Gesetzgebung
   BGBl. I 2004 S. 390   

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https://dejure.org/2004,54991
BGBl. I 2004 S. 390 (https://dejure.org/2004,54991)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 11, ausgegeben am 18.03.2004, Seite 390
  • Gesetz zur Reform des Geschmacksmusterrechts (Geschmacksmusterreformgesetz)
  • vom 12.03.2004

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (3)

  • 11.06.2003   BT   Neues Geschmacksmustergesetz soll europäischen Vorgaben folgen
  • 18.09.2003   BT   Anhörungen zu Geschmacksmusterrecht und verbessertem Intimsphärenschutz
  • 24.09.2003   BT   Reparaturklausel im Geschmacksmusterrecht umstritten
 
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Wird zitiert von ... (106)

  • BGH, 28.01.2016 - I ZR 40/14

    Geschmacksmusterverletzung: Beurteilung des Gesamteindrucks - Armbanduhr

    Die Übereinstimmung des Gesamteindrucks kann daher nicht unabhängig davon beurteilt werden, in welcher Weise das Erzeugnis bei seiner bestimmungsgemäßen Verwendung wahrgenommen wird (vgl. Begründung des Regierungsentwurfs zu § 4 des Geschmacksmusterreformgesetzes, BT-Drucks. 15/1075, S. 35; BGH, Urteil vom 4. Juli 1961 - I ZR 102/59, GRUR 1961, 640, 642 = WRP 1961, 352 - Straßenleuchte).
  • BGH, 28.05.2009 - I ZR 124/06

    LIKEaBIKE

    Grundlage der Klageanträge auf Unterlassung sowie auf Auskunftserteilung und Schadensersatz, die auf das mit Priorität vom 22. Mai 1997 eingetragene Geschmacksmuster gestützt sind, sind die Bestimmungen der §§ 38, 42, 46 des Geschmacksmustergesetzes in der Fassung des Geschmacksmusterreformgesetzes vom 12. März 2004 (BGBl. I, S. 390) i.V. mit § 242 BGB.

    Die Schutzfähigkeit des Klagegeschmacksmusters beurteilt sich allerdings noch nach dem Geschmacksmustergesetz in seiner vor dem Inkrafttreten des Geschmacksmusterreformgesetzes vom 12. März 2004 (BGBl. I, S. 390) am 1. Juni 2004 geltenden Fassung (vgl. BGH GRUR 2005, 600, 603 - Handtuchklemmen).

  • BGH, 29.06.2017 - I ZR 9/16

    Zu den Voraussetzungen eines Vorbenutzungsrechts im Designrecht

    Daraus folgt, dass sich die Schutzfähigkeit von Geschmacksmustern, die - wie das Klagedesign - ab dem 28. Oktober 2001 angemeldet oder eingetragen worden sind, nach den Bestimmungen des Geschmacksmustergesetzes 2004 richtet (vgl. Begründung zum Regierungsentwurf des Geschmacksmusterreformgesetzes, BT-Drucks. 15/1075, S. 63 f.; BGH, Urteil vom 10. Januar 2008, GRUR 2008, 790 Rn. 32 = WRP 2008, 1234 - Baugruppe; Urteil vom 24. März 2011 - I ZR 211/08, GRUR 2011, 1112 Rn. 26 = WPR 2011, 1621 - Schreibgeräte).
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