erhebliche Zweifel, ob dem Zweck des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens bei ansonsten unverändertem Sachverhalt dann noch entsprochen wird.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht