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   BGBl. I 2002 S. 1250   

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BGBl. I 2002 S. 1250 (https://dejure.org/2002,41910)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 23, ausgegeben am 11.04.2002, Seite 1250
  • Verordnung zur Ersetzung von Zinssätzen
  • vom 05.04.2002

Verordnungstext

 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BGH, 06.02.2004 - V ZR 196/03

    Wirksamkeit einer Dienstbarkeit für eine Trafostation auf einem jeweils im

    Neben diesen Vorschriften sei § 8 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden vom 21. Juni 1979 (BGBl. I S. 684, zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. April 2002, BGBl. I S. 1250 - im folgenden: AVBEltV) nicht anwendbar.
  • OLG Düsseldorf, 27.02.2004 - 19 W 3/00
    Diese Vorschrift ist mit Art. 5 der Verordnung über die Ersetzung von Zinssätzen vom 05.04.2002 (BGBl I, S.1250) ein weiteres Mal geändert worden.
  • LG Dortmund, 19.03.2007 - 18 AktE 5/03

    Festsetzung der angemessenen Barabfindung gemäß § 207 UmwG und eines

    An die Stelle des Basiszinssatzes der Europäischen Zentralbank ist durch Artikel 5 der Verordnung über die Ersetzung von Zinssätzen vom 05.04.2002 (BGBl I, Seite 1250) der jeweilige Basiszinssatz nach § 247 BGB getreten.
  • OLG Frankfurt, 26.03.2007 - 100 U 5/96

    Enteignungsentschädigung: Bestimmung des Qualitätsstichtages bei städtebaulichen

    Der Zinssatz knüpft nach § 1 Abs. 1 Satz 1 DÜG für die Zeit vom 1.1.1999 bis zum 3.4.2002, nach § 2 des Gesetzes zur Aufhebung des DÜG (BGBl I 2002, 1220) und Art. 1 Abs. 1 Nr. 1 der ZinsErsV (BGBl I 2002, 1250) für die Zeit ab dem 4.4.2002 nicht mehr an den Diskontsatz, sondern an den Basiszinssatz an.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2007 - 2 A 3597/05

    Förderungsfähigkeit einer Ausbildung zum Fachwirt für Finanzberatung; Angaben im

    Als Rechtsgrundlage für die vom Kläger begehrte Aufstiegsfortbildungsförderung kommen nur die Vorschriften der §§ 1, 2, 6 und 10 ff. Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz - AFBG in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.1.2002, BGBl. I S. 402, und der Änderung durch die Verordnung zur Ersetzung von Zinssätzen vom 5.4.2002, BGBl I S. 1250, in Betracht, da maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt für den sich auf eine Förderung des Maßnahmebeitrages beschränkenden Antrag des Klägers hier der Zeitpunkt der Auszahlung des entsprechenden Zuschussanteils nach § 24 Abs. 1 Satz 2 AFBG zu Beginn der Maßnahme im Mai 2003 ist.
  • OLG Düsseldorf, 20.10.2005 - 19 W 11/04

    Verschmelzung: Antrag auf die gerichtliche Bestimmung eines Ausgleichs durch bare

    Diese Vorschrift ist mit Art. 5 der Verordnung über die Ersetzung von Zinssätzen vom 05.04.2002 (BGBl I, S.1250) geändert worden.
  • VGH Bayern, 24.06.2003 - 9 BV 02.3024

    Zusatzabgabenregelung für Milcherzeuger; Zweifel an einer hinreichend bestimmten

    Soweit seit Einführung der Kontingentierung vorgesehen war, bei einer endgültigen Aufgabe der Milcherzeugung eine Vergütung zu gewähren (vgl. Art. 4 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EWG) Nr. 857/84 des Rates vom 31.3.1984, heute: Art. 8 Unterabsatz 1 lit. a der Verordnung (EG) Nr. 3950/92; Milchaufgabevergütungsgesetz vom 17.7.1984, ursprüngliche Fassung: BGBl I S. 942, zuletzt geändert durch Verordnung vom 5.4.2002, BGBl I S. 1250; Milchaufgabevergütungsverordnung vom 20.71984, ursprüngliche Fassung: BGBl I S. 1023, zuletzt geändert durch Verordnung vom 5.4.2002, BGBl I S. 1250) mag die Regelung als Steuerungsinstrument zur Umstrukturierung der Milcherzeugung ihre Berechtigung haben, ein gewisser eigentumsrechtlicher Bezug besteht aber nur insofern, als die Vergütung von einer entsprechenden Verpflichtung zur Aufgabe der Milcherzeugung abhängig war.
  • OLG Düsseldorf, 08.11.2004 - 19 W 9/03

    Abhängiges Unternehmen: Abfindung der ausgeschiedenen Aktionäre in Aktien der

    Die Vorschrift ist mit Art. 5 der Verordnung über die Ersetzung von Zinssätzen vom 05.04.2002 (BGBl I, S.1250) ein weiteres Mal geändert worden.
  • OVG Sachsen, 08.04.2008 - 4 B 403/07

    Wasserversorgung; Benutzungszwang; Teilbefreiung; Wäschewaschen; Gleichbehandlung

    Der Anspruch der Kläger ergebe sich aus § 7 Abs. 2 der Rumpfsatzung, die mit höherrangigem Recht - insbesondere mit § 3 Abs. 1 der Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser i.d.F. vom 5.4.2002 (BGBl. I. S. 1250 - AVBWasserV) vereinbar sei.
  • OLG Düsseldorf, 04.06.2003 - 19 W 3/03

    Berechnung einer Abfindung bei Gewährung von Aktien einer anderen Gesellschaft

    Die Vorschrift ist mit Art. 5 der Verordnung über die Ersetzung von Zinssätzen vom 05.04.2002 (BGBl I, S.1250) ein weiteres Mal geändert worden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2009 - 2 A 3988/06

    Anspruch auf Gewährung eines Maßnahmebeitrags für die Teilnahme an einem Lehrgang

  • LG Dortmund, 18.05.2005 - 18 AktE 3/03
  • VG Münster, 18.09.2003 - 9 K 599/01

    Ausstellung einer Bescheinigung über die Rücknahme einer Referenzmenge aus Anlass

  • OVG Sachsen, 08.04.2008 - 4 B 711/07

    Verbrauchszweck; Vollbefreiung; Teilbefreiung; Wasserbedarf; Satzung

  • VG Münster, 28.09.2003 - 9 K 2097/01

    Anfechtung einer erteilten Bescheinigung zur Übernahme einer Milch-Referenzmenge;

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