Gesetzgebung
   BGBl. I 2006 S. 49   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,68651
BGBl. I 2006 S. 49 (https://dejure.org/2006,68651)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,68651) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 3, ausgegeben am 20.01.2006, Seite 49
  • Neufassung des Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetzes
  • vom 06.01.2006

Gesetzestext

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 9.15

    Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; Bestandskraft; Verfahrensfehler;

    Die Elbquerung ist als sogenanntes "F-Modell" nach dem Gesetz über den Bau und die Finanzierung von Bundesfernstraßen durch Private in der Fassung vom 1. September 2002 (BGBl. I S. 3442) bzw. der Bekanntmachung vom 6. Januar 2006 (BGBl. I S. 49) sowohl im Bundesverkehrswegeplan 2003 als auch aktuell in der Projektliste des Bundesministeriums für Verkehr und Infrastruktur 2015 als Öffentlich-Privates-Partnerschafts-Modell der "neuen Generation" enthalten.
  • BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 14.15

    Elbtunnel A 20: Planungsfehler festgestellt - Klagen dennoch weitgehend ohne

    Die Elbquerung ist als sogenanntes 'F-Modell' nach dem Gesetz über den Bau und die Finanzierung von Bundesfernstraßen durch Private in der Fassung vom 1. September 2002 (BGBl. I S. 3442) bzw. der Bekanntmachung vom 6. Januar 2006 (BGBl. I S. 49) sowohl im Bundesverkehrswegeplan 2003 als auch aktuell in der Projektliste des Bundesministeriums für Verkehr und Infrastruktur 2015 als Öffentlich-Privates-Partnerschafts-Modell der 'neuen Generation' enthalten.
  • BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 10.15

    Elbtunnel A 20: Planungsfehler festgestellt - Klagen dennoch weitgehend ohne

    Die Elbquerung ist als sogenanntes "F-Modell" nach dem Gesetz über den Bau und die Finanzierung von Bundesfernstraßen durch Private in der Fassung vom 1. September 2002 (BGBl. I S. 3442) bzw. der Bekanntmachung vom 6. Januar 2006 (BGBl. I S. 49) sowohl im Bundesverkehrswegeplan 2003 als auch aktuell in der Projektliste des Bundesministeriums für Verkehr und Infrastruktur 2015 als Öffentlich-Privates-Partnerschafts-Modell der "neuen Generation" enthalten.
  • BVerwG, 24.10.2013 - 9 B 41.13

    Enteignungsberechtigung der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit

    Die Beschwerde unterstellt, die Bundesrepublik Deutschland sei, da sie den sechsstreifigen Ausbau der Bundesautobahn A 8 zwischen den Anschlussstellen Augsburg-West und Günzburg nach dem Gesetz über den Bau und die Finanzierung von Bundesfernstraßen durch Private (vom 30. August 1994 i.d.F. der Bekanntmachung vom 6. Januar 2006, BGBl I S. 49 - Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz) von einer Konzessionsnehmerin errichten lasse, die die Bauaufträge vergebe und als Bauherrin auftrete, nicht mehr Vorhaben- und Straßenbaulastträgerin und damit nicht mehr enteignungsberechtigt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht