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   BGBl. II 2003 S. 309   

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BGBl. II 2003 S. 309 (https://dejure.org/2003,44349)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil II Nr. 9, ausgegeben am 04.04.2003, Seite 309
  • Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Europäischen Übereinkommens zum Schutz des archäologischen Erbes und über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens zum Schutz archäologischen Kulturguts
  • vom 04.03.2003
 
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Wird zitiert von ...

  • BVerwG, 13.12.2010 - 7 B 64.10

    Denkmalschutz; Bodendenkmal; Rettungsgrabung; Kostentragung; Veranlasserprinzip;

    Innerstaatliche Geltung als Bundesrecht hat das Übereinkommen - mit der Maßgabe des an seine völkerrechtliche Verbindlichkeit geknüpften späteren Inkrafttretens am 23. Juli 2003 (Bekanntmachung vom 4. März 2003 <BGBl II S. 309>) - allerdings nur insoweit erlangt, als dem Bund für die darin geregelten Sachmaterien nach Art. 70 ff. GG die Gesetzgebungskompetenz zusteht (Urteil vom 29. April 2009 - BVerwG 6 C 16.08 - BVerwGE 134, 1 , Beschluss vom 10. Dezember 1976 - BVerwG 7 B 163.76 - Buchholz 421.11 § 2 GFaG Nr. 5).
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