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   BGBl. II 2006 S. 826   

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BGBl. II 2006 S. 826 (https://dejure.org/2006,85408)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil II Nr. 24, ausgegeben am 18.09.2006, Seite 826
  • 18. Verordnung zur Änderung der Anlagen A und B zum ADR-Übereinkommen (18. ADR-Änderungsverordnung - 18. ADRÄndV)
  • vom 08.09.2006

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Wird zitiert von ...

  • BVerfG, 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06

    Zum Abwehrrecht gegen Castor-Transporte

    § 1 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 2 GGVSE verweisen für Beförderungen auf der Straße unter anderem auf die Vorschriften der Teile 1 bis 9 der Anlagen A und B zu dem Europäischen Übereinkommen vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) (BGBl 1969 II S. 1489), derzeit in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. September 2005 (BGBl II S. 1128), zuletzt geändert nach Maßgabe der 18. ADR-Änderungsverordnung vom 8. September 2006 (BGBl II S. 826; vgl. die Bekanntmachung der Neufassung der Anlagen A und B zu dem ADR-Übereinkommen vom 28. August 2007 ).
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