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   BGBl. I 2008 S. 992   

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BGBl. I 2008 S. 992 (https://dejure.org/2008,45990)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 22, ausgegeben am 09.06.2008, Seite 992
  • Berichtigung des Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
  • vom 02.06.2008
 
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Wird zitiert von ...

  • BVerwG, 26.05.2020 - 1 C 12.19

    Zweckvaterschaftsanerkennung hindert nicht Familiennachzug der ausländischen

    Dem entspricht, dass der Gesetzgeber mit der Regelung, die mit dem Gesetz vom 19. August 2007 zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union (BGBl. I S. 1970, ber. BGBl. 2008 I S. 992) eingeführt worden ist, in erster Linie Art. 16 Abs. 2 Unterabs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2003/86/EG des Rates vom 22. September 2003 betreffend das Recht auf Familienzusammenführung (ABl. L 251 S. 12) umsetzen wollte.

    (c) Ein jedenfalls auf die Begründung eines Verwandtschaftsverhältnisses zwischen nachzugswilliger und zusammenführender Person begrenztes Verständnis des § 27 Abs. 1a Nr. 1 Alt. 2 AufenthG spiegelt sich auch in der Begründung des Entwurfs des Gesetzes vom 19. August 2007 zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union (BGBl. I S. 1970, ber. BGBl. 2008 I S. 992) wider.

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