Gesetzgebung
   BGBl. I 2006 S. 866   

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BGBl. I 2006 S. 866 (https://dejure.org/2006,53819)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 18, ausgegeben am 24.04.2006, Seite 866
  • Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz
  • vom 19.04.2006

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz (G-SIG: 16019034)

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung

  • 15.11.2005   BT   Regierung will überflüssige Vorschriften im Justizwesen streichen
 
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Wird zitiert von ... (22)

  • BVerwG, 08.03.2012 - 6 B 36.11

    Prüfungsrecht; Begründung von Prüfungsbewertungen; Notenstufe "ungenügend" im

    Die von der Klägerin unter Nr. 5 und im Kern ebenso unter Nr. 2 aufgeworfene Frage, ob die Vergabe der Note "ungenügend" im Sinne von § 1 der Verordnung über eine Noten- und Punkteskala für die erste und zweite juristische Prüfung vom 3. Dezember 1981 (BGBl I S. 1243; geändert durch Art. 209 Abs. 4 des Gesetzes vom 19. April 2006 - BGBl I S. 866) unzulässig sei, wenn die Prüfungsleistung in einzelnen Abschnitten positive Ansätze aufweise bzw. solche Ansätze in der Bewertungsbegründung erwähnt seien, kann mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Rechtsauslegung und unter Berücksichtigung der vorliegenden Rechtsprechung des Senats ohne weiteres im Sinne des Oberverwaltungsgerichts beantwortet werden und bedarf daher keiner Klärung in einem Revisionsverfahren (vgl. zu diesem Maßstab: Kraft, in: Eyermann, Verwaltungsgerichtsordnung, 13. Aufl. 2010, § 132 Rn. 20).
  • OLG Brandenburg, 17.02.2016 - 5 W 29/15

    Grundbucheinsichtsantrag von Versorgungsunternehmen: Genehmigung für ganze

    Denn mit der Regelung in § 86a Abs. 1 GBV ist von der in § 12 Abs. 3 Nr. 2 GBO eingeräumten Möglichkeit Gebrauch gemacht worden, dass bei Personen, bei denen es aufgrund ihrer Tätigkeit gerechtfertigt ist, von der Darlegung des berechtigten Interesses im Einzelfall abgesehen werden kann (vgl. die Begründung des Gesetzentwurfs zur Neufassung von § 12 Abs. 3 GBO, BT-Drs. 16/47 S. 66; Meikel/Böttcher, GBO, 11. Aufl., § 12 Rz. 89; Demharter, GBO, 29. Aufl., § 12 Rz. 16).
  • BPatG, 12.04.2007 - 11 W (pat) 383/06
    In der Begründung zum Ersten Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz gehe der Gesetzgeber von dem allgemeinen Grundsatz aus, "dass eine auf die Zukunft gerichtete Aufhebung auch von Verfahrensrecht (.....) alle hiervon tatbestandlich erfassten und (abstrakt) geregelten Fälle unberührt lässt." (Bundestagsdrucksache 16/47, Seite 39/40).

    c) Der vom Präsidenten des Patentamts aus der Begründung des Entwurfs eines Ersten Gesetzes über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 3. November 2005 zitierte Absatz (Bundestagsdrucksache 16/47, Seite 39, 40 unter "Folgen der Aufhebung" Nr. 2 b):.

    Der Hintergrund in den Ausführungen der Gesetzesbegründung wird in folgender Ansicht liegen (Bundestagsdrucksache 16/47, a. a. O. Nr. 2 a, 3. Abs.):.

  • OLG Karlsruhe, 05.11.2018 - 6 VA 12/18

    Beschwerde gegen die ablehnende Entscheidung über den Erlass von Gerichtskosten:

    Die Regelung des § 30a EGGVG, die durch das Erste Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 19. April 2006 (BGBl. I, S. 866) ohne inhaltliche Änderung aus Art. XI § 1 des früheren Gesetzes zur Änderung und Ergänzung kostenrechtlicher Vorschriften vom 26. Juli 1957 (BGBl. I, S. 861, 1959 I, S. 155; KostÄndG) in das Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz überführt wurde, enthält eine Auffang-Generalklausel für die Anfechtbarkeit von Verwaltungsakten auf dem Gebiet des Kostenrechts, die etwa bestehende Regelungslücken schließen soll (BT-Drucks. 16/47, S. 6 f., S. 48 f.; BT-Drucks. 2/2545, S. 285; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. Juli 2016 - 2 VAs 24/16, juris Rn. 3).
  • BGH, 08.12.2017 - V ZR 296/16

    Veräußerung des restitutionsbelasteten Grundstücks durch den

    In allen Fällen ist dem Berechtigten nach § 4 Abs. 1 Satz 4 Hypothekenablöseverordnung (vom 10. Juni 1994, BGBl. I S. 1253, zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. April 2006, BGBl. I S. 866 - HypAblV) durch Bescheid insbesondere aufzugeben, aus der von dem Verfügungsberechtigten erlangten Zahlung den Ablösebetrag für alte Grundpfandrechte nach § 18a VermG zu hinterlegen oder nach § 18 Abs. 7 VermG an den Gläubiger zu zahlen, einen etwa festgesetzten Wertausgleich gemäß § 7 Abs. 5 VermG abzuführen und eine festgesetzte Gegenleistung oder Entschädigung nach § 7a VermG an den Gläubiger herauszugeben.
  • VG Stuttgart, 12.08.2009 - 12 K 4675/08

    Zum Anspruch auf Neubewertung von im Rahmen der Ersten juristischen Staatsprüfung

    Dies erfordert die rechtlich vorgegebene Notenabstufung (vgl. § 14 JAPrO i.V.m. der Verordnung über eine Noten- und Punkteskala für die erste und zweite juristische Prüfung vom 03.12.1981, zuletzt geändert durch Art. 209 Abs. 4 Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des BMJ vom 19.04.2006, BGBl I S. 866).
  • VG Cottbus, 25.07.2013 - 1 K 326/10

    Grundstücksverkehrsgenehmigung

    Im Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung Aufhebung der AnmeldeVO durch Art. 199 des am 25. April 2006 in Kraft getretenen 1. Gesetzes über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 19. April 2006 (BGBl. I S. 866, 890).

    33 Der Widerspruchsbescheid ist auch zutreffend davon ausgegangen, dass in dem - auch für die gerichtliche Prüfung maßgeblichen - Zeitpunkt der Entscheidung über den Widerspruch auf § 7 AnmVO ungeachtet des Umstandes zurückgegriffen werden konnte, dass die Anmeldeverordnung insgesamt durch Art. 199 des am 25. April 2006 in Kraft getretenen Ersten Gesetzes über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 19. April 2006 (BGBl. I S. 866, 890) ersatzlos aufgehoben worden ist.

  • EuGH, 17.09.2009 - C-404/08

    Investitionsbank Sachsen-Anhalt - Vorabentscheidungsersuchen - Offensichtliche

            Für Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sieht § 11 Abs. 1 der Kostenordnung in der am 26. Juli 1957 veröffentlichten (BGBl. I S. 960), durch § 2 Abs. 4 des Gesetzes vom 19. April 2006 (BGBl I S. 866) geänderten Fassung (im Folgenden: KostO) Folgendes vor:.
  • OLG Hamm, 12.02.2008 - 15 W 359/07

    Registergerichtliche Überprüfung des vereidigten Dolmetschers

    Daran ändert sich nichts, weil durch Art. 87 des 1. Gesetzes über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 19.04.2006 (BGBl I 2006, 866, 878) die Verordnung zur Vereinfachung des Verfahrens auf dem Gebiet des Beurkundungsrechts vom 21.10.1942 (RGBl. I 1942, 609) aufgehoben worden ist.
  • BPatG, 09.05.2007 - 19 W (pat) 344/04
    Der Gesetzgeber ist in der Begründung zum Entwurf eines Ersten Gesetzes über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz (BT-Drucksache 16/47 vom 3. November 2005), die dem Gesetz zur Änderung des patentrechtlichen Einspruchsverfahrens und des Patentkostengesetzes vom 21. Juni 2006 zeitlich vorrangig ist und auf die insbesondere der Präsident des Deutschen Patent- und Markenamtes in seiner Stellungnahme gegenüber dem 11. Senat hingewiesen hat - wie in der oben zitierten Entscheidung des 11. Senats auch ausdrücklich ausgeführt wird -, auf Seiten 39/40 unter Nr. 2b davon ausgegangen, dass durch die Aufhebung von Verfahrensrecht alle hiervon tatbestandlich erfassten und abstrakt geregelten Fälle unberührt bleiben, d. h. der Gesetzgeber ging und geht ersichtlich davon aus, dass durch den Wegfall einer Regelung wie § 147 Abs. 3 PatG a. F. auch für die "Altfälle" die Entscheidungsbefugnis des Bundespatentgerichts nach wie vor begründet war und ist und mithin fortbesteht.
  • LG Aachen, 08.06.2009 - 3 T 47/09

    Präsidium, Rechtspfleger, Verteilung der Geschäfte, Geschäftsverteilung,

  • VG Berlin, 19.07.2006 - 12 A 399.04

    Bekleidungsvorschriften für Rechtsanwälte vor Gericht rechtmäßig

  • BVerwG, 27.06.2018 - 10 C 4.17

    Abgeltung; Anteilsverkauf; Einzelveräußerung; Privatisierung; Teilung;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.01.2011 - 1 S 1.11

    Erlass von Gerichtskosten der Fachgerichte; richtige Sachbehandlung

  • OVG Hamburg, 29.04.2010 - 3 Bf 368/09

    Abgabenangelegenheit im Sinne von VwGO § 67 Abs 2 Nr 4

  • OLG Karlsruhe, 17.04.2014 - 11 AR 2/14

    Zuständigkeitsbestimmung: Zuständigkeit für die Bestellung von Notorganen für die

  • VG Cottbus, 24.02.2012 - 1 K 725/05

    Rückübertragungsrecht

  • VG Cottbus, 14.06.2012 - 1 K 407/09

    Rückübertragungsrecht

  • OVG Sachsen, 02.06.2016 - 2 B 90/16

    Pflichtfachprüfung; aufschiebende Wirkung

  • OVG Thüringen, 19.06.2007 - 2 EO 1115/06

    Abfallbeseitigungsrecht; Zur Zulässigkeit einer rückwirkenden

  • VG Berlin, 05.03.2007 - 10 A 441.04

    Anspruch auf Prozesszinsen für öffentlich rechtliche Geldforderungen

  • VG Berlin, 05.03.2007 - 10 A 229.05

    Voraussetzungen für die Gewährung von Verzugszinsen im Verwaltungsrecht

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