Gesetzgebung
BGBl. I 2006 S. 49 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 3, ausgegeben am 20.01.2006, Seite 49
- Neufassung des Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetzes
- vom 06.01.2006
Gesetzestext
Wird zitiert von ... (4)
- BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 9.15
Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; Bestandskraft; Verfahrensfehler; …
Die Elbquerung ist als sogenanntes "F-Modell" nach dem Gesetz über den Bau und die Finanzierung von Bundesfernstraßen durch Private in der Fassung vom 1. September 2002 (BGBl. I S. 3442) bzw. der Bekanntmachung vom 6. Januar 2006 (BGBl. I S. 49) sowohl im Bundesverkehrswegeplan 2003 als auch aktuell in der Projektliste des Bundesministeriums für Verkehr und Infrastruktur 2015 als Öffentlich-Privates-Partnerschafts-Modell der "neuen Generation" enthalten. - BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 14.15
Elbtunnel A 20: Planungsfehler festgestellt - Klagen dennoch weitgehend ohne …
Die Elbquerung ist als sogenanntes 'F-Modell' nach dem Gesetz über den Bau und die Finanzierung von Bundesfernstraßen durch Private in der Fassung vom 1. September 2002 (BGBl. I S. 3442) bzw. der Bekanntmachung vom 6. Januar 2006 (BGBl. I S. 49) sowohl im Bundesverkehrswegeplan 2003 als auch aktuell in der Projektliste des Bundesministeriums für Verkehr und Infrastruktur 2015 als Öffentlich-Privates-Partnerschafts-Modell der 'neuen Generation' enthalten. - BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 10.15
Elbtunnel A 20: Planungsfehler festgestellt - Klagen dennoch weitgehend ohne …
Die Elbquerung ist als sogenanntes "F-Modell" nach dem Gesetz über den Bau und die Finanzierung von Bundesfernstraßen durch Private in der Fassung vom 1. September 2002 (BGBl. I S. 3442) bzw. der Bekanntmachung vom 6. Januar 2006 (BGBl. I S. 49) sowohl im Bundesverkehrswegeplan 2003 als auch aktuell in der Projektliste des Bundesministeriums für Verkehr und Infrastruktur 2015 als Öffentlich-Privates-Partnerschafts-Modell der "neuen Generation" enthalten. - BVerwG, 24.10.2013 - 9 B 41.13
Enteignungsberechtigung der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit …
Die Beschwerde unterstellt, die Bundesrepublik Deutschland sei, da sie den sechsstreifigen Ausbau der Bundesautobahn A 8 zwischen den Anschlussstellen Augsburg-West und Günzburg nach dem Gesetz über den Bau und die Finanzierung von Bundesfernstraßen durch Private (vom 30. August 1994 i.d.F. der Bekanntmachung vom 6. Januar 2006, BGBl I S. 49 - Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz) von einer Konzessionsnehmerin errichten lasse, die die Bauaufträge vergebe und als Bauherrin auftrete, nicht mehr Vorhaben- und Straßenbaulastträgerin und damit nicht mehr enteignungsberechtigt.