Gesetzgebung
   BGBl. I 2005 S. 1259   

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BGBl. I 2005 S. 1259 (https://dejure.org/2005,63792)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 27, ausgegeben am 12.05.2005, Seite 1259
  • Verordnung über die Umlegung von Kosten der Bilanzkontrolle nach § 17 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes (Bilanzkontrollkosten-Umlageverordnung - BilKoUmV)
  • vom 09.05.2005

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Wird zitiert von ...

  • BVerwG, 03.08.2007 - 6 B 33.07

    Rückwirkende Anordnung der Gesetzeskraft der Umlage-Verordnung Kredit- und

    Die von ihr angeführten Umlagen nach der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz vom 29. April 2002 (BGBl I S. 1504) und der Verordnung über die Umlegung von Kosten der Bilanzkontrolle nach § 17d des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes vom 9. Mai 2005 (BGBl I S. 1259) sowie die Gebühren nach der Verordnung über die Erhebung von Gebühren nach dem Wertpapierprospektgesetz vom 29. Juni 2005 (BGBl I S. 1875) werden erst für nachfolgende Jahre erhoben.
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