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   BGBl. I 2007 S. 68   

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BGBl. I 2007 S. 68 (https://dejure.org/2007,48994)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 3, ausgegeben am 07.02.2007, Seite 68
  • Berichtigung des Gesetzes über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften
  • vom 24.01.2007
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BFH, 25.08.2009 - I R 88/07

    Frühere Pauschalbesteuerung sog. schwarzer Fonds verstößt gegen EU-Recht

    Die sog. Wegzugsteuer nach § 6 Abs. 1 AStG i.d.F. bis zur Änderung durch das SEStEG vom 7. Dezember 2006 (BGBl. I 2006, 2782, berichtigt BGBl. I 2007, 68) i.V.m. § 6 Abs. 5, § 21 Abs. 13 Satz 2 AStG i.d.F. der Änderungen durch das SEStEG verstößt weder gegen Abkommensrecht noch Gemeinschaftsrecht oder gegen Verfassungsrecht (Bestätigung des Senatsbeschlusses vom 23. September 2008 I B 92/08, BFHE 223, 73, BStBl II 2009, 524).

    Die Kläger haben den Vermögenszuwachs der von ihnen zum Wegzugszeitpunkt gehaltenen Anteile an der A-AG und an der B-AG nach Maßgabe von § 6 Abs. 1 AStG i.d.F. bis zur Änderung durch das Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (SEStEG) vom 7. Dezember 2006 (BGBl. I 2006, 2782, berichtigt BGBl. I 2007, 68) --AStG a.F.-- i.V.m. § 6 Abs. 5, § 21 Abs. 13 Satz 2 AStG i.d.F. des SEStEG --AStG n.F.-- zu versteuern.

  • BFH, 23.09.2008 - I B 92/08

    Gemeinschaftsrechtmäßigkeit und Verfassungsmäßigkeit der sog. Wegzeugsteuer nach

    Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass die sog. Wegzugsteuer nach § 6 Abs. 1 AStG i.d.F. bis zur Änderung durch das SEStEG vom 7. Dezember 2006 (BGBl I 2006, 2782, berichtigt BGBl I 2007, 68) i.V.m. § 6 Abs. 5, § 21 Abs. 13 Satz 2 AStG i.d.F. der Änderungen durch das SEStEG vom 7. Dezember 2006 (BGBl I 2006, 2782, berichtigt BGBl I 2007, 68) weder gegen Gemeinschaftsrecht noch gegen Verfassungsrecht verstößt.

    Der Antragsgegner und Beschwerdeführer (das Finanzamt --FA--) besteuerte den Verkehrswert der Anteile im Wegzugszeitpunkt nach Maßgabe von § 6 Abs. 1 des Gesetzes über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen (Außensteuergesetz --AStG--) in der Fassung bis zur Änderung durch das Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG) vom 7. Dezember 2006 (BGBl I 2006, 2782, berichtigt BGBl I 2007, 68) --AStG a.F.-- i.V.m. § 6 Abs. 5, § 21 Abs. 13 Satz 2 AStG in der Fassung der Änderungen durch das Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (AStG n.F.); er ging dabei davon aus, dass dieser Verkehrswert dem späteren tatsächlichen Veräußerungspreis entsprach.

  • BFH, 25.08.2009 - I R 89/07

    Mitwirkungspflicht bei Fehlen einer steuerrechtlichen Dokumentationspflicht -

    Die sog. Wegzugsteuer nach § 6 Abs. 1 AStG i.d.F. bis zur Änderung durch das SEStEG vom 7. Dezember 2006 (BGBl. I 2006, 2782, berichtigt BGBl. I 2007, 68) i.V.m. § 6 Abs. 5, § 21 Abs. 13 Satz 2 AStG i.d.F. der Änderungen durch das SEStEG verstößt weder gegen Abkommensrecht noch Gemeinschaftsrecht oder gegen Verfassungsrecht (Bestätigung des Senatsbeschlusses vom 23. September 2008 I B 92/08, BFHE 223, 73, BStBl II 2009, 524).

    Die Kläger haben den Vermögenszuwachs der von ihnen zum Wegzugszeitpunkt gehaltenen Anteile an der A-AG und an der B-AG nach Maßgabe von § 6 Abs. 1 AStG i.d.F. bis zur Änderung durch das Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (SEStEG) vom 7. Dezember 2006 (BGBl. I 2006, 2782, berichtigt BGBl. I 2007, 68) --AStG a.F.-- i.V.m. § 6 Abs. 5, § 21 Abs. 13 Satz 2 AStG i.d.F. des SEStEG --AStG n.F.-- zu versteuern.

  • FG München, 25.03.2015 - 1 K 495/13

    Wegzugsbesteuerung: Keine Verrechnung fingierter Veräußerungsgewinne mit

    Sie vertreten die Ansicht, im Rahmen der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG in dessen Neufassung, welche durch das Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG vom 7. Dezember 2006, gültig ab 13. Dezember 2006, BGBl I 2006, 2782, berichtigt BGBl I 2007, 68) erfolgt sei, seien sowohl (fingierte) Veräußerungsgewinne, wie auch (fingierte) Veräußerungsverluste zu berücksichtigen oder zumindest eine Saldierung von (fingierten) Veräußerungsgewinnen mit (fingierten) Veräußerungsverlusten vorzunehmen.

    20 2. Auch nach Änderung des § 6 AStG durch das SEStEG vom 7. Dezember 2006, gültig ab 13. Dezember 2006 (BGBl I 2006, 2782, berichtigt BGBl I 2007, 68), und durch das Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009 BGBl I 2008, 2794) ist weiterhin davon auszugehen, dass § 6 Abs. 1 Satz 1 AStG nur für die Fälle auf § 17 EStG verweist, in denen der gemeine Wert der Anteile zu dem für die Besteuerung maßgebenden Zeitpunkt (Wegzug) die Anschaffungskosten übersteigt.

  • FG München, 14.04.2010 - 9 K 680/10

    Verbleibender Verlustvortrag gemäß § 10 d Abs. 2 EStG i.V.m. § 6 Abs. 5 Satz 6

    Zur Begründung tragen sie vor, die Berücksichtigung des verbleibenden Verlustvortrags zum 31. Dezember 2006 bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens 2007 im Rahmen der Stundung nach § 6 Abs. 5 AStG verstoße nach dem Sinn und Zweck der Regelung des § 6 Abs. 5 AStG i.d.F. des Gesetzes über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG) vom 7. Dezember 2006 (Bundesgesetzblatt - BGBl - I 2006, 2782, berichtigt BGBl I 2007, 68) wie sie sich aus der Gesetzesbegründung ergäben und den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in seiner Entscheidung vom 11. März 2004 in der Rechtssache C 9/02 (Hughes de Lasteyrie du Saillant) gegen den in Art. 52 Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag) verankerten Grundsatz der Niederlassungsfreiheit.

    Mit diesen durch das SEStEG vom 7. Dezember 2006 (Bundesgesetzblatt - BGBl - I 2006, 2782, berichtigt BGBl I 2007, 68) geänderten Vorschriften sollte die Wegzugsbesteuerung des AStG den Vorgaben des EuGH in seiner Entscheidung vom 11. März 2004 in der Rechtssache C 9/02 (Hughes de Lasteyrie du Saillant) angepasst werden.

    Der BFH hat insoweit in dem ebenfalls nur das summarische Verfahren der Aussetzung der Vollziehung betreffenden Beschluss zu der durch das SEStEG vom 7. Dezember 2006 (BGBl I 2006, 2782, berichtigt BGBl I 2007, 68) eingeführten Stundungsregelung des § 6 Abs. 5 AStG im Rahmen der Wegzugsbesteuerung des § 6 Abs. 1 AStG lediglich die allgemeine Aussage getroffen, dass die nunmehrige Regelungslage prinzipiell und unbeschadet von Einzelfragen der gesetzlichen Ausgestaltung gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen genügt.

  • BFH, 24.02.2015 - VIII R 50/11

    Verwendung des steuerlichen Einlagekontos

    Entgegen der Auffassung des FG sei nach der Rechtslage im Jahr 2002, d.h. vor Verabschiedung des Gesetzes über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG) vom 7. Dezember 2006 (BGBl I 2006, 2782, berichtigt BGBl I 2007, 68), der Direktzugriff auf das steuerliche Einlagekonto möglich gewesen.
  • BFH, 25.09.2018 - I B 11/18

    Keine teleologische Reduktion des § 15 Abs. 1 Satz 2 UmwStG 2006 bei Abspaltung

    aa) Die Klägerin weist selbst darauf hin, dass sich nach den Vorstellungen des nationalen Gesetzgebers durch die Neuformulierung des § 15 UmwStG 2006 im Rahmen des Gesetzes über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften vom 7. Dezember 2006 (BGBl I 2006, 2782, berichtigt BGBl I 2007, 68, BStBl I 2007, 4) nichts daran ändern sollte, dass der Ansatz eines Wertes unter dem gemeinen Wert (weiterhin) nur unter der Voraussetzung der Übertragung und des Verbleibs eines Teilbetriebes möglich sein und also das doppelte Teilbetriebserfordernis weiterhin Bestand haben sollte (vgl. BTDrucks 16/2710, S. 41 f.).
  • FG Düsseldorf, 27.09.2013 - 1 K 3233/11

    Vollverzinsung bei verspäteter Festsetzung der zu stundenden Wegzugsteuer

    Mit den durch das SEStEG vom 7. Dezember 2006 (Bundesgesetzblatt - BGBl - I 2006, 2782, berichtigt BGBl I 2007, 68) geänderten Vorschriften insbesondere des § 6 AStG sollte die Wegzugsbesteuerung des AStG den Vorgaben des EuGH in seiner Entscheidung vom 11. März 2004 (C-9/02 Lasteyrie du Saillant, IStR 2004, 236) angepasst und europarechtskonform ausgestaltet werden.
  • FG Köln, 09.03.2010 - 13 K 492/09

    Ratenweise Auszahlung des Körperschaftsteuerguthabens: Kein Anspruch auf

    Durch das Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG) vom 7. Dezember 2006 (BGBl I 2007, 68) sei die bisherige ausschüttungsabhängige Regelung für die Mobilisierung des Körperschaftsteuerguthabens durch einen ausschüttungsunabhängigen, unverzinslichen Anspruch auf Auszahlung des Körperschaftsteuerguthabens in zehn gleichen Jahresraten ersetzt worden.
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