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   BGBl. I 1995 S. 1528   

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BGBl. I 1995 S. 1528 (https://dejure.org/1995,28110)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1995 Teil I Nr. 59, ausgegeben am 29.11.1995, Seite 1528
  • Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten der Pflegeeinrichtungen (Pflege-Buchführungsverordnung - PBV)
  • vom 22.11.1995

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BSG, 29.01.2009 - B 3 P 7/08 R

    Soziale Pflegeversicherung - stationäre Pflegeeinrichtung - Vorliegen einer

    Aber auch insoweit kommt es nur auf eine Plausibilitätsprüfung an, selbst im Hinblick auf die am 1.1.1996 in Kraft getretene und zuletzt durch das Achte Euro-Einführungsgesetz vom 23.10.2001 (BGBl I 2702) geänderte Pflege-Buchführungsverordnung vom 22.11.1995 (BGBl I 1528).
  • BSG, 17.12.2009 - B 3 P 3/08 R

    Der Schiedsspruch einer Schiedsperson zur Vergütung von Leistungen der häuslichen

    Aber auch insoweit kommt es nur auf eine Plausibilitätsprüfung an, selbst im Hinblick auf die am 1.1.1996 in Kraft getretene und zuletzt durch das Achte Euro-Einführungsgesetz vom 23.10.2001 (BGBl I 2702) geänderte Pflege-Buchführungsverordnung vom 22.11.1995 (BGBl I 1528).
  • BSG, 29.01.2009 - B 3 P 6/08 R

    Berechnung der leistungsgerechten Vergütung von Pflegeheimen und ambulanten

    Aber auch insoweit kommt es nur auf eine Plausibilitätsprüfung an, selbst im Hinblick auf die am 1.1.1996 in Kraft getretene und zuletzt durch das Achte Euro-Einführungsgesetz vom 23.10.2001 (BGBl I 2702) geändertePflege-Buchführungsverordnung vom 22.11.1995 (BGBl I 1528) 'Nach deren § 7 Satz 1 und 2 haben die zugelassenen Pflegeeinrichtungen eine Kosten- und Leistungsrechnung zu führen, die ua die Ermittlung und Abgrenzung der Kosten der jeweiligen Betriebszweige sowie die Erstellung der Leistungsnachweise nach den Vorschriften des Achten Kapitels des SGB XI ermöglichen muss.
  • BSG, 28.09.2017 - B 3 P 4/15 R

    Soziale Pflegeversicherung - Pflegeeinrichtung - gesonderte Berechnung

    cc) Auch aus dem Revisionsvorbringen des Klägers, die privaten Zuwendungen seien nach der bundesrechtlichen PBV vom 22.11.1995 (BGBl I 1528) als Eigenkapital anzusehen, folgt nichts anderes.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.06.2017 - L 30 P 22/12

    Soziale Pflegeversicherung - Vereinbarungen über Pflegesätze zwischen

    Aber auch insoweit kommt es nur auf eine Plausibilitätsprüfung an, selbst im Hinblick auf die am 1.1.1996 in Kraft getretene und zuletzt durch das Achte Euro-Einführungsgesetz vom 23.10.2001 (BGBl I 2702) geänderte Pflege-Buchführungsverordnung vom 22.11.1995 (BGBl I 1528) .Nach deren § 7 Satz 1 und 2 haben die zugelassenen Pflegeeinrichtungen eine Kosten- und Leistungsrechnung zu führen, die u.a. die Ermittlung und Abgrenzung der Kosten der jeweiligen Betriebszweige sowie die Erstellung der Leistungsnachweise nach den Vorschriften des Achten Kapitels des SGB XI ermöglichen muss.
  • BSG, 29.01.2009 - B 3 P 9/08 R

    Berechnung der leistungsgerechten Vergütung von Pflegeheimen und ambulanten

    Aber auch insoweit kommt es nur auf eine Plausibilitätsprüfung an, selbst im Hinblick auf die am 1.1.1996 in Kraft getretene und zuletzt durch das Achte Euro-Einführungsgesetz vom 23.10.2001 (BGBl I 2702) geändertePflege-Buchführungsverordnung vom 22.11.1995 (BGBl I 1528) 'Nach deren § 7 Satz 1 und 2 haben die zugelassenen Pflegeeinrichtungen eine Kosten- und Leistungsrechnung zu führen, die ua die Ermittlung und Abgrenzung der Kosten der jeweiligen Betriebszweige sowie die Erstellung der Leistungsnachweise nach den Vorschriften des Achten Kapitels des SGB XI ermöglichen muss.
  • VerfGH Bayern, 19.04.2013 - 3-VII-12

    Ausschluss der Umlage durch Zuwendungen Dritter gedeckter

    d) Dass die Gleichstellung von öffentlichen Fördermitteln und Zuwendungen Dritter den Rahmen des Bundesrechts nicht offensichtlich überschreitet, zeigt auch die von der Bundesregierung aufgrund der Ermächtigung in § 83 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB XI erlassene Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten der Pflegeeinrichtungen (Pflege-Buchführungsverordnung - PBV) vom 22. November 1995 (BGBl I S. 1528), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2012 (BGBl I S. 2751).
  • VG Stade, 18.02.2002 - 6 A 1064/00

    Beweislast; doppelte Vergabe; Kennzeichnung; Kürzung ; Ohrmarke; Prämie;

    Auf der Ebene des nationalen Rechts ist im vorliegenden Fall § 4 Rinder- und Schafprämienverordnung vom 5. Februar 1993 in der Fassung der 4. Änderungsverordnung vom 17. Dezember 1994 heranzuziehen - die Änderungsverordnung vom 19. April 1995 (BGBl. I S. 1528) ist hier noch nicht zu berücksichtigen -.
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